Beiträge von kevinkoe

    Aaaalso.
    Nachdem ich einen weiteren Brief an das Hauptzollamt
    geschrieben hatte und ich denen meine ganze Sachlage geschildert hatte
    (Unwissenheit und das komplizierte WaffG. in DE), kam gestern ein Brief
    vom Zollamt was für meine Region zuständig ist in dem stand:

    'Sehr geehrter Herr
    K., in dem oben genannten Verfahren (Vergehen nach § 52 abs. 1
    Waffengesetz) habe ich mit Verfügung vom 22.08.2014 folgende
    Entscheidung getroffen:


    Das Verfahren wird gemäß § 153 Abs. 1 StPO eingestellt.


    Mit freundlichen Grüßen

    Staatsanwalt blah blah blah.'

    Jetzt werd ich sicherlich noch auf meine Geldstrafe warten dürfen und dann ist das Ding durch.

    Ein spezielles Dankeschön geht an Sparky der mir geholfen hat und mich durch den ganzen Mist mit durchgekämpft hat. ^^

    So schnell bestell ich auf jeden Fall nichts mehr aus dem Ausland!

    Zündnadel: Ich hab aber absolut nicht damit gerechnet das diese Granaten unter's Waffengesetz fallen.

    BernhardJ: Dieser Punkt war nicht mit aufgeführt.

    Ich habe schon einen fleißigen helfer gefunden der mich versucht durch die Sache durch zu boxen.
    Ich halt euch auf dem laufenden für all die, die den selben Mist wie ich machen und irgend wann auch mal solche Hilfe benötigen. ;)

    Grüß dich Andreas.

    Frist bis zum 18.8.
    Den kompletten Bogen habe ich schon ausgefüllt und abgeschickt. Habe mir aber zuvor noch von allem eine Kopie gemacht.
    Natürlich hab ich auch wahrheitsgerecht geantwortet.

    LG Kevin :)

    Zitat

    versuch mal wenn nötig bei deiner zuständigen Stadtverwaltung einen
    Antrag auf beratungs/prozesskostenhilfe zu stellen, so hab ich damals
    meinen anwalt genommen...

    Das ist eine gute Idee. Ich schau mal was sich machen lässt. Aber bis dahin erst einmal abwarten und Tee trinken.

    Zitat

    du musst nicht danach gehen wie es aussieht oder wie es bezeichnet ist,
    sondern was es ist.. eine Airsoftgranate ist genau wie ein Co2 Revolver
    oder ein Luftgewehr eine Vorrichtung, die kalte gase dazu benutzt,
    Munition auf eine gewisse Geschwindigkeit zu beschläunigen... um es mal
    pseudo-juristisch auszudrücken

    Da hast du recht. Aber vllt haben die Behörden ein klein wenig Nachsicht wenn die 'Waffe' eigentlich gar nicht aussieht wie eine 'Waffe'.

    Naja, Meinen Werfer hab ich zumindest schon mal. Auf die Granate kann ich ganz gut verzichten.

    Zitat

    na aber erstmal viel glück, vielleicht kann dich ja jemand hier beraten,
    der schon in einer solchen situation gesteckt hat und bis dahin stay
    positive

    Ich versuch's. ^^
    Dir auch scho nmal vielen Dank für deine Antworten. ^^

    Anwalt kann ich mir eigentlich gar nicht leisten mit meinem Lehrlingsgehalt. :(

    Der Werfer ist auf dem Weg zu mir. Der ist durchgekommen.

    Das die Granaten auch ein 'F' brauchen ist mir leider neu.

    Lügen werde ich nicht. Ich dachte auch mich bis zu dem Moment als ich den Brief kam, mich ganz gut mit dem Gesetz aus zu kennen.
    Hm, angea*scht.

    Hallo.

    Ich hab ein riesiges Problem.
    Ich habe mir vor einem Monat bei Evike.com einen Unterlaufwerfer und eine 84er Einlegepatrone zulassen kommen.
    Natürlich unwissend das diese Einlegepatronen unter was Waffengesetz fallen, haben ich Post vom Zoll bekommen:

    Mit Sicherstellung vom 15.07.2014 wurde gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, da der Verdacht besteht, dass Sie eine Straftat nach dem Waffengesetz und der Abgabeordnung (Bannbruch) begangen haben.

    Am 15.07.2014 wurde (...) eine an Sie adressierte Postsedung aus den USA überprüft und dabei 1 mit kalten gespannten Gasen betriebene Softair-Granate "(Artikelbeschreibung) -Schusswaffe im Sinne des WaffG- ohne amtliches Prüfzeichen (sog. F im Fünfeck) und ohne somit erforderliche Verbringungserlaubnis vorgefunden und gemäß §94 Strafprozessordnung -StPO- als Beweismittel sichergestellt.

    Das waren 6 Zettel wo ich noch alles mögliche ausgefragt wurde (Personalien, ob ich auf die Ware verzichten will, wirtschaftliche Verhältnisse, und wie/wo/was Bestellt wurde)

    Natürlich habe ich sofort geantwortet den Brief zurückgeschickt und zuvor alles abgelichtet.

    Ich glaub ich bin komplett am A*sch.
    Könnt ihr mir Raten was ich nun zu tun habe?
    Steht demnächst eine Wohnungsdurchsuchung an? ;(

    Zur Info: Ich bin nicht Vorbestraft, nur ein paar kleine Verkehrsdelikte.
    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

    Grüße Kevin