1. Personen, die unter Einfluss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen,
2. Personen mit ansteckenden Krankheiten gemäß Infektionsschutzgesetz,
3. Personen mit Waffen, die unter das Waffengesetz fallen, es sei denn, dass sie zum Führen von Waffen berechtigt sind,
4. Personen, die Gewaltbereitschaft zeigen bzw. Gewalt ausüben,
5. verschmutze und/oder übel riechende Personen.
Danke! Nach diesen Vorgaben würden ja 90% der Leute, die diesen Weg der Beförderung nutzen, ja gar nicht teilnehmen dürfen.