Beiträge von -0815-

    Hallo -0815-,

    wenn Dein Anliegen hier nicht zu Deiner Zufriedenheit beantwortet werden kann, dann musst Du Dich wohl an eine kompetente Stelle wenden, die mit solchen Delikten zu tun hat.

    Ob ich glaube oder nicht, steht hier gar nicht zur Debatte. Fakt ist, wenn Du in einem freien Forum ein Thema erläuterst, muss es auch gestattet sein, sich seine eigene Meinung darüber zu bilden und diese hier entsprechend äußern zu können.

    Hier hat es sich schon des Öfteren bewiesen, dass die Hintergründe von Neuanmeldungen derartiger Natur waren, Antworten auf kriminelle Vorfälle in der Vergangenheit zu erhalten, mit dem Ziel, sich hier unverbindlich informieren zu wollen um letztendlich zu erfahren, was auf denjenigen zukommen könnte.

    Nicht mehr und nicht weniger.

    Genau so wie mir es frei steht mich dazu zu äußern, wenn jemand mal eben mir halb Wahrheiten unterstellt.
    Deine Aussage hatte nichts mit der Frage zu tun also wozu dann schreiben?
    Selbstgespräche?


    Kann sein das ihr so Erfahrungen gemacht habt. Heißt aber nicht das jeder so ist.
    Bringt mir ja nicht wenn ich Lüge, ich will ja was wissen.
    Das da ein Anwalt ne besseren Anlaufstelle ist, ist mir klar. Hätte aber trodem sein können das sich da jemand schon mal damit beschäftigt hat.
    Gruß 0815

    Irgendwie verstehe ich jetzt die unterstellte normative Kraft dieses Forums nicht.

    Rechtsverbindliche oder gar gerichtsfeste Auskünfte gibt's hier nicht. Und für die Erteilung der Absolution ist hier auch keiner zuständig.

    Hat ja sein könne das das jemand schon mal durchlebt hat und das weiß.
    Wird wohl schon Antragsteller geben die das mach hätte sollten und sich da schon mal gesetzlich informiert haben.
    Mehr steckt da auch nicht dahinter. Darum verstehen ich auch nicht warum ich hier nur die halbe Wahrheit hätte sagen sollen.

    Hallo zusammen,

    ganz ehrlich?
    Das Verhalten des TS läßt den Rückschluß zu, dass hier wieder nur die halbe Wahrheit auf den Tisch kommt und er sich jetzt im Forum "absichern" möchte, was nun auf ihn zukommt.

    Hier haben bis jetzt mehrere User geschrieben, dass nach 6 oder 7 Jahren Abstinenz nichts zu befürchten ist, nur der TS gibt sich damit nicht zufrieden.

    Ich vermute, dass hier mehr im Argen liegt. Vor allem, wenn er angeblich nie verurteilt wurde, wenn angeblich nie etwas protokolliert wurde, verstehe ich nicht, warum dann seitens des TS hier die Pferde scheu gemacht werden, zumal auch hier im Forum die Staatsmacht freien Einblick hat....

    Gruß
    Marcus :winke:

    Der ts gibt sich nur nicht zufrieden weil das was er wissen wollte nicht beantwortet ist. Gehe hier um die rechte die man hat. Weil teilweise dürfen die test nichts verlangt werde und Kosten nur unnötig Geld.


    Was du glaubst ist mit egal. Ich sicher mich nicht ab, ich will nur was wissen.
    Wenn du das nicht weißt ist Ok aber unterstell nichts was du nicht weißt.
    Glauben kannst du in der Kirche aber wenn du nichts dazu beizutragen hast, halt dich zurück bei solchen Aussagen.
    Nichts für ungut
    Gruß 0815

    Im Bundesamt für Justiz werden die jeweiligen persönlichen Vorstrafen in einem Bundeszentralregister (BZR) geführt, aber nicht auf Dauer gespeichert. In das Register werden nach § 3 BZRG rechtskräftige Entscheidungen der Strafgerichte, Vermerke über Schuldunfähigkeit sowie bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten sowie – nach einer rechtsvergleichenden Begutachtung – ausländische strafrechtliche Verurteilungen gegen Deutsche oder gegen in Deutschland wohnende ausländische Personen eingetragen. Zudem können Suchvermerke im Register niedergelegt werden. Maßgabe für den Inhalt eines Führungszeugnisses ist § 32 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG).

    Hier kannst du das nachlesen.

    Entspann dich.

    Ich bin entspannt. ☺


    Ich weiss aber auch aus zuverlässiger Quelle das eben Sachen mal nicht gelöscht werden obwohl verpflichtet.
    Mir gehst aber immer noch nur um die Tatsache ab wann können Sie den test verlangen.
    3 vergehen ohne Strafe ergeben keinen Beweis für eine sucht.
    Das interessiert mich.
    Gruss 0815

    Hallo,

    wenn du schon seit 6-7 Jahren nichts mehr angefasst hast, dann brauchst du bei einer evtl Untersuchung doch keine Bedenken haben, oder?

    Lg Steffi :love:

    Richtig aber es geht mit immer noch ums Prinzip.
    Ab wann bin ich den als Abhängigkeit einzustufen was diesen test rechtfertigen würde?
    Ich hab kein gesetzt gebrochen.
    Ich Ich bin nicht abhängig also dürfe der Sache nichts im Wege stehen.
    Du kannst ja auch nicht davon ausgehen werd 3 mal Alkohol getrunken hat ist abhängig oder?

    Erst einem danke für die Antwort.
    Ich wurde dafür nie verurteilt wegen Drogen. Teilweise hab ich sorgst drogentest machen müssen bei Kontrollen die aber negativ aufgefallen sind.
    Es gehst mir aber um die Regelung : der kws darf an keine Person ausgestellt werden die abhängig sind. Abhängig war ich nie. Das ist genau so als ob jetzt jeder der am Wochenende Alkohol trinken ist Alkoholiker.
    Also 3 mal positiv auf Drogen getestet aber nie eine Straftat gegangen. Und von Abhängigkeit kann man nicht ausgehen bei so wenig beweisen.

    Hallo zusammen, ich hab mal eine Frage. Über sie Suche bin ich nicht wirklich fündig geworden wie es bei mir zutreffen würde.
    Ich würde gerne den kws beantragen aber habe den letzten 12 Jahren 2-3 Probleme gehabt wegen THC.
    Nicht unter Drogen Auto gefahren oder sonst etwas. Nie verurteilt oder der gleichen. Nur so aufgefallen durch Zufalls Kontrollen auf dem fuss weg nach hause.
    Zu der Zeit hatte ich privat Probleme und hab ab und zu an einer Tüte mal mitgezogen aber nie selber was besessen und nie abhängig gewesen.
    Ich weiss das man bei bedenken zu einer ärztlichen untersuchung geschickt werden kann.
    Jetzt meine Fragen.
    Ich weiss das die Untersuchungen nicht zu oft gefordert werden dürfen und das man nicht aus 2-3 Vorfällen automatisch darauf schließen kann das jemand gleich Drogen abhängig ist.
    Können Sie den test trodem von einem verlangen ?
    Ich habe zwar seid 6-7 Jahren nichts angefasst aber mir geht's ums Prinzip bei solchen Fällen.
    Habe keine Vorstrafen und war nie Drogen abhängig und nie Alkohol abhängig.
    Dann dürfe der Schein ja nicht verweigert werden oder?
    Gruss 0815