Das muss kein Büchsenmacher ausführen, das F
ist kein geschütztes Zeichen, das darf jedermann
anbringen. Die Einschränkung liegt darin dass
man ohne F eine erlaubnispflichtige Waffe hat
die man nicht haben darf - daher kann man nicht
so einfach eine Waffe nachstempeln. Ein Teil das
nicht der Erlaubnispflicht unterliegt (Laufmantel)
darf jeder besitzen und halt auch stempeln. Der
Austausch an der Waffe ist dann ebenso zulässig.
Herr Schlottmann liegt mit seiner Aussage leider
falsch - eine Waffe ohne F ist erlaubnispflichtig!
In dem hier vorliegenden Fall geht es ja um den
Rahmen der ein wesentliches Waffenteil ist. Dieser
unterliegt der Erlaubnispflicht bezgl. Herstellung
und Besitz. Daher muss der Hersteller F-stempeln.
Durch den F-Stempel entfällt die Erlaubnispflicht
für den Besitz und das Teil wird frei (sofern es für
eine freie Waffe bestimmt ist - das geht nicht für
Teile von scharfen Waffen!)