Beiträge von EloKoN

    Habe grade eine Gegenpetition eingereicht. Werde den Link schicken.

    Wir müssen mit denselben Waffen spielen: Sie schlagen zu, wir schlagen zurück. Dieses Stillhalten ist reiner Mist, im Gegenteil, wir müssen zurückschlagen.

    Daher wird gefordert, dass Softairpistolen, CO2-Pistolen und Luftdruckwaffen ab 18 Jahren frei sind. Der ganze Dreckskram mit F und Verbot von Vollautomaten braucht keine Pfeife.

    Also dass Kaliber, Hersteller, Herstellerland ect. normal drauf stehen muss, weiß ich. Ist es jedoch erforderlich, dass die Waffe legal ist? Nein, oder? Normal müsste nur das F drauf sein, damit der Erwerb und Besitz ab 18 Jahren erlaubt ist.

    Das mit dem Schlitten ist sehr schlecht. Leider sind die meisten Schlitten einfach nur sehr billig und man kann sie dann nicht einmal austauschen :(

    Hallo,

    ich hätte ein paar Fragen, da das Waffengesetz leider sehr uneindeutig ist:

    a) Ist ein Metallschlitten (CNC-gefräst) für eine GBB (unter 7,5 Joule) nun einer echten Schusswaffe gleichgesetzt, also ein wesentlicher Waffenbestandteil? Ist es möglich, den Schlitten einer Pistole legal auszutauschen?
    b) Genügt das F auf der Pistole, damit sie legal ist? Müssen auch das richtige Kaliber und der Hersteller angegeben werden oder gilt das nur für den gewerblichen Handel?

    Vielen Dank!