Wenn du eine blaue Mauritius beisteuerst machen wir das zusammen
Beiträge von NC9210
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Wenn ich den Beamten vor Ort glaubhaft versichern kann das es sich um legale, freie Waffen handelt, werden die wohl keinen Grund haben gleich alles mitzunehmen.
Ich fürchte das schätzt du gründlich falsch ein.
Es ist die Regel daß alles mitgenommen wird. -
Würde ich auch gerne so sehen.
Nun ereignet sich folgendes:
Die Nachbarin sieht dich mit deinem Spielzeug durchs
Fenster und ruft die Polizei mit hanebüchener Begründung.
Die Polizisten kommen zur Durchsuchung und stellen erst
mal alles sicher. Das wird dann Stück für Stück geprüft.
Die Kosten für den gesamten Spass belaufen sich auf
5-15 T€. Wenn nichts gefunden wird bleibt der Staat auf
den Kosten sitzen, sonst zahlst DU.Und jetzt denk nochmal darüber nach ob das harmlos ist
oder man die Gesetze besser überpenibel beachtet... -
Die Meisten fallen auf die Nase weil Sie zu viel erzählen
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Ich zitiere mich mal selbst:
Man darf zwar in D einen Lauf nicht bearbeiten, aber einen
Bearbeiteten besitzen. Eine Nachweispflicht für die Bearbeitung
gibt es nicht, eine Beschußpflicht wie bei Feuerwaffen auch nicht.
Das gilt natürlich auch für GriffstückeSituation 1 wäre blöd, alles andere egal (solange
wie man die Klappe hält).
Niemand muss mit einem Polizisten reden. Wer
Verstand hat tut es auch nicht. -
WaffG. Abschnitt 2, Begrifferklärungen.
Zitat
Im Sinne dieses Gesetzes
8.2 wird eine Schusswaffe insbesondere bearbeitet oder instand gesetzt, wenn sie verkürzt, in der Schussfolge verändert oder so geändert wird, dass andere Munition oder Geschosse anderer Kaliber aus ihr verschossen werden können, oder wenn wesentliche Teile, zu deren Einpassung eine Nacharbeit erforderlich ist, ausgetauscht werden; eine Schusswaffe wird weder bearbeitet noch instand gesetzt, wenn lediglich geringfügige Änderungen, insbesondere am Schaft oder an der Zieleinrichtung, vorgenommen werden,Eine Gravur ist eine geringfügige Änderung.
Das Abschleifen von Noppen im Grunde auch.
Insoweit revidiere ich mein voriges Posting und
sage: erlaubt.Die spanabhebende Bearbeitung wird zwar immer
als Beispiel verwendet, findet im Gesetz aber keine
exakte Entsprechung. -
Grenzwertig. Nach der reinen Lehre nicht.
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Mit Bearbeitung ist nicht polieren, gravieren oder ähnliche
Verschönerungen gemeint sondern spanabhebende oder
vergleichbare Bearbeitung.
Im Grunde zielt die Vorschrift auf scharfe Waffen, es gibt
halt keine Ausnahme für Luftpumpen, daher gilt es für Die
auch. -
Nein, weder Griffschalen noch Laufmäntel.
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Der Lauf ist der Teil durch den das Geschoß getrieben wird.
Andere Teile sind ggvs. nur Verkleidung. Aber ACHTUNG!
Das Griffstück ist bei Kurzwaffen auch ein wesentliches Teil
das NICHT bearbeitet werden darf! -
Könnte ich das im Ausland machen und den Lauf wieder zurück mitnehmen?
Ja, das geht. Ich würde aber die ganze Waffe mitnehmen weil
die Zweckbestimmung eines einzelnen Laufs u.U. beim Zoll zu
Missverständnissen führt. Ein Ausdruck dieser Seite hilft auch.
Am besten den Abschnitt "Erlaubnisfreies Verbringen" markieren.
Man darf zwar in D einen Lauf nicht bearbeiten, aber einen
Bearbeiteten besitzen. Eine Nachweispflicht für die Bearbeitung
gibt es nicht, eine Beschußpflicht wie bei Feuerwaffen auch nicht.
Eine geäffte Waffe darf auch erlaubnisfrei verbracht werden.
Und das F wird auch nicht ungültig solange die Energie nicht 7,5J
übersteigt.Dürfte ich dann ein Gewinde in meine HW45 schneiden?
Das wäre ja nicht mehr der Lauf, sondern das Oberteil.
Wenn es nur ein Gehäuseteil ist: Ja. -
Nein, der hat etwas andere Abmessungen.
Damit man nicht mehrere Schläuche benötigt
kann man Schnellkupplungen verwenden. -
Der ist für Läufe ohne Gewinde gedacht. Wenn das
Gewinde nicht zu lang ist sollte es trotzdem gehen.
Mess einfach mal die Länge des Gewindes und rufe
Herrn Benke an, der kann ja auch nachmessen. -
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Es gibt auch Schalldämpfer mit Kompensatorkegeln.
z..B. der von Diana und viele aus England. Die vereinen
beide Eigenschaften. -
Stimmt so.
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Offiziell haben beide Läufe 16mm.
Real ist der Steyr eine Winzigkeit dicker.
Eine Runde dünnes Tesa hilft zur Not. -
Ja. Die dem Diabolo aus dem Lauf folgende Luft ist sehr
viel schneller als das Blei und "pustet" in den Kelch.
Dadurch kommt das Diabolo ins taumeln.
Der Kompensator leitet diese Luft zur Seite ab. Der von
Steyr ist der Effektivste den ich bisher in der Hand hatte. -
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Die Frage war:
Wenn ich eine Kammer mit 1ml Volumen mit 60Bar Pressluft fülle und anschließen das Volumen der Kammer auf 2ml erhöhe verringert natürlich der Druck in der Kammer.
Wenn man den Versuch mit gasförmigen Co2 mit dem gleichen Druck wiederholt, ist nach der Volumenvergrösserung der Druck wirklich gleich?
Sobald flüssiges CO² im Spiel ist stimmt das natürlich
nicht mehr.