Beiträge von Atasco

    So, habe heute meine P22 bekommen die ich aufgrund ihrer geringen Grösse und Gewichts rein zur SV (mit KWS) nutzen möchte. Da stellt sich natürlich die Frage, welche Magazinbestückung am besten für SV geeignet ist. Da die P22 siebenschüssig ist habe ich mir gedacht: 1. Schuss: Knall (zB für einen Warnschuss). 2. Schuss: CS-Gas, 3. Schuss: Pfeffer und dann weiter mit abwechselnd Gas, Pfeffer, Gas Pfeffer.

    Wäre diese Mischung praxistauglich, oder wie bestücken andere die ihre Waffe zur SV nutzen diese?


    p.s.: Und ja, ich weiss das Pfefferpatronen nur gegen Tiere eingesetzt werden dürfen. ;)

    Kennt denn keiner von euch einen Metaller der die Zerlegehebel aus haltbarem Metall herstellen kann? ... Ich meine, soviele wie Probleme damit haben gäbe es doch bestimmt eine höhere Nachfrage und der Aufwand würde sich für ihn lohnen .. so mit 3-5 Euronen/Stück.

    Hmm .. ich hab die jetzt schon so lang, keine Ahnung mehr wie die hiessen oder ob die überhaupt einen Namen hatten ... ^^

    Also das linke ist 70cm handgeschmiedeter Karbonstahl (55°HRC Rockwell) mit Hartholz-Tsuka mit Baumwollwicklung und Tsuba aus Eisen, wiegt ungefährt 1,1kg.
    Rechts ist 74cm geschmiedeter Kohlenstoffstahl (45-50°HRC Rockwell), ebenfalls Hartholz-Tsuka mit Baumwollwicklung und Tsuba aus Eisen, wiegt ca. 1kg

    Ja, aber wenn man immer dannach geht wer wo Hausrecht hat und es erlaubt kann man das Ding ja auch praktisch zuhause lassen oder nur mit durch den stillen Wald schleppen ... weil dann darf man damit auch nicht mal kurz zu McDonalds oder in irgenteinen Laden rein, Bus fahren auch nicht etc. etc. .... wäre also in einer Stadt ziemlich sinnfrei die SSW dann überhaupt mit zu nehmen und der Kleine Waffenschein vollkommen sinnfrei ..... und genau das meine, ich finde nirgentwo eine klar Definition wofür der Kleine Waffenschein nun genau gilt .. die Waffen sind klar definiert, aber so wie die Örtlichkeiten definiert sind ist so schwammig das du schon wieder überall Probleme bekommen kannst.

    Hallo ersmal, bin neu hier. ;)

    Ich hätte da ein paar Fragen zum Kleinen Waffenschein.

    1. Er erlaubt ja das Führen von Schreckschuss/Signal-Waffen ausserhalb der eigenen Besitzungen. Untersagt ist es jedoch bei Demonstrationen, Veranstaltungen, Ansammlungen ... so, da stellt dich mit dazu eine Frage: Wann fällt was unter Ansammlung/Veranstaltung. Mache ich ZB eine längere Zugfahrt und es sind viele Menschen im Zug/Bahnhof, gilt das dann schon als Ansammlung? Ist eine Disco- oder ein Kinobesuch schon eine Ansammlung/Veranstalltung? Und eine Party? ... wobei ja die fehlende Erlaubnis für zB Volksfeste, Konzerte (bei denen ja schon ein erhöhtes Risiko besteht zB von betrunkenen oder einfach gewaltlustigen etc. angegriffen zu werden, auch da man ja meist länger dafür unterwegs ist und meist dann auch Nachts auf dem Heimweg) den Kleinen Waffenschein ja schon halb sinnfrei macht. Aber naja, ich wäre schon dankbar für eine klare Aussage wie der Gesetzgeber also Veranstaltungen und Ansammlungen definiert.

    2. Man muss ja beim Antrag die Waffen die man hat angeben und diese werden auch im Kleinen Waffenschein eingetragen. Heisst das man muss jedesmal wenn man eine Schreckschusswaffe kauft zum Amt und diese nachtragen, bzw bei Verkauf austragen, lassen muss? Und wenn ja, wieviel Gebühren kostet das wieder? Und welche Strafen drohen, wenn man zB einen Kleinen Waffenschein hat aber eine SSW führt die darauf nicht eingetragen ist und man kontrolliert wird?

    Ich wäre dankbar wenn ich hier Antworten finden würde mit denen man was anfangen kann. :)