Beiträge von KK-SNIPER

    Nein, das hat der Gesetzgeber nicht versäumt. Der komplette Schalldämpfer wird wie ein wesentliches Teil behandelt. Es macht keinen Sinn ein wesentliches Teil in wesentliche Teile zu gliedern. Der zugehörige Gesetzestext lautet:

    Zitat

    Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) 1.3 "Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind."

    Falls du eine Stelle im Gesetz findest wo "anderes bestimmt" wird würde ich mich freuen wenn du sie hier benennen würdest. Insbesodere zu der jetzigen Zeit, in der fast ganz Deutschland auf uns Legalwaffenbesitzer schaut und Fehler sucht würde ich mich eher auf den geschriebenen Gesetzestext verlassen. Den Sinn vereinzelter Gesetze zu hinterfragen und mir anschliessend eine eigene Gesetzeslage, die ich als sinnvoller empfinde, zu definieren finde ich eher fragwürdig und riskant.

    Die einzige Ausnahme welche ich finden kann steht in der 2. Anlage zum WaffG, Unterabschnitt 2

    Zitat

    Vom Gesetz [...] ausgenommene Waffen 1. Schusswaffen [...] die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule (J) erteilt wird, es sei denn, sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden, dass die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,5 Joule (J) steigt.

    Da der Schalldämpfer wie die Waffe selbst behandelt wird, ist der Schalldämpfer einer 0,5J-Waffe auch von diesem Gesetz ausgenommen. Ich glaube gerne, dass durch Hören-Sagen daraus eine nicht-gesetzeskonforme Verallgemeinerung auf freie Waffen entstanden ist. Aber dadurch wird so was nicht legal.

    Gehen wir mal davon aus, dass jemand diesen Thread liest und daraufhin den Schalldämpfer seines LGs verändert. Er geht mit der Waffe vor sein Haus und wird von der Polizei erwischt (Nachbarn haben es für eine erlaubnispflichtige Waffe gehalten und die Behörden alamiert). Vor Gericht bringt es dem Angeklagten nichts wenn er vorträgt, dass pupsnase im Forum gepostet hat, dass der Gesetzgeber da was versäumt habe und er dürfe bei seinem Kugelschreiber ja auch die Mine wechseln...

    Das :F: darf ein Hersteller nicht einfach überall drauf schreiben. Die Bauteile bzw. Baugruppen müssen von der PTB geprüft und zugelassen werden. Eine solche Überprüfung kostet Geld und wird von den Herstellern bestimmt nicht zu deren eigener Belustigung veranlasst.

    Wenn jemand das Gegenteil zu der obigen Rechtslage behauptet, dann bitte mit der zugehörigen rechtlich-relevanten Quellangabe. Insbesondere wegen den Strafvorschriften im Waffengesetz kann man sich bei diesem Thema nicht auf Forenbeiträge und Meinungen verlassen. Da zählt ausschlieslich das was im Gesetz steht.

    Um noch einmal zu Kernthema dieses Threads zurück zu kommen: Schalldämpfer selber bauen!

    Der Gesetzgeber definiert seine Position zu diesem Thema eigentlich recht deutlich, allerdings sehr verschachtelt.

    Zitat

    Waffengesetz Anlage 1 1.3 Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen [...] den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind.


    Daraus folgt, dass ein Schalldämpfer, der für eine Waffe unter 7,5J bestimmt ist, rechtlich wie eine solche Waffe zu behandeln ist.

    Zitat

    Beschussgesetz §7 Abs. 1 Schussapparate [...] dürfen als serienmäßig hergestellte Stücke nur dann in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht oder gewerbsmäßig hergestellt werden, wenn sie ihrer Bauart und Bezeichnung nach von der zuständigen Stelle zugelassen sind. Gleiches gilt für Feuerwaffen [...] bei denen dem Geschoss eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird [...].

    Das bedeutet, dass die zuständige Stelle eine solche Waffe zulassen muss. Dies übernimmt in Deutschland die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB).

    Da ein Schalldämpfer rechtlich wie die Waffe selber behandelt benötigt ein solcher Schalldämpfer ebenfalls eine Zulassung von der PTB.

    Wer sich einen Schalldämpfer selber baut verstößt damit eindeutig gegen das Waffengesetz.

    Ein von der PTB zugelassener Schalldämpfer verliert durch Veränderungen seine Zulassung. Damit verstößt man ebenfalls gegen das Waffengesetz. Wenn der Schalldämpfer weiterhin das Prüfzeichen der PTB aufweist (F im Fünfeck) verstößt man zusätzlich gegen §267 StGB (Urkundenfäschung).

    §7 Beschussgesetz bezieht sich zwar auf serien- und gewerbsmässig hergestellt Waffen bzw. Schalldämpfer, aber diese Lücke wird durch §26 WaffG ebenfalls dicht gemacht: Die nicht gewerbsmässige Herstellung bzw. Veränderung von Schusswaffen bedarf eines Erlaubnisscheins.

    Nach §52 Abs.3 S.3 WaffG wird die nicht gewerbmässige Herstellung oder Veränderung von Schusswaffen als STRAFTAT mit bis zu drei Jahren bestraft. Sorry, ich möchte hier keinem vorschreiben wie er mit seinen Waffen umzugehen hat, aber ich finde es dorch recht bedenklich wenn ihr den Usern den Rat erteilt sich die Schalldämpfer selber zu bauen oder zu verändern. Falls jemand unter euch Ausnahmetatbestände kennt und mir die entsprechenden Paragraphen nennen kann lasse ich mich natürlich gerne eines Besseren belehren.

    Das ist ja gerade der Vorteil von den mehreren Schichten:

    Für flache Teile schneidest du die Kontur nur in die oberste Schicht (komplett durchschneiden), für größere Teile nimmst du mehrere Schichten. Dadurch hast du immer unter der durchschnittenen Ebene eine schöne gerade Fläche. Aber ein Bild sagt mehr als tausend Worte (siehe Dateianhang)

    Du kannst natürlich auch den Noppenschaumstoff entsprechend zurecht schneiden. Ob die dann jedoch noch ausreichend "polstert" hängt davon ab wie viel du von ihr übrig lässt.

    Aber ganz ehrlich gesagt würde ich den Noppenschaumstoff so lassen wie er ist, dann bleibt er universal. Deine Waffe ist einwandfrei gegen Beschädigungen beim Transport geschützt und du brauchst nicht so viele unterschiedliche Waffenkoffer...

    Servus,

    ich "studiere" schon seit längerem euer Forum und mich hat's oft in den Fingern gejuckt mal 'nen Beitrag zu posten. Daher habe ich mich heute dazu entschieden mich zu registrieren.

    Meine Waffenkammer beinhaltet derzeit:
    -Brünner Mod. 98
    -S&W 686-6
    -Voere Mod. 2108
    -Weihrauch HW45
    -Anschütz LG

    Ich gratuliere euch zu diesem gelungenen Forum!

    Servus,

    ich habe mich hier heute erst angemeldet. In den nächsten Tagen werde ich ein paar Bilder von meinen "Schätzchen" machen und mich damit kurz vorstellen...

    Zum Thema Waffenkoffer:
    Kauf dir mehrere dünne Schichten Schaumstoff und schneide die gewünschte Geometrie in die obere(n) Schicht(en). Die Anzahl der zu schneidenen Schichten hängt von der gewünschten Tiefe ab.

    Gruss Alex