Beiträge von roli5

    Liebe alle,

    Nachdem ich auch mehrmals über den Beitrag hier gestolpert bin, und mich das Ausmaß, in dem hier herumgeraten wird, etwas erschreckt hat- und nicht unebdingt hilfreich für mich war, habe ich gleich mal bei der entsprechend zuständigen Person bezügl. Waffengesetz im österreichsichen Innenminsiterium angerufen, und nachgefragt, wie das denn so sei. Tatsächlich hat mir die Dame am Telefon- was man ja übrigens auch im österreichischen WaffG nachlesen kann- unabhängig von meiner eigenen Einschätzung, die ich ihr nicht gesagt habe, gemeint, Schalldämpfer seien eben in Ö ein verbotener Gegenstand. Unter "Schalldämpfer" meinte die Dame weiters, sei jede Vorrichtung gemeint, die dazu geeignet sei, eine Schussknall zu dämpfen. Da zwar eine Schreckshcusswaffe in Ö anscheinend ncith als Schusswaffe gilt, jedoch unabhängig davon der Besitz eine Schalldämüfers gem. §17 WaffG (siehe Gesetzestext: "von Schußwaffen, die mit einer Vorrichtung zur Dämpfung des
    Schußknalles oder mit Gewehrscheinwerfern versehen sind; das Verbot
    erstreckt sich auch auf die erwähnten Vorrichtungen allein
    "; gefunden unter: http://www.jusline.at/17_Verbotene_Waffen_WaffG.html), ohnedies generell verboten sei, würde sie mir persönlich, meinte sie, sehr davon abraten, mir einen Schalldämpfer "übers Internet" zu bestellen, da entsprechende Shops i.d.R. nicht dafür verantwortlich zu machen sein, wenn ich mir das bestelle- (weil es ja mein und nicht deren Rechtsbruch wäre), und es meien Pflicht ist, das Österreichische Waffengesetz auch zu kennen (im Sinne von "Unwissenheit schützt vor Strafe" nicht).

    Auf meinen Einwand, das Ding würde bei entsprechenden Onlinehändlern zwar als "Schalldämpfer für Schreckshcusswaffen" geführt, sei aber in wirklichkeit ein "Sicherheitskompensator, meinte sie, sie wisse jetzt nicht, wie die Leute in rigendwelchen Internetshops das nennen- ihr sei der Ausdruck ncith geläufig und das gabnze auch eher irrelevant. Sie meinte aber auch hier, ohne zu wissen was ein "Sicherheitskompensator" sei (ich erklärte sogar, dass daraus kein schuss abzugeben sei, weil das Ding ja keine Mündung hat), das jede Vorrichtung, die einen Schussknall dämpfe ein "verbotener Gegenstand" sei, und sie mir daher auch hier Raten würde, es nicht darauf ankommen zu lassen. Sie wies mich übrigens dezitiert auch nochmal hin (habe ich auch schonn bei eienr Schulung bei einem Waffenhändler bezügl. WBK gehört), dass auch der "Bau" einer solchen vorrichtung insofern illegal sei, weil ja nicht der "Kauf" sondern der "Besitz" eines Schalldämpfers strafbar sei. Also besser auch ncith am Schwarzmarkt kaufen, aber das versteht sich ja finde ich wohl eh von selbst. Inwieweit das auch für sog. "Knallkästen" gilt, ahbe ich dann liebr nciht nachgefragt, gemeitn war aber wohl hier (aber in dem Fall rate auch nur ich), eine Vorrichtung, die an der Pistole selbst angebracht wird. Allerdings möchte ich den Polizisten/Richter sehen, der mir anchweist, dass mein Knallkasten ein "Knallkasten" ist. Stelle ich mri sogar bei einem selsbtgebauten "Schalldämpfer" spannend vor, aber naja davon sollte man auf jeden fall auch die finger lassen, sich igendein metallrohr herzustellen.

    Soweit die Auskunft aus dem Innenminsiterium (nach 3-4mal verbudnen werden, also die Frau dürfte da schon kompetent genug gewesen sein). Siehe übrigens auch entsprchende Waffenforen zu Österreich)

    Langer Rede kurzer Sinn: Im Zweifelsfall lieber die Finger davon lassen, und einen Knallkasten bauen. Oder auf nen Schießstand, und höflich fragen, ob du dort nciht mal mit deiner schreckshcusswaffe üben darfst.... Zumal du ja auch die anderen Besitzer freier Waffen in bedrängnis bringst, wenn wieder mal aus unvorsicht die polizei ausrückt, und damti das waffengesetzt (zu recht) noch weiter verschärft wird.

    lg, rolman

    (sorry für die vielen tippfehler, aber hab keine lust das alles auszubesser ;-))

    Stimmt, allerdings kann ich das für mich ausschließen, da geübter schütze (zumdienst bei LP und KK) bzw. schießen meine anderen 5-6 utnerschiedlichen Softairwaffen akkurat.(natürlich könnte auch sein dass die alle systhematisch nach oben schießen, aber das glaub ich dann mit rückblick auf einschlägige schusstests im internet eigentlich nciht). by the way, ansonsten tolle waffe- auch mit tiefschuss meien lieblings gbb. man muss halt nur das hop up verstellen.

    Habe das selbe Problem bzw. schieße auch auf ca. 5m. Ähnliches Schussbild. Bei mir hat aber geholfen, mich am Hop-Up herumzuspeilen, das ist bei der HK ja ziemlich leicht und ich treff jetzt gut auf 5m wenn ich fleck halte bzw. etwas unter dem Ziel halte. Außerdem bilde ich mir ein, dass leichtere BBs (ich benutze sonst zumeist 0.20 bzw. 0.25 BB helfen. Ich nehm also 0.12er für die Softair. Streut zwar sonst etwas mehr, so mein Eindruck, aber in der Vertikale stimmts dafür.