Hallo zusammen,
Da hat sich nichts geändert, ausser das explizit darauf hingewiesen wird das freie Waffen jederzeit gegen Wegnahme durch Unbefugte gesichert werden können/müssen. Und das sind in der Hauptsache Minderjährige. Das war schon immer so. Und die Erlaubnis zum Führen einer RSS-Waffe auf eigenem befriedeten Grund bzw. mit Erlaubnis des Eigentümers ist immer noch gültig, und würde durch dauerndes wegschliessen der Waffen ad absurdum geführt. Bei mir z. Bsp. sind 2 Zimmer mit meiner Sammlung "belegt" und in einem dritten Zimmer ist jederzeit ein Schlüsselbund greifbar. Sollten sich irgendwann mal Unbefugte im Haus aufhalten, können meine Frau oder ich die Zimmer jederzeit abschliessen. Bei Abwesenheit ist eh das ganze Haus verschlossen. Bei Einbruch und/oder Überfall hat sich das Thema sowieso erledigt.
Schaut mal hier:
https://german-rifle-association.de/newsletter-waf…waffenbesitzer/
und hier:
http://www.fwr.de/news/newsdetai…eb46d62629be059
Tip von mir: abonniert die Newsletter diverser Foren und Interressenvertretungen, da werdet Ihr einigermassen auf dem laufenden gehalten
Mit besten Sammlergrüßen,
Nobby