Beiträge von tribun77

    Ich habe meine Infos von:

    1.WaffG

    "Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen sind in der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 genannt (Kleiner Waffenschein)."


    Unterabschnitt 3:
    Entbehrlichkeit einzelner Erlaubnisvoraussetzungen
    1.
    Erwerb und Besitz ohne Bedürfnisnachweis (§ 4 Abs. 1 Nr. 4)
    1.1
    Feuerwaffen,
    deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule
    erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 der
    Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in
    der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung
    oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c
    bestimmtes Zeichen tragen;
    1.2
    für Waffen nach Nummer 1.1 bestimmte Munition.
    2.
    Führen ohne Sachkunde-, Bedürfnis- und Haftpflichtversicherungsnachweis (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 bis 5) - Kleiner Waffenschein
    2.1
    Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen nach Unterabschnitt 2 Nr. 1.3.


    2. von meinem eigenen Antrag

    3.
    "Die Voraussetzungen für den kleinen Waffenschein sind identisch mit denen des vollwertigen Waffenscheins, der Antragsteller braucht aber kein Bedürfnis und keine Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Der Antragsteller muss zuverlässig und persönlich geeignet sein. Bei der Prüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung werden folgende Kriterien an den Antragsteller gestellt:" (Quelle: Wikipedia)

    "Voraussetzungen für den Erwerb des kleinen Waffenscheins
    Die Voraussetzungen für den Erhalt eines kleinen Waffenscheins sind Volljährigkeit, fester Wohnsitz, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung. Als nicht zuverlässig bzw. ungeeignet gilt z. B., wer vorbestraft ist, gegen wen ein Verfahren läuft, wer Probleme mit Drogen wie insbesondere mit Alkohol hat oder Mitglied einer verbotenen Organisation oder als verfassungswidrig erklärten Partei ist (§§ 5, 6 WaffG).
    Der Nachweis von Sachkunde, Bedürfnis und Haftpflichtversicherung wird dagegen beim kleinen Waffenschein nicht verlangt." (Quelle: http://www.anwalt.de)

    Ich denke, das sollte als Quelle/Info ausreichen!

    Dann frag doch mal Deinen Sachbearbeiter bei der Polizeibehörde dazu.

    Pffft.

    Besten Gruß vom tumben
    Trompeter

    Man kann ja auch mal vernünftige Antworten geben... :whistling:
    Seit wann muss man für den KWS ein Bedürfnis angeben/nachweisen?
    Und es ist nicht überall irgendeine Polizeibehörde zuständig. Ich habe das Ding einfach bei meiner Gemeinde beantragt und dann im Landratsamt abgeholt.

    Manche User kennen sich halt nicht wirklich gut aus. Klar kann man immer darauf verweisen, dass man sich selbst in der Gemeinde/Stadt informieren soll, aber man kann auch einfach vernünftige Antworten geben oder es halt komplett lassen.

    Was die Fragen von firefox187 betrifft:
    Grundlegend musst Du selbst entscheiden, wann Du/Ihr die Waffe(n) führen wollt. Jeder hat da ein eigenes "Sicherheitsbewusstsein".
    Ich führe meine SSW eher selten, da es hier auf dem Land nicht wirklich "gefährlich" ist.
    Meist führe ich die SSW eh nur, weil ich dann zu einem Bekannten gehe, wo wir auf dem befriedeten Grund bissl schießen können. Da muss ich mir dann keine Gedanke machen, dass ich die SSW in einem verschlossenen Koffer, getrennt von der Munition transportiere.

    Gruß

    Hallo zusammen! :)
    Ich bin hier zwar schon ein paar Jahre registriert, aber habe mich noch garnicht vorgestellt. Das will ich jetzt mal nachholen. ;)

    Bin der Andre, 40 Jahre und lebe im tiefsten Bayern. (komme aber ursprünglich aus Magdeburg)
    Ich interessiere mich vor allem für SSWs und habe auch einige SSWs daheim und habe auch den kleinen Waffenschein.
    Beruflich bin ich Sachbearbeiter in einem mittelständischen Unternehmen.

    Meine Hobbys sind SSWs, sowie auch Feuerwerk/Pyrotechnik. Desweiteren radl ich gerne mal oder gehe auch gerne wandern bzw. in die Berge.
    Das war's erstmal, bis denne :)

    Servus zusammen!

    Ich weiß, ist schon ein recht alter Thread. Vielleicht gab es ja in der Zwischenzeit schon Gesetzesänderungen etc.

    Darf ich in Österreich außerhalb des Ortsgebietes auf öffentlichem Grund (z.B. Wald/Feld) mit einer SSW schießen?
    Damit meine ich jetzt nicht zu Silvester, sondern allgemein.

    Oder ist das wie in Deutschland, nur auf befriedetem Grund möglich?