oh man ich bin voll verunsichert jetzt hab ich beim recherchieren das gefunden:
[b][b]
Brauche ich einen Waffenerwerbschein für eine Luftpistole?
Antwort:
Nein, der Erwerb von Luftdruckwaffen (Luftgewehr, Luftpistole, CO2 Waffen)
ist (noch) frei, Verkauf ab 18 Jahren
Neu fallen die folgenden Luftdruckwaffen & CO2 Waffen unter das Waffengesetz:
- Mündungsenergie von mehr als 7.5 Joule
- Luftdruckwaffen & CO2 Waffen welche mit einer echten Waffe verwechselt
werden können (Walther CP99, Beretta 92, S&W Military & Police etc.)
Verkauf dieser o.e. Luftdruckwaffen gegen Vorlage der folgenden Dokumente:
[/b][/b](Kopie genügt) bei Abholung mitbringen oder der Bestellung beilegen, mailen oder faxen:
- Kopie eines amtlichen Schweizer Personal-Ausweises (ID, Pass)
und
- Kopie eines Zentralstrafregister-Auszuges, nicht älter als 3 Monate
- (oder Kopie eines Waffenerwerbscheines, nicht älter als 2 Jahre)
- (oder Kopie eines Waffentragscheines, nicht älter als 5 Jahre)
[b]- (oder Kopie eines aktuellen Schweizer Jagdpasses)
Nach Erhalt dieser Dokumente können wir den Auftrag ausführen.[/b]
quelle: http://www.gunfactory.ch/div/faq.htm#Luftdruckwaffen
na was den nun?
kann er sich eine HW100 FAC einfach so holen oder braucht er jetzt doch einen erwerbschein?
hat da jemand den durchblick?
mfg
J.M.