Beiträge von Pvt. Pirate

    Schwere Frage, aber wie schon gleich zu Anfang jemand sagte, liegt das im Ermessen des jeweiligen Beamten, der den Fall bearbeitet.
    Ich habe eine ähnliche Frage gestellt KWS für SSW trotz psychischer erkrankung .
    Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass nicht jeder Mensch mit Depressionen sofort die Waffe zum Suizid nutzen würde.
    In den meisten mir bekannten Fällen, wäre ein depressiver Mensch nur eine Gefahr für sich selbst und nicht für sein Umfeld.
    Ausserdem haben schon einige Psychologen in Büchern geschrieben, dass sie davon ausgehen, dass auf der ganzen Welt kein Mensch ohne auch nur eine geringere psychische Erkrankung lebt.
    Der Unterschied vor dem Gesetz ist nun lediglich, dass man diese Erkrankung von einem Arzt diagnostiziert bekommen hat und (mancher mehr oder weniger) bereit dazu ist, daran zu arbeiten, während es millionen Menschen gibt, die ganz normal draußen rumlaufen und nicht merken, oder nicht zugeben wollen, dass sie Hilfe bräuchten.
    Insofern kann jeder brutale Psychopath eine Waffe erhalten, sofern er dies vor dem Beamten verheimlichen kann, während jemand mit Depressionen die Waffe nur vom Schaufenster aus zu sehen bekommt.
    Ich denke nicht, dass im Falle eines Mordes oder Suizids der Beamte, der dem Täter damals eine WBK ausgestellt hatte, dafür zur Verantwortung gezogen wird und eine Mitschuld trifft.
    Ich hoffe, ich habe mich hier nicht unklar ausgedrückt...

    Zitat

    @Alle
    Wer mal was lustiges zu dem Thema "Verrückt" lesen will dem
    kann ich das Buch von Manfred Lütz,Facharzt für Psychatrie empfehlen!
    Irre-Wir behandeln die falschen,unser Problem sind die normalen *lol*
    gibt einen schönen einblick in die Welt ;)

    Das meinte ich, habe leider erst geantwortet, dann die anderen Beiträge gelesen...


    So, jetzt habe ich hier sogar noch mehr gelesen - es scheint ja reges Interesse an psychischen Erkrankungen zu geben.
    Daher zunächst eine Tabelle zu Suizid-gefährungsgraden, die ich 2003 selbst erstellt habe:

    Für diejenigen, die mehr erfahren möchten - ein Forum zum Thema Depressionen und anderen psychischen Erkrankungen, für Betroffene und Angehörige:
    http://www.depri.ch

    Die Entscheidung liegt also im Endeffekt beim Sachbearbeiter, der entsprechend entscheiden wird, wenn man ihm die Situation plausibel darstellt. Ich werde es ihm mitteilen. Ich denke, er wird sich freuen :)

    Ich habe heute mit ihm gesprochen:
    Die Situation sieht ein klein wenig anders aus - die Diagnose ist als "chronisch" gestellt worden.
    Ich denke trotzdem, dass ein Gutachten des momentan behandelnden Arztes entsprechend helfen könnte. Schließlich sind die Symptome bei weitem nicht mehr die selben wie vor einigen Jahren, als die Diagnose gestellt wurde.

    Die Sachbearbeiter haben ein gewisses Ermessen. Wenn die Sache eine Weile zurückliegt und sich nicht wiederholen wird, dann sehe ich da keine Probleme. Mir sind Fälle bekannt, in denen zB jugendliche Verstöße gegen das WaffG (!) trotz derer Angabe nicht zur Ablehnung geführt haben. Nur weil jemand mal in Behandlung war ist ihm nicht gleich das Führen einer SSW abzusprechen. Ein persönliches Gespräch mit dem Sachbearbeiter kann übrigens Wunder wirken!

    Keine Sorge, es gibt genügend Leute die dasselbe denken. ;^)

    Danke, das hilft mir weiter :thumbup:
    Das entspricht also in etwa dem verjähren eines Ladendiebstahls als Jugendlicher, der einen nicht davon abhalten wird, später bei einer Bank zu arbeiten? (Ich liebe vergleiche und Metaphern :D )

    Wird bei Eurer Behörde eine Selbstauskunft bzgl. eventuell bestehender psychischer Erkrankungen verlangt? Oder wie sonst soll die Behörde von einer Erkrankung erfahren?

    Gruß

    vincula

    Ich habe das Formular noch nie gesehen, aber er erwähnte, dass man entsprechende Angaben machen muss.
    Es stellt sich eher die Frage, ob ein entsprechendes ärztliches Gutachten genügen könnte, das bezeugt, dass man stabil ist und keine Einschränkungen durch eine psychische Erkrankung hat.
    Eventuell könnten sie entsprechende Akteneinsicht fordern - ich weiss es nicht.
    Ich traue unserem Staat nicht - von daher gehe ich davon aus, dass die Ämter an alle Informationen kommen werden, die sie haben möchten und sich schlicht über die Rechte von Patienten hinwegsetzen. Aber ich möchte es nicht ins politische abdriften lassen ;^)

    Also nur mal so, bei uns wird auf dem Antrag genau danach gefragt und man muss durch Unterschrift bestätigen, dass man ohne Befund ist. Ob lügen hier was bringt !!??
    Es wird schon sicher begründet sein, dass es solche Ausschlusskriterien gibt.
    Also ich kenne etliche Leute, da würde ich nicht wollen, dass die mit SSW rumrennen,
    und nun zerreißt mich nicht in der Luft, aber bei bestimmten Beiträgen hier im Forum, denke ich auch immer hoffentlich hat "der" keinen KWS oder sogar WBK, manche hören sich an wie tickende Zeitbomben !

    Ich denke nicht, dass Lügen an dieser Stelle hilft.
    Natürlich sind diese Kriterien begründet, schliesslich sind selbst SSW nicht ungefährlich. (Wobei ich bezweifle, dass sie zu einem schnellen, schmerzlosen Tod führen würden - insofern für Suizid ungeeignet.)
    Ich Schätze Selbstgefährdung da als geringeres Übel im vergleich zur potenziellen Fremdgefährdung bei manchen Menschen, die ich in meinem jungen Leben schon erlebt habe.
    Viele Menschen würde ich am liebsten für immer eingesperrt sehen, weil man denen die unberechenbarkeit einfach schon nach einem 5-minütigen Gespräch ansieht.

    Es geht nur darum, ob nach einigen Jahren eine psychiatrische Behandlung "verjährt" und nicht mehr als Faktor bei einem solchen Antrag mit eingebracht wird.

    Hi, ich bin neu im Forum und habe eine/zwei Frage(n), die ich mit der Suchfunktion nicht beantwortet fand:
    Mein bester Freund hat eine Walther P22 SSW und möchte den KWS beantragen weil er sie zur SV gerne bei sich trägt.
    Er hat sich schon einmal beim Amt darüber informiert, was alles im Zusammenhang mit der Bearbeitung überprüft wird und wurde gleich stutzig, weil auch psychische Erkrankungen als Negativfaktor gewertet werden.
    Er war einmal wegen einer Psychose in psychiatrischer Behandlung und hat jetzt Bedenken, dass sein Antrag abgelehnt werden würde.
    Unterdessen hat er zwar keine Beschwerden mehr, hat sein Leben voll im Griff, aber er wüsste trotzdem gerne im Voraus, ob er da 50 Euro für den Antrag in den Wind bläst.
    Die Frage ist nebenbei auch für mich wichtig, da ich vor einigen Jahren wegen Depression ebenfalls in Behandlung war und auch darüber nachdenke, den KWS zu beantragen.