Dann hab ich wohl einen mit PTB 288/2 erwischt der nicht zerlegbar ist. Es ist ein Schweißpunkt am Lauf.
Beiträge von koepenick
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Neumann "Western Sheriff 1851" ; 6 Schuss im Kaliber 9mm R.K. ; PTB 288/2 ; Laufsperre an der Laufwurzel, dadurch aber fast geschlossen ; leider nicht zerlegbar, ein Vorbesitzer hat es wohl mal versucht ; deutliche Gebrauchsspuren, aber der Preis war völlig okay und ich habe nicht gezögert beim Erwerb
So, da kann der Winter kommen (und das am Sommeranfang ! ), ich habe schon mal was zum ausbessern.
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K.Bumm: Sehr gut gelungen!
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Walther "MK 40" ; Taschenmesser mit Liner-Lock Verriegelung, welche die Klinge auch im geschlossenen Zustand festhält ; Gesamtlänge 11 cm ; Klingenlänge 4 cm ; inkl. Gürteltasche aus Cordura
abschraubbarer Clip und, gut zu sehen, schon fleißig benutzt und (noch) nicht gereinigt
Das kleine Messer ist, für mich gesehen, ein guter Begleiter im alltäglichen Leben. Auch wenn es schwer fällt sich damit ein Brötchen zu schmieren.
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So wie ich das verstehe muss ein Hinweis auf die EU Verordnung 2019/69 auf der Waffe stehen. Auch sollte ein Zertifikat über die EU Konfirmität der Waffe beiliegen, ist wohl aber aber kein muss.
Dauerfeuer wird aber immer noch ein Traum bleiben, da dies im dt. Waffengesetz ja explizit verboten ist.
Edit:
Beschusszeichen (CIP) bei einem Kaliber > 6 mm (in der BRD) müssen auch vorhanden sein und ein Zertifikat ist wohl doch Vorschrift.
Ich bin aber kein Waffensachverständiger, das ist meine Lesart des Gesetzes.
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Und noch ein Umarex - Walther P 99 Messer: P 99 "Tactical Knife" ; Gesamtlänge: 27 cm ; Klingenlänge: 15 cm (auch hier wieder nicht führbar nach §42a) : Klingenrücken im vorderen Drittel angeschliffen (gute Schärfe!) ; Polymergriffstück ; Scheide aus Cordura, kann man per Clip oder Schlaufe am Gürtel tragen oder als Schulterholster (die Idee ist ganz gut, aber da in Öffentlichkeit eh nicht führbar - irgendwie sinnfrei)
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