Beiträge von Super2000

    Hallo,

    da bei uns in der Nähe immer mehr eingebrochen wird und wir in einem Haus leben, wo unten die Haustür werkstag geschäflich bedingt offen ist und so jeder einfach ins Haus kommen kann, wollen wir uns nun doch SV Munition für die P22Q holen.
    Das Problem ist, dass die Tür unten nach Geschäftsschluss nicht immer geschlossen wird, daher kann man auch nachts teilweise einfach das Haus betreten.

    Wie gesagt, ich habe die P22Q und es soll nur für zu hause sein. Sprich wenns an der Tür rappelt "einfach" nur den Raum mit einer Gaswolke einnebeln, schlafzimmer tür verschließen, polizei rufen und abwarten.

    Nun ist die Wadie Munition ja bekanntlich die gelobte Abwehrmunition.
    Da CS gegen manche Menschen kaum Wirkung hat, soll auch nur Pfeffer geladen werden.

    Ich habe schon im Forum gesucht, weil ich will, dass die Teile im Notfall auch problemlos zünden und keine Klemmer vorhanden sind. Jedoch nur eine Aussage gefunden, die älter war, wo es wohl mit Wadie und P22Q probleme gab.

    Daher die entscheidene Frage: Hat hier jemand Erfahrung mit Wadie Munution oder von anderen Herstellung in Kombination mit der P22Q?

    Danke :)

    alles richtig bis hier.. vielleicht hilft das um zu verstehen warum manche sachen geführt werden dürfen und warum manche nicht.

    PTB Waffen haben in der Regel kein Geschoss
    Gut Signalwaffen schon, aber eben kein Geschoss wie eine scharfe Waffe

    Anscheinswaffen (z.B. Airsoft) haben ein Geschoss.

    Es soll einfach nichts geführt werden dürfen (vor allem nicht mit dem kleinen Waffenschein) was wirklich jemanden erschießen kann...

    Und wer keine Ahnung von den tatsächlichen rechtlichen Regelungen hat :whistling: , sollte bitte keine Halbwahrvermutungs-Phantasien ins Forum zu setzen


    Immer schlecht, wenn man einen zusammenhängen Text auseiander reißt..
    Hier geht es um das Problem des befriedeten Besitztums.Befriedetes Besitztum ist ein Grundstück bzw Gebäude, das durch den
    Berechtigten in äußerlich erkennbarer Weise durch zusammenhängende
    Schutzwehren gegen das beliebige Betreten gesichert ist.
    Wie die Schutzweheren beschaffen sind ist im einzelnen auch strittig. Jedenfalls kann man aber sagen (herrschende Meinung), dass sie zumidest optisch und funktional dazu dienen muss das Grundstück von dem Rest zu trennen.
    In einigen Fällen kann es strittig sein, ob damit auch der Raum nach oben gemeint sein kann. Bei Sachen iSd § 90 BGB, die durchaus nach oben hin das befriedete Besitztum verlassen können, ist dies durchaus ein strittiger Fall.
    Daher war meine Bemerkung nur dazu gedacht, wie auch geschrieben, dass man in einem Kommentar (das ist im Grunde das Gesetz, welches von Juristen kommentiert wird) zum WaffG nachschauen sollte, ob der Luftraum auch extra gesichert werden sollte bzw muss. Hier ging es von Anfang an um die rechtliche Einordnung. Mithin sollte nur klar werden, dass es nicht unbedingt rechtmäßig ist unter freien Himmel zu schießen im konkreten Einzelfall. Es wird auch noch eine Verhältnismäßigkeitsprüfung anzustreben sein, in der die Gefahr zwischen einem scharfen Geschoss und dem eines Luftgewehrs verglichen werden muss. Denn sogar ein Diabolo ist in der Lage tief und schwer verletzend in den menschlichen Körper einzudringen. Hierfür gibt es sogar Videos wo mit einem Luftgewehr auf fast nahezu vergleichbare balistische gelatine geschossen wird.

    Soll unterm Strich heißen: Bevor man im eigenen Garten unter freien Himmel (!) mit einer Schusswaffe mit einer maximalen Mündungsenergie von 7,5 Joule schießt, sollte man sich erkundigen ob es wirklich rechtmäßig im jeweiligen Einzelfall ist.

    Und hier sind wir dann auch wieder beim Fahrlässigkeitsdelikt, denn je nach dem wie es mit dem freien Himmel zu werten ist im Einzelfall, kann sich dann doch ein Fahrlässigkeitsvowurf konstruieren lassen.

    Btw: Das war keine Halbwahrheits-Vermutung sondern nur ein Hinweis, dass man es in Erfahrung bringen sollte, wenn man rechtliche Sicherheit will.

    rechtliche Sicherheit?
    Anwalt suchen der aufs Waffenrecht speziallisiert ist und fragen und ggf. mal vorbeikommen lassen (kostet defintiv geld)
    oder mal bei der zuständigen Behörde nachfragen

    wie gesagt, wenn was passiert kann man bei dir nicht von einem vorsatzdelikt sprechen
    bedingter vorsatz auch eher nicht, weil du den Verletzungserfolg nicht billigend in Kauf nimmst (herrschende Ansicht in der Rechtsprechung)

    Daher bleibt nur ein Fahrlässigkeitsdelikt
    Da braucht es ein Fahrlässigkeitsvorwurf (Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt)
    wenn du alles mögliche getan hast (insb. aus deiner Sicht und deinen Fähigkeiten entsprechend) dann liegt schlicht keine Fahrlässigkeit vor. Ansonsten kommt es darauf an wie sich ein objektiv besonnen und verständiger Dritter verhalten hätte.. der hätte auch nicht mehr machen können, als einen Schutzwall aufbauen und drauf achten das keine Kugeln abhanden kommen

    und somit auch keine Strafbarkeit jedenfalls nicht nach dem StGB

    ob im WaffG irgendeine Gefährdungshaftung drin ist, weiß ich jetzt nicht pauschal, wenn dann ist das in der Regel aber eher eine Ordnungswidrigkeit

    Für dich gilt: § 12 Abs. 4 Nr. 1 lit. a WaffG

    Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besit mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird [...] sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,

    Du musst also dafür sorgen, dass die Geschosse dein umfriedietes Besitztum nicht verlassen können
    D.h. du musst alles zumutbare Tun damit es verhindert wird.

    Nicht unbedingt notwendig ist, soweit ich weiß, dass du den Raum nach oben begrenzt. Also du darfst unter freien Himmel schießen. Aber hier bin ich nicht 100 % sicher. Da müsste ich in ein Kommtar fürs WaffG schauen, aber hab keins da...
    Dir darf kein Fahrlässigkeitsvorwurf machbar sein

    Vorsätzlicher Verstoß = Du schießt ohne irgendwelche Vorkehrungen zu treffen
    Grob Fahrlässig = Du schießt auf deiner Wiese und hast nur einen kleinen Kugelfang hinter der Zielscheibe. Alles was die Zielscheibe nicht trifft, könnte dein Grundstück verlassen
    "normal" Fahrlässig = Du schießt auf deiner Wiese und hast nur ein bisschen mehr gemacht damit es grad so reicht das die fehlgehende Kugel dein Grundstück nicht verlässt. Passiert aber trotzdem.
    leicht Fahrlässig = du hast eigentlich genug gemacht und die kugel geht doch vorbei und verlässt dein Grundstück

    Wenn du allerdings z.B. wie einer geschrieben hat eine Holzwand extra hinstellst die 10 Meter breit und 2,50 meter hoch ist dann sollte das mehr als genügen. Sollte dann doch eine Kugel dein Grundstück verlassen und jemanden Verletzten würde dir m.E. auch kein Fahrlässigkeitsvorwurf gemacht werden. Das ist dann die Kategorie: shit happens

    Und wie gesagt ob du nach oben abregeln musst weiß ich grad nicht mehr aus dem Kopf, aber m.E. nicht

    Permanente Trennungen?

    Entweder ein Problem mit der Leitung oder dem Router.
    Nur weil er nicht Sync schafft, heißt es aber nicht, dass die Leitung ein Problem hat..
    letztens erst selbst gehabt ..

    In dem Fall war der Router das Problem.

    1und1 meint erst eine Störung wenn 5 mal am Tag? Na die sind ja lustig..
    Wie oft kommt es denn nun vor?

    Wenn mehrmals würde ich erstmal 1und1 antanzen lassen. Die machen aber eh nicht viel, da das Netz der Telekom gehört, die das auch wartet. Alle anderen haben von der Telekom ja nur die Lizenzen.
    War davor bei Versatel und hatte das gleiche Problem.. abbrüche und niedrige Geschwindigkeit.. Versatel meinte ich muss mit leben :D

    Hab gekündigt (außerordentlich, mit viel hin und her) und bin zur Telekom. Die haben einen Techniker geschickt (der für 1und1 / Versatel, etc wohl zu teuer ist) und schon war alles wieder gut..

    Also lass dich nicht verarschen von 1und1

    Aber meistens liegt es am Router.. daher bevor du bei 1und1 stress macht einen anderen Router ausprobieren. Mehr bleibt dir ja auch nicht übrig

    Das mit dem IPv6 ausschalten würd ich übrigens lassen, wenn es ein IP-Basierter Anschluss ist. Da geht bei mir mit IPv4 nichts mehr richtig..

    Vielleicht überlegt er ja sie zu kaufen? Ernsthaft, bei so ner Frage muss man nicht pampig werden ;)


    War gar nicht pampig gemeint :)
    war der Annahme er hat sie bereits, da er schon seit längeren Threads macht bzw auch antwortet bzgl. der P22Q :)

    Sollte es noch um die Kaufentscheidgung gehen, sorry, falls es pampig verstanden wurde :)

    Nein Sicherung blockiert nicht den Abzug.
    Es wird nur eine Walze vor den Schlagbolzen geschoben, wie schon geschrieben..

    Ernsthaft.. Besitzt du die Waffe überhaupt?
    -> Bedienungsanleitung lesen wäre sonst sehr ratsam

    Also irgendeine Vorrichtung zum entspannen gibt es nicht.

    Waffe sichern (also Walze vor den Schlagbolzen)
    Finger auf den Hahn, Abzug betätigen und den Hahn langsam nach vorn kommen lassen

    naja ich würd eigentlich nur gerne wissen ob es überhaupt möglich ist mit dem Teil auch auf ca 30 meter ordentlich zu treffen..
    die Zielscheibe aus dem Video ist ja eine Katastrophe..

    finde die Beretta an sich unheimlich interessant wegen den 30 schuss halbautomatisch, aber wenn die eigentlich nur zum plinken auf dosen taugt ist mir das zu teuer
    Daher ist die Frage ob es wirklich nur an den dias liegt bzw. ob sie mit den richtigen Spitzköpfen (meinetwegen auch höherwertige) ordentlich trifft

    die alternative wäre natürlich die airmagnum 850.. die hat wenigstens 8 schuss, auch wenn man die immer wieder repetieren muss. Dafür trifft die sogar auf 60 meter.
    Aber die 30 schuss halbautomatisch find ich schon besser, zumal mir die Optik von der Beretta auch mehr gefällt