Beiträge von Yellow Avalanche
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Gandalf stellt sich auf die Burgzinnen und blickt in die Ferne....
hoffentlich blicken wir nicht in die Röhre, wenn wir den Test vorgesetzt bekommen..
An der P22Q ist ja nicht viel Neues im Vergleich zur P22 dran.
Interessiere mich sehr dafür, wie der Test ausgeht, da sie evtl bald dann auch zu mir nach Hause kommt. -
der grüne Verschluss verwirrt mich... vllt auch zu viel Ballistol
sieht so aus wie die vom "Meerschwein"
nur dass seine einen schwarzen Griff hat und nen grünen Verschluss -
https://www.co2air.de/wbb3/index.php?page=User&userID=106659pmarinellis, verzeih' mir, aber die Liebe zur RG96 lässt einen blind werden.
Natürlich ist es irgendwann genug, mein Fehler
https://www.co2air.de/wbb3/index.php?page=User&userID=106659 -
die Army-RG 96 ist genauso wie die anderen RG96-er..
Ist eben eine subjektive Meinung, ob du sie dir kaufen würdest, da sie nur anders aussieht
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über die suchfunktion kann er das hundertfach nachlesen.
dann stell ich mir doch die Frage, warum er es als Thread formuliert und nicht über die Suchfunktion geht.. -
wieviele denn noch??
vielleicht will er auch einfach nur genau DAS von uns hören?
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wieso?
Ein Verherrlichungs- und Lobpreis-Thread für die RG96 ist doch sicherlich gerechtfertigt ;^)Aber wenn man jetzt noch ein Problem lösen könnte, wär's sogar noch mit mentaler Arbeit verbunden
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wieso? Kack-braun ist doch total männlich!
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Auf der Straße ist das Schießen schon immer verboten gewesen und nicht nur zu Silvester und das Bundesweit. Das wird gemeint sein.
Und mit der OWI ist das unerlaubte Schießen ohne Schießgenemigung gemeint, was nach § 53 WaffG ein Bußgeld nach sich zieht.
Das hatte ich auch schon im Verdacht. Da hat jemand nicht aufgepasst und dann kommt sowas dabei raus.Eine Hervorhebung des Gesetzes, damit der artige Bürger sich daran erinnert, was erlaubt ist, und was nicht, und dass einem eben diese Strafe droht, wenn er sich nicht dran hält.
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Da wäre ich aber auf die rechtliche Begründung neugierig. Könnte man konstruieren für Schiessen außerhalb eines umfriedeten Grundstücks. Aber innerhalb deines umfriedeten Grundstücks (oder einem umfriedeten Grundstücks, bei dem dir die Erlaubnis des Grundstückseigentümers vorliegt) kannst du sogar dann mit Kartuschenmunition schiessen, wenn nicht Sylvester ist.
Aber klein ist die Kenntnis unserer Polizei, wenn es um Waffenrecht geht und groß ist die Ignoranz der Zeitungsschmierer.
so sehe ich das auch. Weil es für mich aussieht, als sei es die Strafe für den Gebrauch der SSW außerhalb eines umfriedeten Grundstücks :wacko:
Frage mich auch, warum es dann an 364 Tagen des Jahres erlaubt ist, was es ja nun wirklich auch ist...Aber das passiert, wenn man sich mit dem Thema nicht außeinander setzt..
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Vielleicht wurde auch nur die Sache mit dem KWS zum führen mal wieder verwechselt,
war schon öfters der Fall.Sodass Privatgrund (legale Sache) und öffentliche Plätze/Straßen (verboten), vermischt wurde?
Das kann sein, weil ich denke, dass die einfach nen Teil des Zitates der Polizei weggelassen haben.. In Wirklichkeit hat die Polizei wahrscheinlich nur darauf aufmerksam machen wollen, dass das Schießen auf Straßen verboten ist.
Und da es zu Silvester ja oft Leute gibt, die es trotzdem tun, würde ich sagen, dass sie einfach nur darauf aufmerksam machen wollen, dass das Schießen auf Straßen bestraft wird, und die Zeitung somit irgendwas falsch verstanden hat.Platzpatronen kannste schiessen ...
was sind Platzpatronen denn?.. Kartuschen! -
Ich komme aus Hamm, NRW
so, ich zitiere jetzt alles, was dazu in der Zeitung steht. Ist der "Westfälische Anzeiger" vom 31.12.
Zitat:
"Die Hammer Polizei macht darauf aufmerksam, dass das Schießen mit Kartuschenmunition und pyrotechnischer Munition
mit einer Gasschreckschusspistole an Silvester eine Ordnungswiderigkeit darstellt.
Wer dies nicht beachtet, muss mit einem empfindlichen Bußgeld von bis zu 10000€ rechen."Zitat ende.
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Hallo, habe heute morgen die Zeitung aufgeschlagen und da fiel mir direkt ins Auge, dass heute an Silvester das Schießen mit Gas-/Schreckschusswaffen verboten ist.
Frage mich bloß wieso, weil es das ganze restliche Jahr an 364 Tagen erlaubt ist, und genau an dem Tag, an dem man eigentlich mit der SSW schießt, ist es verboten (zumindest dieses Jahr).. -
Kauf Dir am besten die RG 96... damit machst Du sicher nix falsch, und für den Preis.. sicherlich eine Überlegung wert ;^)
Ob HW oder RG ist prinzipiell egal, da das beides sehr zuverlässige Waffen sind, aber ich würde die RG nehmen.Soo, etwas zum Thema: Ich Versuche, bis Silvester noch an das neue Modell der P30 zu kommen. Oder noch eine RG 96.. in veloursvernickelt!
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immerhin:
die Zeitung, in der der Bericht stand, wirkte auf mich jetzt doch etwas objektiver, als andere...
(Falls du darauf hinauswolltest, dass sie den Waffenbesitzer runtermachen wollte)War eben der ganze Sachverhalt, der so lächerlich ist/war/immer sein wird.. da geb ich SemiAuto in allen Punkten recht
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Einfach mal durch's Forum schauen..
Hat mir damals auch geholfen, als ich mich dann letztendlich für die RG96 entschieden hab.
Geiles Teil, sehr zuverlässig und gefällt mir sehr gut.Wie aber schon mein Vorposter gesagt hat: dein Geschmack entscheidet. Gibt viele Waffen, die für dich interessant wären, aber
entscheiden musst duGrüße, Patrick
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nur, weil du nicht das gleiche Hobby hast, sondern eins, das mal was anderes ist, ist es nicht gleich schlecht :^)
ich persönlich meine, dass es ein sehr gutes Hobby ist -
Hallo, hier mal meine RG96. Habe das Magazin poliert. Dann habe ich mich erkundigt, wie die originale P8 aussieht, bzw. was bei ihr anders ist, als an der RG96 und zusätzlich
die Dämmerungsmarken mit Farbe aufgestempelt und die Sicherungsbezeichnung rot bzw. weiß gefärbt.
(Desweiteren sind die Dämmerungsmarken mit phosphoreszierender Farbe angedeutet)Hoffe, das Ergebnis gefällt euch
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sehen gut aus! vorallem die mit den etwas dunkleren Griffen
Aber das Gold? Naja, Geschmackssache.. und über Geschmack lässt sich bekanntlich nicht streiten
Trotzdem: gute Arbeit, Jungs