Beiträge von Laufreiniger

    Hallo Liebe Forengemeinde,

    Es kommt nun nicht wie sicher bereits angenommen die Frage: Darf ich.....! :pinch:


    Habe eben beim Stöbern ne Interessante Website zum Thema Anforderungen an einen Luftdruckwaffen Schießstand, gefunden.

    (Bisher konnte ich trotz ausgiebiger beschäftigung mit dem Forum ca.25 std. :love: noch kein Thread dazu finden, deshalb poste ich nun einfach mal.)

    Zitat:

    Anforderungen an offene Schießstände an LD-Waffen

    Offene Schießstände zum Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei
    denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, erhalten durch die erfreuliche Zunahme der Aktivitäten im Bereich Sommerbiathlon zunehmend Verbreitung.
    Oft handelt es sich um behelfsmäßig errichtete Anlagen, die nur für diese eine Veran-
    staltung genutzt werden. Hierbei ergibt sich häufig die berechtigte Frage, welche Mindestanforderungen an die Sicherheit erfüllt werden müssen, da aufwendige Sicherheitsbauten oft kaum in Relation zu der dann tatsächlichen Nutzungsdauer stehen.
    Für das eigentliche Gefährdungspotential selbst spielt die Nutzungsdauer naturgemäß
    natürlich keine Rolle.

    Gefahrenbereich  Der Begriff Gefahrenbereich wird unter Nr. 1.1.2.2 der Schießstand-Richtlinien definiert:
    Der Gefahrenbereich weist den Teil des Hintergeländes aus, in dem bei unzureichender Absicherung oder vorschriftswidriger Durchführung des Schießens eine Gefährdung durch Freiflieger oder Querschläger eintreten kann.
    Der Gefahrenbereich wird von 25° seitlich der äußeren Schießbahnen und der möglichen Gesamtflugweite des Geschosses bestimmt.
    Bei LD-Waffen beträgt die anzunehmende maximale Gesamtflugweite der Bleikelch-
    geschosse ca. 250 m.
    Notwendige Sicherheitsbauten

    Offene Schießbahnen für LD-Waffen sind nach außen immer durch eine mind. 2 m hohe fugenlose Schutzwand (z.B. aus 2 cm dicke Weichholzbretter, gefalzt oder überlappend angebracht, mit einer rückprallsicheren Verkleidung), die bündig auf dem Boden aufsitzen
    muss, abzuschließen. Ein Abschirmen durch Seiten- und Hochblendenabdeckung kann
    entfallen, wenn das Gelände in Schußrichtung in einer Tiefe von 250 m und seitlich in
    einem Winkel von 25° zur Schußrichtung gegen ein Betreten abgesichert wird. Eine
    solche Maßnahme kommt insbesondere in den sog. schwach besiedelten Gebieten i.S.d.
    Nr. 4.9 der Schießstand-Richtlinien in Betracht.
    Zitatende

    Hier noch etwas für alle Indoor Shooter

    Zitat:
    Abschlusswand
    Unter Abschlußwand versteht man die Wandfläche, auf der die Geschoßfänge montiert
    sind. Diese ist aus Sicherheitsgründen so zu gestalten, daß keine gefährlichen Geschoßrückpraller entstehen können. Holzverkleidungen dürfen aus diesem Grund keine Verwendung mehr finden. Als sehr problematisch haben sich insbesondere Holzfeinspan-
    platten erwiesen, von denen extreme Rückpraller bis weit in die Schützenstände auftreten können.

    Als rückprallsicher gelten nach derzeitigem Stand der Technik z.B. 

    • Betonwände oder Mauerputz
    • Stahlblech mind. 1,5 mm dick
    • mind. 2 cm starke Weichfaserplatten, die aber mit einem geringen Abstand (ca. 1 cm) zum Untergrund montiert werden müssen
    • Gipskartonplatten u.ä..

    Bei bestehenden Schießständen ist bei Holzverkleidungen eine Nachbesserung notwendig,
    die sich auf den Bereich um die Geschoßfänge (1 m breiter, durchgehender Streifen) beschränkt.
    Seitenwände, Decke
    Für die Verkleidung von Seitenwände und Decke bestehen keine speziellen Vorschriften.
    Es erscheint aber sinnvoll, beim Einbau von Verkleidungen darauf Wert zu legen, daß diese günstigerweise schallabsorbierende Eigenschaften besitzen. So kann man bei abgehängten Decken auf im Innenausbau bewährte Systeme zurückgreifen, in die sich auch die Beleuchtungseinrichtungen blendfrei integrieren lassen.
    Geschoßfangeinrichtung
    Heute findet man in Schießständen für LD-Waffen überwiegend elektrische Scheibenzuganlagen, wobei die Anbieter hierzu auch entsprechende Geschoßfang-
    einrichtungen liefern.
    Es handelt sich meist um Konstruktionen aus Stahlblech, bei denen das Abweisblech für
    die Geschosse zur Schießbahnsohle hin geneigt ist. Neuere Produkte besitzen Abweiser
    aus speziellen Kunststoffen, die ein geändertes Auftraffgeräusch hervorrufen und eine verminderte Zerlegung der Bleiprojektile bewirken sollen. Außerdem dienen Auffangbehälter dazu, die abgeleiteten Geschosse aufzufangen und deren Herumspritzen in der Schießbahn
    zu unterbinden.
    In einigen Schießständen findet man immer noch Geschoßfangeinrichtungen in Form von mehrere Zentmeter dicke Bleiplatten, die bei entsprechender Wartung ein zerstörungsfreies
    und vor allem leises Auffangen der Geschosse gewährleisten.

    Beleuchtung
    Die Schützenstände, eventuell die Schießbahn und die Scheiben bedürfen einer gleich-
    mäßigen und ausreichenden Beleuchtung. Die Beleuchtungsstärken, die im Breitensport anzusetzen sind, betragen aus Gründen der Energieeinsparung für die Schützenstände
    und Schießbahn mind. 150 Lx und für die Scheiben etwa 700 bis 800 Lx.

    Die gemäß Sportordnung des DSB und von der ISSF vorgeschriebenen Beleuchtungsstärken betragen 300 Lx indirekt im Raum (auch in den Schützenständen) sowie 1.000 Lx auf den Scheiben. Das Messverfahren mit Photozellen wird in den Technischen Regeln der ISSF und
    in den Schießstand – Richtlinien beschrieben.

    Quelle schiessstandsachverstaendiger.de

    So nun hoffe ich mal, das ich an der richtigen Stelle poste und das die Infos noch halbwegs neu sind :thumbsup: