Mit Irre meine ich Geisteskranke!
Zur Zeit haben wir in der CH so einen Fall der die Versicherungsgerichte beschäftigt.
X, seines Zeichens Rechtsverdreher, noch keine 30 Jahre alt fühlt sich unwohl in seinem Körper und lässt sich zur Y - ine umbauen. Kosten übernimmt die Krankenkasse. Nach zwei Jahren als Y - ine fühlt sie sich unwohl in ihrem Körper und will wieder X werden, Kosten soll die Krankenkasse tragen. Vielleicht lässt sich X dann sich in naher Zukunft zum Schnebovtl * umbauen, wieder auf Kosten Steuerzahler.
Mitr
@ Magnum Opus
Besten Dank für deinen *Fachbegriff