Beiträge von boterfreak

    Hallo,

    da dies mein erster Beitrag ist möchte ich mich auch direkt vorstellen.
    Zu meiner Person ich komme aus dem Schönen NRW direkt ausem Pott :P
    Bin 20 Jahre alt und Arbeite als Fachinformatiker Systemintegration.

    Da es bei uns in der gegend leider "schlimmer" wird, mit einbrüchen, bedrohungen usw. möchte ich mir einen Kleinen Waffenschein anschaffen.
    Dazu möchte ich mir Natürlich eine Schreckschuss Waffe kaufen.

    Jetzt habe ich ein paar fragen die mich schon die ganze Zeit beschäftigen.

    Undzwar - Wenn ich beides erworben habe Waffe sowie den Schein, und bei mir bricht einer ein bedroht mich bzw wird handgreiflich, ist es dann "rechtlich" Legal mich mit meiner Schreckschuss + Gas/reizgas/pfeffer zu wehren ? Oder bekomme ich dort dann selber noch einen dran ?

    Mit dem Kleinen Waffenschein ist es ja erlaubt die Waffe geladen, entsichert und entspannt zu führen in der Öffentlichkeit. Wie sieht es dort aus wenn ich gerade Draußen die Waffe weg packe und mich jemand dabei sieht ? bzw. ist es verboten die Waffe in der Öffentlichkeit sichbar zu machen ?

    Wenn ich unterwegs bin, und mich greifen welche an oder bedrohen mich, ist es "erlaubt" mich mit der Schreckschuss zu wehren ? Gas/reizgas/pfeffer ?

    Und wie sieht die Rechtslage generell aus wenn ich mich in Not wehre mit der Waffe ? Bei einem Überfall, wenn ich bedroht werde, andere bedroht werden und ich helfen möchte, und generelle gefahren situationen ?

    Bitte entschuldigt meine Rechtschreibung.