Beiträge von JoSchreck

    Hallo,

    so also um mal etwas klarzustellen. Mit "führen" meine ich nicht dass man mit der Waffe im Anschlag durch das Kaufhaus rennt und Counter Strike spielt.
    Damit ist nur gemeint, dass ein Minderjähriger die Waffe in seinem Rucksack, oder in einer Sporttasche (natürlich den entsprechenden Regelungen wie Magazin und Munition extra usw.) transportieren darf, ohne bei einer Kontrolle, Probleme mit der Polizei zu bekommen.

    Und es könnte ja sein, dass mit diesem Thema in Frankreich schon jemand Erfahrung gemacht hat und mir somit vielleicht sagen kann, wie das dort geregelt ist. Ob das führen einer solchen Softair für Minderjährige erlaubt ist oder auch nicht, wie auch immer.

    Vielen Dank

    Gruß JoSchreck

    Hm, aber es sollte doch theoretisch einen Unterschied zwischen dem "Erwerb" und dem "Mitführen" geben, oder?

    Und wenn das Mitführen im Gesetz nicht mit aufgeführt ist, kann man dann sagen, dass nur der Erwerb an Volljährige gestattet ist,
    das Mitführen jedoch (aufgrund des fehlenden Gesetzes) auch an Minderjährige gestattet ist?

    Hey Leute,

    ich hab eine Frage und zwar:

    "Ist das Führen einer Softair über 0,08 Joule in Frankreich erlaubt?"

    In Frankreich ist nämlich der Erwerb von Softairs über 0,08 Joule nur an Volljährige gestattet.
    Wikipedia sagt dazu folgendes:

    "Softairwaffen mit einer Mündungsenergie von 0,08 bis 2 Joule dürfen nur an Volljährige verkauft werden"

    in Österreich ist dies auch der Fall, nur dort darf man eine Softair mit mehr als 0,08 Joule auch als Minderjähriger mit sich führen.

    Dazu sagt die Enzyklopädie:
    "Vorschriften die das Führen einer Airsoftwaffe betreffen gibt es in Österreich nicht."

    Also, kennt sich da vllt jemand mit aus, oder weiß wie das dort geregelt ist?

    Vielen Dank für nützliche Antworten.

    Gruß