Nein, das hat der Gesetzgeber nicht versäumt. Der komplette Schalldämpfer wird wie ein wesentliches Teil behandelt. Es macht keinen Sinn ein wesentliches Teil in wesentliche Teile zu gliedern. Der zugehörige Gesetzestext lautet:
ZitatAnlage 1 (zu § 1 Abs. 4) 1.3 "Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind."
Falls du eine Stelle im Gesetz findest wo "anderes bestimmt" wird würde ich mich freuen wenn du sie hier benennen würdest. Insbesodere zu der jetzigen Zeit, in der fast ganz Deutschland auf uns Legalwaffenbesitzer schaut und Fehler sucht würde ich mich eher auf den geschriebenen Gesetzestext verlassen. Den Sinn vereinzelter Gesetze zu hinterfragen und mir anschliessend eine eigene Gesetzeslage, die ich als sinnvoller empfinde, zu definieren finde ich eher fragwürdig und riskant.
Die einzige Ausnahme welche ich finden kann steht in der 2. Anlage zum WaffG, Unterabschnitt 2
ZitatVom Gesetz [...] ausgenommene Waffen 1. Schusswaffen [...] die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule (J) erteilt wird, es sei denn, sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden, dass die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,5 Joule (J) steigt.
Da der Schalldämpfer wie die Waffe selbst behandelt wird, ist der Schalldämpfer einer 0,5J-Waffe auch von diesem Gesetz ausgenommen. Ich glaube gerne, dass durch Hören-Sagen daraus eine nicht-gesetzeskonforme Verallgemeinerung auf freie Waffen entstanden ist. Aber dadurch wird so was nicht legal.
Gehen wir mal davon aus, dass jemand diesen Thread liest und daraufhin den Schalldämpfer seines LGs verändert. Er geht mit der Waffe vor sein Haus und wird von der Polizei erwischt (Nachbarn haben es für eine erlaubnispflichtige Waffe gehalten und die Behörden alamiert). Vor Gericht bringt es dem Angeklagten nichts wenn er vorträgt, dass pupsnase im Forum gepostet hat, dass der Gesetzgeber da was versäumt habe und er dürfe bei seinem Kugelschreiber ja auch die Mine wechseln...
Das darf ein Hersteller nicht einfach überall drauf schreiben. Die Bauteile bzw. Baugruppen müssen von der PTB geprüft und zugelassen werden. Eine solche Überprüfung kostet Geld und wird von den Herstellern bestimmt nicht zu deren eigener Belustigung veranlasst.
Wenn jemand das Gegenteil zu der obigen Rechtslage behauptet, dann bitte mit der zugehörigen rechtlich-relevanten Quellangabe. Insbesondere wegen den Strafvorschriften im Waffengesetz kann man sich bei diesem Thema nicht auf Forenbeiträge und Meinungen verlassen. Da zählt ausschlieslich das was im Gesetz steht.