Beiträge von NC9210

    Die 13A die ich kenne hat die Vorrichtung, nur an einer anderen Stelle als die 13B.

    Die macht einen 4-Flächen-Schliff.
    Eine Ausspitzung sieht etwas anders aus.
    Ist in der Form aber ok.
    Die ganzen Händler werfen die Bezeichnungen
    auch fröhlich durcheinander.

    Bohrer richtig anzuschleiffen ist nicht ganz trivial;
    insbesondere wenn die Bohrung maßhaltig sein
    soll.

    Eine gute Bohrerschleifmaschine ist richtig teuer,
    weit über 1000 Euro. Eine Stichelschleifmaschine
    kann das zwar auch, aber nur mit viel Aufwand.
    Auch die liegt weit jenseits von 1000 Euro.

    Es gibt Bohrerschleifmaschinen aus China unter
    verschiedenen Namen die das recht gut können.
    Die Bezeichnung endet meist auf 13B. Es sollte
    neben der Diamantscheibe unbedingt auch die
    (teurere) CBN-Scheibe dabei sein! Die wird für
    HSS-Bohrer gebraucht. Die gehen so bei 300 €
    los.

    Der §13 der NAV wird häufig zitiert, da er es nicht
    erlauben soll, dass Privatpersonen auch nur die
    einfachsten Arbeiten an ihrer elektrischen Anlage
    selbstständig durchführen.
    Dies gilt allerdings nur für die Strecke zwischen
    Hausanschluss und Messeinrichtung. Instand-
    setzungsarbeiten nach dem Sicherungskasten,
    etwa das Anbringen einer Lampe, müssen nicht
    durch einen Elektriker erfolgen.

    Auf den Versicherungsschutz hat die NAV keinen
    Einfluss. Sie ist auch strafrechtlich nicht relevant.

    Das Griffstück von Kurzwaffen ist ein
    wesentliches Teil - ohne Ausnahme.

    Eine GBB ist -sofern unter 0,5 J- keine
    Waffe sondern ein Spielzeug.

    Die Bestimmung hat Einfluss auf die
    Erlaubnispflicht für Erwerb und Besitz.

    Das muss kein Büchsenmacher ausführen, das F
    ist kein geschütztes Zeichen, das darf jedermann
    anbringen. Die Einschränkung liegt darin dass
    man ohne F eine erlaubnispflichtige Waffe hat
    die man nicht haben darf - daher kann man nicht
    so einfach eine Waffe nachstempeln. Ein Teil das
    nicht der Erlaubnispflicht unterliegt (Laufmantel)
    darf jeder besitzen und halt auch stempeln. Der
    Austausch an der Waffe ist dann ebenso zulässig.

    Herr Schlottmann liegt mit seiner Aussage leider
    falsch - eine Waffe ohne F ist erlaubnispflichtig!

    In dem hier vorliegenden Fall geht es ja um den
    Rahmen der ein wesentliches Waffenteil ist. Dieser
    unterliegt der Erlaubnispflicht bezgl. Herstellung
    und Besitz. Daher muss der Hersteller F-stempeln.
    Durch den F-Stempel entfällt die Erlaubnispflicht
    für den Besitz und das Teil wird frei (sofern es für
    eine freie Waffe bestimmt ist - das geht nicht für
    Teile von scharfen Waffen!)

    Die Flasche muss völlig leer sein.
    Dann kannst du eine Rohrzange mit dickem
    Leder unterlegt so am Regulator ansetzen daß
    die Zange an einer der Berstschrauben greift.
    In der Regel lässt sich das problemlos heraus
    drehen.

    Im Grunde ist es ein Schalter der ein Ventil
    auf oder zu macht - abhängig vom Druck.

    Der Druck wirkt auf einen Kolben der von
    Federn in Richtung "Ventil auf" gedrückt
    wird. Wenn der gewünschte Druck erreicht
    ist wird der Kolben so weit gegen die Federn
    gedrückt daß das Ventil schließt.
    Wenn der Druck sinkt drücken die Federn
    den Kolben wieder zurück und das Ventil
    öffnet.

    Eine zusätzliche Scheibe erhöht den Druck!

    Du hattest nach dem Austausch gefragt.
    Bei gleicher Stärke reduziert sich nur der
    Federweg. Zusätzliche Länge wirkt mit ca.
    10 Bar pro 0,1mm (stark vom Federpaket
    abhängig).