Beiträge von Zet

    Klar, die illegale Handlung ist dann durch und die Probleme für den Betroffenen sind vielfach nicht wieder rückgängig zu machen.

    Aber wenn sich herausstellt, dass eine Hausdurchsuchung rechtswidrig war, kann man zumindest für die Zukunft davon ausgehen, dass Ähnliches nicht wieder passiert.

    Und für laufende Verfahren hat das natürlich auch einen Einfluss. Z.B. gibt es sog. Beweisverbote.
    Aber das im konkreten gehört definitiv nicht hier ins Forum.

    ....oder erst dann wenn für die Betroffenen alles gut ausgegangen und das Verfahren beendet ist.

    Eigentlich sollte durch die Gewaltenteilung unrechtsmäßiges Handeln der Staatsorgane verhindert werden. Da das naturgemäß nicht immer so ganz reibungslos funktioniert und die beteiligeten auch mal übers Ziel hinaus schießen, gibt es ja noch die Kontrolle durch Gerichte, ggf. in weiteren Instanzen. Ich hoffe doch zum einen für alle Beteiligten und zum anderen auch für mein Verständnis von einem Rechtsstaat, das dort erkannt wird, dass die Maßnahme nicht dem geltenden Recht entsprochen hat.

    Bei der Abmahnerei wegen Urheberrechtsverstößen durch eine "Abmahnmafia" haben Gerichte/Richter zu Anfang ja auch allzu leichtfertig die Herausgabe von Adressen durch die Serviceprovider angeordnet. Dem wurde nach kurzer Zeit ein Riegel vorgeschoben und die Latte für Abmahner deutlich höher gelegt. Vielleicht wird das hier ein ähnlicher Fall.

    Andernfalls sehe ich schwarz... für vieles!

    Denn wo will man die Grenze ziehen wenn Hausdurchsuchungen möglich sind nur weil jemand Dinge legal besitzt die aber möglicherweise auch illegal genutzt werden können.

    Ich wünsche allen Betroffenen jedenfalls, dass sie da gut wieder rauskommen!

    Da ich die Frage gestellt habe, danke ich zuerst mal allen die geantwortet haben. Ich muss gestehen, ich hatte etwas anderes erwartet als ich die Frage gepostet hatte....

    Ich bin tatsächlich auch etwas sprachlos und unverständig über das Vorgehen. Mit gleicher Begründung könnte man bei jemanden eine Hausdurchsuchung machen, der an der Tankstelle einen Kanister Benzin und ein Feuerzeug kauft. Böswilliges unterstellt, wie es hier bei den Käufern der Hatsan mit dem Tuningkit erfolgt ist, will derjenige dann ja nicht seinen Rasen mähen und eine Zigarette dabei rauchen sondern eine staatsgefährdende Straftat ausüben.....

    Hmmm, ich bin nach wie vor etwas sprachlos....

    Es geht ja nicht um das konkrete Verfahren oder ggf. sonstige Vorwürfe gegen einen Betroffenen. Mir geht es bei meiner Frage einzig und allein darum, ob jemand der womöglich nur eine Hatsan gekauft oder eine Hatsan und ein Exportkit gekauft hat als Beschuldigter gilt. Oder ob andernfalls nicht ggf. ein anderer Umstand, den z.B. der Händler zu vertreten hat, Auslöser für eine Hausdurchsuchung ist.

    Das sollte auf laufende Verfahren keinen Einfluss haben.

    Danke für Info, aber das beantwortet nicht die Frage worum es bei dem Verdacht denn eigentlich geht bzw. besser gesagt, wer der "Böse" sein soll. Der Händler selbst weil der ggf. bei der F-ung getrickst hat oder doch der Käufer weil der Verdacht besteht an der Hatsan getunt zu haben.

    Das eine solche Hausdurchsuchung in jedem Fall einiges an Ungemach bedeutet ist mir klar. Deshalb frage ich ja hier. Und natürlich würden die zuständigen Beamten - vermutlich bei jedem hier im Forum - neben dem eigentlich Objekt der Suche so manches als verdächtig nach § 108 StPO mit einkassieren. Denn wahrscheinlich wird dann ja alles mitgenommen was irgendwie nach Schusswaffe, Messer, Munition oder sonstwas aussieht. Egal ob mit F, PTB oder sonst was...

    Ich habe nichts zu verbergen, muss so einen Ärger aber wirklich auch nicht haben. Deshalb bin ich doch gerade sehr froh mir im letzten Jahr keine Hercules gekauft zu haben.

    Und wirklich danke für die Info hier. Jegliche weitere Gedanken an eine Hercules sind bei mir ad acta gelegt!

    ...ich gebe zu, ich bin etwas nachdenklich geworden....

    Noch eine Frage an die Betroffenen aus erster Hand: War das eine Durchsuchung nach § 102 StPo, d.h. wurde gegen euch ermittelt, oder eine nach § 103 gegen "andere Personen" weil der Händler ggf. Mist gebaut hat?

    Es mag sein, dass ihr alle Recht habt, aber zur Zeit sehe ich unserem Staat immer noch einen Rechtsstaat und dem traue ich ein willkürliches Vorgehen nach wie vor nicht zu.

    Hier im Forum sind doch diverse Eigentümer einer Hatsan. Hat hier jemand konkret Ärger bloß wegen dem Kauf/Besitz eines F-LG im "Großkaliber" gehabt?

    @Play: Du hast doch mehrere Hatsan in 9mm?! Hast du "Kontakt" mit den Behörden gehabt deswegen? (Einfaches ja oder nein würde mich reichen.)

    Ich habe letztes Jahr mit dem Gedanken gespielt mir eine Hercules zu kaufen. Aus diversen Gründen habe ich das (bisher) nicht getan. Zur Zeit gibt es das Stück ja so oder so nicht zu kaufen.

    Im Übrigen scheint Waffin Naunin insgesamt zur Zeit wenig PCB im Angebot zu haben. Dafür gibt es für den Knicker in .30 nach wie vor die Exportfeder. Auch das spricht meines Erachtes (ja, meine MEINUNG!) dafür, dass die Großkaliber PCB nicht wegen Behördenproblemen aus dem Angebot verschwunden sind. Denn dann dürfte es den Knicker auch nicht geben....

    Vorab: Ich besitze weder so ein Gewehr und schon gar keine Exportfeder o.ä., aber das Thema "Hausbesuche" kommt ja bei allen möglichen Gelegenheiten immer mal hoch.

    Ist da wirklich was belegt mit den Hausbesuchen?

    Das interessiet mich deshalb, weil ich glaube bzw. nach wie vor davon überzeugt bin, dass ohne hinreichenden Verdacht auf eine Straftat oder gar Gefahr im Verzug unser "Staat" keine Hausdurchsuchung durchführen darf. Das jemand zwei, für sich genommen legale Gegenstände kauft, rechtfertigt meines Erachtens keinesfalls einen hinreichenden Verdacht auf eine Strafttat.

    Zudem müsste die Staatsmacht ja auch erstmal die Adressen von dem jeweiligen Händler, in diesem Fall Waffen Naunin, bekommen. Auch das dürfte ja zunächst mal ohne Verdacht auf eine strafbare Handlung kaum möglich sein. Einfach mal hin gehen und in die Bücher sehen dürfte ja kaum erlaubt sein.

    Falls das aber doch so sein sollte, frage ich mich, wozu denn das ganze politische Gerangel um Datenschutz, Vorratsdatenspeicherung etc. gut sein soll.

    Ob ein Teilesatz als Deko zu gebrauchen ist hängt sicher auch von der Waffe ab. Nur weil Lauf und Verschluss fehlen heißt das ja nicht, dass man den Rest nicht zusammenbauen kann. Sieht vermutlich ohne Laufdummy etwas merkwürdig aus, aber gehen dürfte das vielfach schon.

    Von Verschlussdummys habe ich auch noch nie gehört. Keine Ahnung. So intensiv habe ich mich mit dem Thema nicht beschäftigt. Fragt sich halt ob ein Verschlussdummy wirklich nötig ist um Grundfunktionen durchführen zu können. Ich könnte mir vorstellen, dass statt einem Verschluss - wenn überhaupt - ein wie auch immer aussehender Puffer reicht um manuell durchladen zu können. Ohne Patronen natürlich. Mit Magazin raus nehmen bzw. einsetzen wäre das schon mehr als man mit einer aktuellen Deko machen kann.

    Eine andere Erklärung habe ich jedenfalls für die Teilesätze auch nicht. Dass die als Ersatzteile gekauft werden glaube ich in Anbetracht der Tatsache nicht, dass vielfach ex-Kriegsmaterial (MGs etc.) angeboten wird. Kann mir kaum vorstellen das jemand legal MG3 in Deutschland schießt. Außer der Bunderwehr wenn die neueren Modelle mal wieder nicht funktionieren. :D

    @edwin2
    Sieht toll aus deine Arbeit. :thumbup: Sowas würde ich nie hin bekommen.
    Auf der anderen Seite interessiert mich die Technik echter Waffen (damit meine ich in diesem Zusammenhang keine Luftgewehre :rolleyes: ) mehr als die Optik. Von daher würde ich mit einer Deko vermutlich immer noch glücklicher als mit einem optisch toll umgearbeiteten Luftgewehr. Die Interessen sind halt verschieden. ;)

    Der Themenersteller meint die aktuell bei einschlägigen Händlern zu kaufenen Waffenteilesätze denke ich. Das sind soweit ich das sehen "komplette" Waffen ohne die wesentlichen Teile nach WaffenG, bei Langwaffen also ohne Verschluss und ohne Lauf. Sämtliche Teile sind original, d.h. da ist nichts angepunktet und nichts was man abbauen müsste.

    Die grundsätzliche Fragen die sich stellen sind mindestens:
    a) Ist das Zusammenbauen der Teile schon erlaubnispflichtiger Waffenbau?
    Meiner Meinung nach nicht, da die Teile alle frei sind und am Ende keine funktionsfähige Waffe entsteht. Allenfalls etwas, dass dem Begriff der Anscheinswaffe unterliegt, aber dann ist nur das Führverbot zu beachten.

    b) Darf man Attrappen wesentlicher Waffenteile (Lauf und Verschluss) hinzufügen?
    Bei der Frage gehen die Meinungen auseinander....


    Für Kurzwaffen dürfte das Thema uninteressant sein, da bei Kurzwaffen sämtliche Teile die das äußere einer Waffe ausmachen schon wesentliche Waffenteile sind und daher nicht verkauft werden dürfen.

    Akula, ich gebe dir in Teilen recht, allerdings halte ich es nicht für ganz ausgeschlossen, dass im Falle des Falles ein Staatsanwalt in einem Laufdummy ein vorgefertigtes Teil eines wesentlichen Waffenteils sieht. Auch vorgearbeitete Teile oder sog. Laufrohlingen sind schließlich verboten (..soweit sie mit üblichen Werkzeugen... usw.).

    Nun kann nicht jedes Rohr das zufällig einen Innendurchmesser hat der auch für ein Geschoss passt oder ein Vollstab der zwar keine Bohrung hat aber eine Außenkontur die zufällig auch z.B. an einer UZI passt gleich ein vorgearbeitetes wesentlichen Waffenteil sein, aber wo genau die Grenze liegt, das ist mir auch nicht ganz klar. Wahrscheinlich würde das im Falle des Falles von den vielen Faktoren jedes Einzelfalles abhängen.

    Aus diesem Grund würde ich beispielweise an einem Teilesatz eher keine Laufattrappe aus Stahl anbauen, sondern eine aus Plastik.

    Und nur nochmal um zu dem Thema des Fragestellers zurückzukommen: Ich denke (nicht mit Zahlen belegt, sondern meine Meinung!) nach wie vor, dass die meisten Teilesätze eine Verwendung als "Dekowaffenersatz" finden - mit oder ohne Lauf-/Verschluss-Attrappen.

    Nach wie vor halte ich das bestücken eines Teilesatzes mit einer Laufattrappe für rechtlich nciht ganz geklärt. Deshalb habe ich von einer Grauzone gesprochen. Wahrscheinlich kommt es im Falle des Falles auf jede Kleinigkeit des Einzelfalles an, ob verbotener Waffenbau, illegale Deko oder doch legale Spielerei.

    Das alles was nach Waffe aussieht immer einen amtlichen Stempel hat stimmt auch nicht ganz. Ich habe eine Softair <0,5 Joule, die hat keine Stempel etc. und sieht dennoch auf gewisse Entfernung recht echt aus.
    Auch so manche Spielzeugwaffe auf dem Rummel oder im Karneval sieht halbwegs echt aus und trägt keine Stempel. Die Denix Modellwaffen soweit ich weiß auch nicht.

    @Marechal: Wenn ich über das von dir Geschriebene nachdenke, kommt mir das doch ganze Thema doch sehr kriminell vor. So habe ich das selber noch gar nicht gesehen. Da ich selber vor einiger Zeit mal daran gedacht hatte einen Teilesatz zu erwerben, habe ich fast eine schlechtes Gewissen bzw. kann von Glück sagen da am Ende dann doch in nichts reingeschlittert zu sein.... :/

    Konkret ging es bei mir um eine UZI. Also noch etwas spezieller...

    Dekowaffen nach aktueller Rechtslage kommen für mich kaum mehr in Frage, da Teile nicht mehr beweglich sind und selbst solche Dinge wie Magazin entnehmen bzw. einführen nicht funktionieren. Als Ausweg ergäbe sich ggf. der Kauf eines Teilesatzes und die Nutzung einer Laufattrape (keinen Dekolauf aus Stahl sondern eher eine Art Besenstiel) um zumindest den groben Anschein und die Haptik einer echten Waffe zu haben, die dann zumindest auch noch mit Grundfunktionen "bespielt" werden kann.

    Ich hoffe auch inständig, dass die meisten Teilesätze die verkauft werden als "Ersatz" für Dekowaffen gesehen werden. Das man sich damit möglicherweise mindestens in einer rechtlichen Grauzone wiederfindet ist ein anderes Thema. Das die vorsätzlich gekauft werden um daraus eine scharfe Waffe zu machen kann ich dagegen kaum glauben bzw. will ich um unserer aller Sicherheit nicht hoffen! Und wie Floppy auch schon schreibt, glaube ich auch nicht, dass es so ganz einfach ist aus einem Dummylauf einen Scharfen zu machen. Zumal der Verschluss als wesentliches Waffenteil bei einem Teilesatz ebenfalls nicht vorhanden ist.

    Mich hat letztlich genau die Frage der rechtlichen Bewertung aber davon abgehalten mir einen Teilesatz zu kaufen. Bei der UZI kommt dann noch hinzu, dass es sich dabei um eine Kurzwaffe handelt und der Abzug verschweißt ist. Zudem trägt bei der UZI der Verschluss einen großen Teil zum Gesamtgewicht bei und durch den fehlenden Verschluss ist damit auch das gesamte Feeling weg. Zu guter Letzt sind die Teilesätze der UZI dann auch noch arg teuer...

    ..habe die Mail von März 2017 doch noch gefunden:


    "....For 9 mm PA blank is used dobule based powderwhile for 9 mm luger blank is used single based powder.

    Additives for flash are no present at any of those two powders...."

    Die Aussage kommt von einem
    "M.Sc.Eng, Projektant" von

    Prvi Partizan AD
    Uzice

    Möglicherweise wir hier in Deutschland auch noch ein anderes Pulver eingesetzt und bestimmt gilt die Aussage nicht für andere Hersteller, aber schenibar gibt es auch 9mmPAK Pulver ohne Flash. Auch recht aktuell noch.

    Ok, dann haben wir uns missverstanden!

    Die ursprüngliche Frage nach den Prüfkriterien für den Druck ist ja dank Beiträgen geklärt. Auch wie der Prüfaufbau aussieht.

    Ich hatte die Frage dann zu der Frage nach der Messung der Energie weiterentwickelt.

    Olja,
    kann es sein, dass die Frage die du stellst so nicht zu beantworten ist, da der "Druck" den du angibst so alleine eben nicht aussagefähig ist. Es fehlt ja letztlich die Angabe wieviel Energie in dem Pulver jeweils enthalten ist. Das eine Kartusche die in einen normierten Testaufbau 600Bar maximalen Druck ergibt tortzdem weniger Energie enthalten kann als eine Kartusche die zwar nur 450Bar in dem Testbau erreicht dafür aber - nur mal beispielhaft - so langsam aber dafür so lange abbrennt das sie 5 Minuten an Stück die 450Bar hält, dann kannst du mit der 450Bar Kartusche bis in der Weltraum fliegen während bei der 600Bar Kartusche die die 600Bar nur für 2Milisekunden erreicht gar nichts passiert. ;)
    Über irgendwelche "Druck-Impulse", die ggf. 600Bar gegenüber 450 Bar bei sonst ähnlichen Bedingungen verursachen reden wir ja eher nicht.

    Interessante Ideen, nur fehlt mir da in dem eingangs verlinkten Messlauf die entsprechende Apparatur, sprich ein Kolben. Sowas wäre andernfalls doch bestimmt normiert?

    Ich tippe ja nach wie vor darauf, dass es doch irgendeine Berechnung aus Volumen und Druck ist.


    Zu den Ladendaten:
    Die Gewichte des Pulvers sind das eine. Ich hatte bei meiner Frage eher an Druckmessungen, ggf. mit dem zeitlichen Verlauf, und vielleicht eine Energieangabe, wobei ich die noch nirgends gesehen hätte.

    Zu der Pulversorte und dem Kehrricht:
    Aus einer ähnlichen Stammtischdiskussion vor einiger Zeit (irgendwann im Frühjahr 2017) hatte ich per Mail bei Privi Partizan (PPU) angefragt, ob in deren 9mmPAK tatsächlich BKS enthalten ist. Die Antwort war ein klares nein! Und zudem noch die Info, nach der ich nicht gefragt hatte, das es sich in der 9mmPAK um ein zweibasiges pulver handeln würde, während andere Platzpatronen wie die 9mmLuger mit einbasigem Pulver geladen wäre.

    Zumindest nicht in jeder Kartusche ist also BKS enthalten.