Beiträge von -Daniel-

    Hi,
    hab gerade das hier zum Thema durch Zufall im WDR in der Lokalzeit Köln gesehen. (Link nur 7 Tage abrufbar)
    Besonders "interessant" ist auch der Brief, den der Bezirksbürgermeister in den Händen hält. Da fragt man sich manchmal echt, ob einige Leute heutzutage zu viel Zeit haben und warum diese ihre Augen vor den wirklichen Problemen verschließen.... X(

    Hi,
    um die Laufsperre zu schwärzen reicht auch ein normales Teelicht aus. Bei meiner RG96 habe ich das genau so gemacht und bis jetzt ist die Sperre immer noch mattschwarz, obwohl ich die Waffe ab und zu führe. Das Gewinde kann man nach dem schwärzen einfach sauber machen, indem man ein kleines Stück Zewa um den Abschussbecher wickelt und diesen ein paar mal rein und raus schraubt.

    mfg. Daniel

    @ Beowolf:

    Gehe doch einfach einmal davon aus, dass es so ist, wie von mir geschildert. Nehme das StGB und die dort aufgeführten Kommentare/ Ver=
    weise (auch wenn Du u.U. beruflich mit Gesetzen/ Verordnungen etc. zu tun haben solltest) dann wirst Du feststellen, dass jeder Gegenstand; welcher an, in, oder auf der Hand geführt wird ;also bevor überhaupt eine Notwehrsituation gegeben ist und somit eine vorbereitende/ planende Führung/ Vorsatz gegeben ist; das man somit schon mal auf der schlechteren Seite steht. Noch schlechter steht man da, wenn dieser Gegenstand mehr als 200 Gr. wiegt und eine feste Substanz darstellt, das ist seit 1974 so = Gleichstellung mit den Schlagringen in klassischer Form. Dazu gehören z.B. auch so alltägliche Dinge wie eine mit Tesaband verstärkte Münzrolle!

    Daten über den von mir genannten Prozess werde ich dir nicht zukommen lassen, da ich damit persönliche Daten preisgeben würde, was ich
    nicht möchte! Aber keine Angst, ich war nicht der Täter, dass Opfer aber auch nicht; musste halt nur mitwirken!

    Gruss; und immer die 10/ 12, sowie auch sonst Gut Schuss!

    Der Fehlerteufel


    Hallo,
    auch wenn du etwas anderes behauptest, aber Quarzsandhandschuhe sind keine Waffen, die unter das Waffengesetz fallen (siehe BKA Feststellungsbescheid). Quarzsandhandschuhe sind also erstmal nichts anderes, als normale Handschuhe, was aber nicht heißt, dass man diese z.B. auf Demonstrationen tragen darf (siehe §17a VersammlG ). Außerdem kann beim einsatz von solchen Handschuhen aus einer Körperverletzung eine Gefährliche Körperverletzung werden (§ 224 (1) 2. StGB), was aber bei einer eindeutigen Notwehrlage egal sein sollte, weil man ja eh nicht rechtswidrig handelt (§32 StGB).

    mfg. Daniel

    Hallo, danke erstmal für den Hinweis, ich habe mir gestern auch eine Mauser HSC 90 vernickelt zusammen mit einem Ersatzmagazin bestellt.
    Eigentlich wollte ich mir keine 2. SSW kaufen, außer vielleicht die PK380, aber 102,95 EUR inkl. Versand sind einfach unschlagbar günstig. :)

    Gestern abend kam noch die Email, in der stand, dass dies keine Auftragsbestätigung sei. Heute um 14 Uhr kam dann die Auftragsbestätigung per Email mit pdf. Anhang, Von einem Altersnachweis stand da komischerweise nichts. Voraussichtlicher Liefertermin 29.11.2010 ;)

    mfg. Daniel