Schwere Frage, aber wie schon gleich zu Anfang jemand sagte, liegt das im Ermessen des jeweiligen Beamten, der den Fall bearbeitet.
Ich habe eine ähnliche Frage gestellt KWS für SSW trotz psychischer erkrankung .
Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass nicht jeder Mensch mit Depressionen sofort die Waffe zum Suizid nutzen würde.
In den meisten mir bekannten Fällen, wäre ein depressiver Mensch nur eine Gefahr für sich selbst und nicht für sein Umfeld.
Ausserdem haben schon einige Psychologen in Büchern geschrieben, dass sie davon ausgehen, dass auf der ganzen Welt kein Mensch ohne auch nur eine geringere psychische Erkrankung lebt.
Der Unterschied vor dem Gesetz ist nun lediglich, dass man diese Erkrankung von einem Arzt diagnostiziert bekommen hat und (mancher mehr oder weniger) bereit dazu ist, daran zu arbeiten, während es millionen Menschen gibt, die ganz normal draußen rumlaufen und nicht merken, oder nicht zugeben wollen, dass sie Hilfe bräuchten.
Insofern kann jeder brutale Psychopath eine Waffe erhalten, sofern er dies vor dem Beamten verheimlichen kann, während jemand mit Depressionen die Waffe nur vom Schaufenster aus zu sehen bekommt.
Ich denke nicht, dass im Falle eines Mordes oder Suizids der Beamte, der dem Täter damals eine WBK ausgestellt hatte, dafür zur Verantwortung gezogen wird und eine Mitschuld trifft.
Ich hoffe, ich habe mich hier nicht unklar ausgedrückt...
Zitat@Alle
Wer mal was lustiges zu dem Thema "Verrückt" lesen will dem
kann ich das Buch von Manfred Lütz,Facharzt für Psychatrie empfehlen!
Irre-Wir behandeln die falschen,unser Problem sind die normalen
gibt einen schönen einblick in die Welt
Das meinte ich, habe leider erst geantwortet, dann die anderen Beiträge gelesen...
So, jetzt habe ich hier sogar noch mehr gelesen - es scheint ja reges Interesse an psychischen Erkrankungen zu geben.
Daher zunächst eine Tabelle zu Suizid-gefährungsgraden, die ich 2003 selbst erstellt habe:
ZitatAlles anzeigenGrad - Beschreibung
1. Der Wunsch, das Elend hätte jetzt ein Ende; Zweifel am Sinn des Weiterlebens;
2. Der Wunsch, man wäre bereits tot;
3. Der Wunsch, den Suizid zu begehen, ohne klare Vorstellung der Methode
4. Klare Vorstellung über die Methode des Suizids, häufige Gedanken an Suizid oder Suizidhandlungen
5. Planung des Suizids (welche hilfsmittel, welcher ort, welche zeit, evtl schreiben von abschiedsbriefen oder testament)
6. Vorbereitung des Suizids (Handlung kann noch erfolgreich abgebrochen werden)
7. Suizidversuch, also Durchführung der Handlung ohne abzubrechen
Für diejenigen, die mehr erfahren möchten - ein Forum zum Thema Depressionen und anderen psychischen Erkrankungen, für Betroffene und Angehörige:
http://www.depri.ch