Beiträge von GunsForHire

    Zitat

    Original von cesca

    Tu das, nicht nur das die alles auf Lager haben (wenn mal nicht ist es nach ein paar Tagen lieferbar).

    Reparatur- und Ersatzteilservice ist sehr gut.

    Ich brauchte mal einen O-Ring, und man glaubt es kaum, Herr Kahlenberger hat ihn mir direkt vom Hersteller besorgt, und das kostenlos. :huldige:

    wie ist der volle name des shops?

    Naja das mit der Notwehr ist nun mal so eine Sache und der Text auf Wiki erläutert das ganze eig. ziemlich gut.

    Ich war Silvester 2008 auch in einer brenzlichen Lage...

    Ich war mit einem Kumpel auf dem Weg zu einer silvesterfeier. Auf dem Weg kam uns eine Horde Jugendlicher (4 ) entgegen. Ich hatte eine SSW dabei gab sie aber meinem Kumpel da er einen Rucksack hatte... Jedenfalls haben uns die Typen in ihrem stark angetrunkenen Zustand angepöbelt und mit Böllern beworfen. Wir haben nen Bogen um die gemacht und sind weitergelaufen. Die Typen auch. Als ich aber nach ca. 5 Minuten lautes geschrei hörte und mich umdreht sah ich die Pisser wieder. Sie rannten auf uns zu. Und mein Kumpel nahm die Sww aus dem Rucksack bzw. dann Köfferchen. Das Ding war (leider) ungeladen und steckte sie erstmal in die Gesäßtasche. Als die bei uns waren. Schrie einer von denen meinen Kumpel an und faselte irgentwas "...ich kenne dich doch... was bist du? nazi, links..." als mein kumpel sagte " weder noch" hatte er schon nen rechten haken sitzen. Die anderen standen rum und haben den Typen angefeuert. Glücklicherweise wurde ich so gut wie links liegen gelassen. als mein Kumpel sich wehrte setzte es ein paar Tiefschläge von dem Typen. dann ging alles sehr schnell. Mein Kumpel zog meine Sww und hielt sie ihm unter die Nase. Der hat die Waffe sofort weggeschlagen meinen Kumpel zu Bodengerissen und ca. 2 mal auf ihn eingetreten. Als ich mein Handy zog, sagte einer einer " Das Handy weg!!" ich bin natürlich Abgehauen um die Polizei zu rufen. Als ich den Anruf in einem sicheren Hauseinang tätigte, rannte ich zurück. Mein Kumpel stand allein dort. Die anderen sind abgehauen. Meine Waffe lag da auch. Zum glück keinen Kratzer! Lange Rede kurzer Sinn: Kumpel: Nasenscheitelwandbruch, Zerstörte Brille. Er hat eine anzeige wegen Körperverletzung gemacht. Ich kenne den Schläger vom sehen her und weiß auch wie er heißt. 1. Woche später das böse erwachen für mich: Ich hatte eine Gegenanzeige wegen "Bedrohung mit Waffe" erhalten. ( Welche sich inzwischen in Wohlgefallen aufgelöst hat, aber ich dennoch sehr geschockt war, weil ich keine WBK habe...) Das Verfahren gegen den Schläger wurde übrigens auch eingestellt...

    Sorry, die Geschichte ist etwas lang geworden, obwohl das noch die kurze Fassung ist...

    Bei Saturn ist es aber auch eher Glückssache selbst wenn das Gerät Defekt ist. Volgende Geschichte:
    Mein Kumpel kaufte sich im Saturn eine Xbox360. 2 Stunden(!) nach Kauf brachte er das Teil wieder zurück weil ein Defekt vorlag! ( Red Dot of Death für die Experten ;) )Man ist ist ihn das sowas von rotzfrech gekommen mit: ";Das Gerät nehmen wir nicht zurück. Sie müssen es an den Hersteller Schicken!" ( Selbstverständlich auf eigene Kosten...) Unverschämtheit in meinen Augen... Desswegen immer schön ein paar Paragraphen vor den Latz knallen dann gehts schon.


    2 Jahre nach dem Kauf einer Ware kann man sie in das Geschäft zurückbringen, wenn sich innerhalb dieser Zeit herausstellt, dass sie mangelhaft ist. Die Beweislast liegt in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf beim Verkäufer, dass die Ware mangelfrei ist (was fast unmöglich ist, da auch versteckte Mängel, die sich erst einige Zeit nach dem Kauf offenbaren hiervon erfasst sind). Vom 7. Monat bis zum Ablauf der 2 Jahresfrist liegt die Beweislast beim Käufer, dass die Ware von Anfang an mangelhaft war (was ebenfalls fast unmöglich ist zu beweisen). Vereinfacht kann man daher sagen, dass bis zu 6 Monaten nach dem Kauf eine Reklamation problemlos erfolgen kann. Ich persönlich hebe die Kassenzettel deshalb auch nur noch 6 Monate auf (außer sie sollen mit in die Steuererklärung oder es besteht eine Garantie). Der Verkäufer muss dann eine fehlerfreie Ware als Ersatz liefern. Entweder muss er die defekte Sache also gegen eine neue Sache austauschen oder die defekte Sache reparieren. Ob der Verkäufer repariert oder neu liefert darf der KÄUFER entscheiden (Es sei denn der Aufwand der Reparatur ist unvarhältnismäßig, dann muss der Verkäufer nicht reparieren sondern darf neue Ware liefern). Der Verkäufer darf insgesamt 2x versuchen die Ware zu reparieren. Erst wenn diese beiden Reparaturversuche fehlgeschlagen sind, darf der Käufer sein Geld zurückverlangen oder den Kaufpreis mindern. Oft wird vom Verkäufer der Kassenzettel verlangt um eine Reklamation durchführen zu können. Dies ist aber nicht unbedingt nötig, denn es kommt nicht auf den Bon an sich an, sondern um den Nachweis des Kaufdatums. Dementsprechend kann auch mit einer Zeugenaussage oder Kontoauszügen (bei Zahlung per EC-Karte) das Kaufdatum nachgewiesen werden. Dies gilt jedoch NUR bei defekten Waren (Reklamation), nicht bei Waren, die man nun doch nicht mehr haben möchte aber ansonsten fehlerfrei sind (Umtausch). Bei einem Umtausch ist der Verkäufer nicht verpflichtet die Sache wieder anzunehmen und darf auch den Kassenbon oder die Originalverpackung verlangen. Wer den Verkäufern Paragraphen entgegenschmettern möchte: § 347 BGB § 439 BGB § 440 BGB § 441 BGB Es kann auch sein, dass auf die Sache Garantie ist und der Verkäufer sagt, er müsse die defekte Sache zum Hersteller einschicken, da die Garantie noch läuft. Einer Einsendung zum Hersteller muss der Käufer nicht zustimmen! Der Verkäufer (!) haftet nämlich ab Kaufdatum für die Mangelfreiheit der Ware (s. o.), nicht der Hersteller. Zwar KANN der Hersteller freiwillig eine Garantie für die Sache gewähren, die Garantie löst aber nicht die gesetzliche Gewährleistungspflicht vom Verkäufer ab, sondern die Garantie tritt neben die Gewährleistungspflicht des Verkäufers. Deshalb hat der Käufer die Wahl, ob er die Garantie oder die Gewährleistungspflicht in Anspruch nehmen möchte. In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf sollte man also die Gewährleistung in Anspruch nehmen, danach eine evtl. bestehende Garantie. Warum ist es sinnvoller die Gewährleistungspflicht des Verkäufers in Anspruch zu nehmen? Gewährleistung: Man kann direkt eine neue Ware mit nach Hause nehmen. Garantie: Die Sache wird erst eingeschickt und bis man die reparierte oder neue Sache wiedererhält, dauert es einige Wochen. Außerdem kann der Hersteller den Garantieumfang selbst bestimmen, d.h. auch bestimmte Dinge ausschließen. § 437 BGB Fazit: Keine Panik bei mangelhaften Sachen, denn jetzt seit ihr besser informiert als die meisten Verkäufer!

    Waffe ist Neu. In der Bedienungsanleitung steht ( Stempel), dass die Waffe am 14.04.2008 gefertigt wurde.

    Also ich bekam einen Metallkompensator Dazu, ja ;) Aber dieses kleine Teil von etwa 2cm kann doch kein Compensator sein? Das ding hat kein Gewinde. Zu der Feder: Leider hab ich im Moment nur eine 3.2MP HandyCamera, desswegen sieht man das ganze auf den Fotos nicht^^ Mit den Federtausch ist das bei diesem LG so eine Sache... Hab da mal nachgeschaut... Um die Feder zu Wechseln müsste ich einen Bolzen lösen... Dieser bewegt sich aber keinen mm.

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    Original von SoftairCaT
    Es tut uns leid, doch der von ihnen gewählte Artikel war zu diesem Zeitpunkt schon vergriffen, wir werden ihnen diesen Artikel, sobald wieder vorhanden liefern, oder ihnen eine Gutschrift senden. Nicht von beiden kam jemals an.

    Das ist ja theoretisch schon ein Fall für den Anwalt. Auch wenn die Teile nicht viel Kosten, du hast dafür bezahlt...