Ich habe meine Infos von:
1.WaffG
"Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen sind in der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 genannt (Kleiner Waffenschein)."
Unterabschnitt 3:
Entbehrlichkeit einzelner Erlaubnisvoraussetzungen
1.
Erwerb und Besitz ohne Bedürfnisnachweis (§ 4 Abs. 1 Nr. 4)
1.1
Feuerwaffen,
deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule
erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 der
Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in
der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung
oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c
bestimmtes Zeichen tragen;
1.2
für Waffen nach Nummer 1.1 bestimmte Munition.
2.
Führen ohne Sachkunde-, Bedürfnis- und Haftpflichtversicherungsnachweis (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 bis 5) - Kleiner Waffenschein
2.1
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen nach Unterabschnitt 2 Nr. 1.3.
2. von meinem eigenen Antrag
3.
"Die Voraussetzungen für den kleinen Waffenschein sind identisch mit denen des vollwertigen Waffenscheins, der Antragsteller braucht aber kein Bedürfnis und keine Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Der Antragsteller muss zuverlässig und persönlich geeignet sein. Bei der Prüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung werden folgende Kriterien an den Antragsteller gestellt:" (Quelle: Wikipedia)
"Voraussetzungen für den Erwerb des kleinen Waffenscheins
Die Voraussetzungen für den Erhalt eines kleinen Waffenscheins sind Volljährigkeit, fester Wohnsitz, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung. Als nicht zuverlässig bzw. ungeeignet gilt z. B., wer vorbestraft ist, gegen wen ein Verfahren läuft, wer Probleme mit Drogen wie insbesondere mit Alkohol hat oder Mitglied einer verbotenen Organisation oder als verfassungswidrig erklärten Partei ist (§§ 5, 6 WaffG).
Der Nachweis von Sachkunde, Bedürfnis und Haftpflichtversicherung wird dagegen beim kleinen Waffenschein nicht verlangt." (Quelle: http://www.anwalt.de)
Ich denke, das sollte als Quelle/Info ausreichen!