bemerkenswert weltfremd, muss ich schon sagen ...
Hmm. 1. Es geht hier doch um den legalen Erwerb. Und da haben wir seit etlichen Jahrzehnten eine Überprüfung der Person.
2. Gibt kein Land in Europa - auch nicht die Schweiz - Erlaubnisse an bekannte Kriminelle aus.
3. Kann doch jeder fahren was er will, da ist ein Unterschied zum Besitz. Auf dem Schießstand darf auch jeder volljährige eine Waffe benutzen. Deswegen besitzt er sie nicht.
4. Weiß ich nicht, was jetzt die Araberthematik damit zu tun haben soll. Das Gesetz macht da keinen Unterschied.
Du mußt doch auch mal zwei Windungen weiter denken anstatt alles zu glauben was Journalisten dir erzählen. Für eine spektakuläre Story übertreiben die gerne mal. Google mal nach den sog. Relevanzkriterien.
Aber der Anfang ist ja gemacht. Den Unterschied zwischen legalem und illegalem Erwerb kennst Du jetzt genauso wie den zwischen Benutzen und Besitzen.