Es ist alles im grünen Bereich, da das LG die gesetzlichen Anforderungen an ein freies LG erfüllt.
Beiträge von NC9210
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Wenn es ursprünglich eine erlaubnispflichtige Waffe war kann
man anhand der Besitzkarten und Waffenbücher jeden ehemaligen
Besitzer nachvollziehen. Daher auch den Büchsenmacher der Sie
als freie Waffe aus seinem Handelsbuch ausgetragen hat. -
Vor über 20 Jahren war ich Sportschütze ...
Nun möchte ich mein altes Hobby wieder erblühen lassen.Wenn es wirklich sportlich werden soll gehst du am besten mal
bei einem Verein vorbei und lässt dir zeigen mit was die dort so
schiessen. Ich glaube nicht daß die Freizeitgewehre verwenden. -
höre auf uns die Nase lang zu machen.
Ihr seid doch selber schuld, warum lasst Ihr euch das gefallen? -
Was wirklich super gewesen wäre, wenn Industry Brand das Magazin vom C 400 übernommen hätte. Es funktioniert so grossartig!
Es ist ziemlich Munitionsfühlig, aber mit den richtigen
Murmeln funktioniert das wirklich gut. -
Die .38 bezieht sich auf den Hülsendurchmesser von ca. 9,6mm,
die .357 ist der korrekte Geschoßdurchmesser von ca. 9.05mm.Die .38 Special wurde als Verbersserung der .38LC entwickelt.
Man behielt die Kaliberbezeichnug einfach bei. Erst später hat
man sich geeinigt den Geschoßdurchmesser zu verwenden.
Die .357 ist also die eigentlich richtige Bezeichnung. -
Ich denke mit der QB78 ist ein großer Wurf gelungen!
Ich würde gerne mal daran erinnern daß es sich um
einen Nachbau der Crosman 160 bzw. 167 handelt.
Die wurde 1955[sic!] vorgestellt!
Der große Wurf stimmt denn die Crosman wurde in
der Vergangenheit bereits mehrfach nachgebaut.
Auch was Modifikationen angeht war Sie eine der
ersten für die in nennenswertem Umfang Tuningteile
angeboten wurden.
Es gab übrigens schon 1957 das Modell 400 welches
ein Modell 160 mit Magazin war. -
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Siehe Minaretabstimmung. Das hätte doch kein Mensch gestört wenn da n Türmchen gestanden hätte.
Das Türmchen steht da nicht nur rum, darauf wird Lärm gemacht.
Übrigens kann man in der Schweiz auch erfolgreich gegen lärmende
Kirchenglocken etwas unternehmen. Das richtet sich nicht an einzelne
Religionen.Es gibt leider eine gewisse Rechtsbewegung, aber in Summe gehen die
Abstimmungen immer noch ausgewogen aus.
Kann man in DE offiziell Gesetze anfechten mit Unterschriftensammlungen und so?
Nein, das geht nicht. Man kann nur auf die Verfassungsmässigkeit
prüfen lassen. Die Anforderungen dazu sind aber sehr hoch. In der
Praxis sind einzelne Bürger dazu nicht imstande. -
Beim WaffG ist es von Vorteil in anderen Dingen vielleicht nicht.
Doch, in anderen Dingen auch. Allerdings haben die
Schweizer 700 Jahre Übung in direkter Demokratie.
Auch das ist nichts was einem in den Schoß fällt. Ich
möchte im heutigen Zustand lieber gar nicht wissen
wie eine Volksabstimmung zu "heiklen" Themen in
Deutschland ausgehen würde.
Der Weg vom Stammtischpolitiker bis zum Bürger der
politische Verantwortung übernimmt ist leider weit.
Aber auch der beginnt mit dem ersten Schritt! -
Fährt denn jetzt jemand hin?
Gibt es evtl. eine Idee für einen Kaffee
und etwas Geschwätz? -
Ein Lauf der Airmagnum/Dominator hat 15mm aussen
und ist 600mm lang. Den kann dein Büchser sicherlich
anpassen. Da die in großen Mengen hergestellt werden
könnte man den vermutlich preiswert bekommen. -
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Also ich würd eins nehmen .
Mein 30er hab ich von DHD24 (dieses Jahr).
Für 400,- Euro incl. Füller und Schlüssel.
Hat schon etwas mehr drauf. Ist aber noch
in gutem Zustand. -
Zitat
wichtig wäre mir nur
ein Holzschaft ist Pflicht, kein Co2 und selbstverständlich zum repetierenEs macht keinen Sinn jemand anderem das vorzuschlagen
was man selbst hat ohne zu lesen was derjenige eigentlich
möchte. -
Dann geht sie nicht in die Konkursmasse ein, oder? Natürlich muss man es beantragen. Es wird ja vom Insolvenzverwalter ALLES gelistet, was an Werten vorhanden ist. Aber Eigentum an einem Gegenstand bleibt Eigentum, wenn man nachweisen kann, dass es sein Eigentum ist. Was anderes habe ich ja nicht gesagt.
Nein, fremdes Eigentum geht nicht in die Konkursmasse ein.
Wenn man die Aussonderung aber nicht rechtzeitig beantragt
kann es passieren daß der Konkursverwalter das Teil bereits
veräußert hat. Man erhält dann ersatzweise den Kaufpreis.
Kleinkram wird oft in einem großen Lot verkauft. Der Kaufpreis
eines einzelnen Gegenstands aus dem Lot ist dann ofmals
lächerlich gering. -
Die Aussonderung aus der Insolvenzmasse muss man
beim Konkursverwalter beantragen. -
Die Gewehre in Stil der Schießbudengewehre werden
nicht mehr hergestellt. Das waren im wesentlichen
Haenel 49, 49a und 310, Anschütz 275 und 276 sowie
die Diana 30. Diese Gewehre haben zuletzt deutlich über
1000,- Euro gekostet - das ist wohl nicht mehr machbar.
Bei SWS gibt es Modelle von Haenel die komplett über-
arbeitet sind. Evtl. ist das ja eine Alternative. -
Aceton gibt's doch aber im Baumarkt.
Da hab ich es auch immer gekauft, war so um 4 Euro / Liter.
Ist halt eines der besten Lösemittel. Seit ein paar Idioten
herausgefunden haben wie man Acetonperoxyd daraus
herstellt ist das Zeug nur noch schwer zu bekommen.Es kommt noch so weit daß man eine Sprengstofferlaubnis
braucht um zu tanken -
Ich drücke die mit einem Stift der vorne kegelig ist und
ca. 5mm Durchmesser hat ein. Das drückt den Kelch
fest.
Du kannst aber auch das Diabolo ohne nachzudrücken
in die Kappe geben und zuschrauben. Der Kelch bleibt
hinter der Stufenbohrung, das Dia kommt auch mit sehr
starkem Schütteln nicht raus.