HABENWILL! is genau DAS was ich suche!!!
Beiträge von ChristianGÖ
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na, wenn er ein konto bei einer deutschen bank hat, sollte er sich ziemlich schnell finden lassen. ich traue da den ermittlungsbehörden ziemlich viel zu...
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Da muss sich auch immer ein Hinweis an der Eingangstür befinden, dass videoüberwacht wird. steht auch an den zapfsäulen...
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Original von Motorbiker
Diese "Norm" ist ein Gesetz, [...]Ja, und was willst du mir damit sagen?
eine Norm kann eine rechtsnorm sein.
eine rechtsnorm kann ein gesetz sein. ich habe den oberbegriff verwendet. glaub mir, ich weiß was gesetze sind...habe sie dieses jahr fertig studiert...Habe inzwischen in einem Kommentar zum WaffG nachgelesen. Es ist richtig, dass die Munition für SSW nicht mit im Tresor verschlossen sein darf. Außer die er entspricht....blablabla....
edit:
es wird ein weiterer tresor für die munition bestellt werden... -
Der HS SAA PTB 242 ist doch das modell peacemaker, oder? der western-style liegt mir nicht so auch wenn die lauflänge ganz nice wär. nein: kein versuch zu kompensieren....
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die vernickelte 6" version vom alfa proj würde mich schon interessieren.
oder mercury thunder mit einem 6" lauf.
gibt es die in einem onlineshop?
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kennt jemand einen schreckschussrevolver der diesem sehr nahe kommt?
egun: 2595618
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Zitat
Original von Motorbiker
[...]
2. Zugehörige Munition separat in einer Stahlkassette AUSSERHALB des Tresors
[...]hatte diesbezüglich gestern abend mit meinem vater am telefon eine diskussion. inwieweit spielt das AUSSERHALB eine rolle? ich tu mich bei diesem undefinierten rechtsbegriff des getrennt voneinander sehr schwer. habe heute in der bibliothek mal im münchner kommentar nachgelesen. leider war dem nur wenig zu entnehmen und ich bin auch nicht schlauer.
ich habe nämlich im tresor einen mit vorhängeschloss verschlossenen koffer mit munition. die ptb waffen liegen im tresor...
mein vater meint, würde man die norm wörtlich auslegen, ich müsste den koffer mit den kartuschen zumindest neben dem tresor also ausserhalb lagern.
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hab ich auch an meiner
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Original von TWIN MARKER
Was ich am schlimmsten finde sind diese einparksystemehat mein vater auch bei seinem auto. macht aber spaß! bis 35 km/h wird jede parklücke automatisch vermessen und im display angezeigt. bleibt man stehen, erscheint die frage parkassistent ja/nein. bestätigt man mit ja, muss man nur noch den rückwärtsgang enilegen und gas geben/bremsen. gelenkt wird von allein. habe das mal mit verschränkten armen in der innenstadt gemacht. die blicke sind einfach zu lustig!!!
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als ich fahre am liebsten mit automatik hatte aber schon beides. meine erste automatik war 6-Gang mit Tiptronic. mein vater fährt jetzt seit dieser woche die 7g-tronic automatik von mercedes. das ist eigentlich ganz witzig. erklärung HIER.
wenn auch die meisten sagen, ein sportwagen müsse unbedingt ein manuelles schaltgetriebe haben, bin ich da anderer meinung. ich bin den ferrari california gefahren (automatik) und nen 911er. gut, der ferrari hat bisschen mehr power. aber die automatik hat da schon spaß gemacht....
edit:
ja, die 7g-tronic hat auch einen geringeren verbrauch...
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ich bin nach wie vor sehr zuversichtlich, dass er sein geld wiederbekommt. darum geht es ihm ja nun...
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ER muss ja seinen namen u.U. nicht preisgeben. und was mit dem verkäufer passiert....wayne.....:D
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also um das geld würde ich mir jetzt mal keine sorge machen. es ist mal grundsätzlich davon auszugehen, dass es ein deutsches konto war. zumindest da muss ein name existieren. egun hat dann zur not auch noch ein paar informationen. wenn du nur dein geld willst, setze ihm eine frist von ca. 4-7 tagen binnen derer das geld bei dir eingegangen sein soll. andernfalls folgt, neben einer zivilklage, eine strafanzeige wegen betruges.
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Original von sundog
Da soll der Verkäufer jetzt auch zwei davon liefern.
ja, aber wenn er eben nur eine hat, sieht das gesetz nunmal schadensersatz vor....
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na, es ist grundsätzlich sein problem!
wenn er dir anbietet den anderen verkauf auf egun nicht durchzuführen und ihr euch einig geworden seid, muss er schauen wie er das auf die reihe bekommt. sollte er dir nicht liefern können, weil er dem anderen das teil schickt, macht er sich dir gegenüber schadensersatzpflichtig und muss dir die differenz ersetzen, wenn du dir ein solches teil anderweitig besorgst. wobei es dem angebotenen so ähnlich wie möglich sein muss...
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Original von Puschkind_030
Ich würde mir das Formular auch einfach downloaden und ausgefüllt abschicken.Das ist dein Recht.klar! er kann ausdrucken und wegschicken was er will!!!
das hier vor ort erforderliche formular ist sehr übersichtlich. die einzig waffen-relevanten fragen sind die ptb-nummern der vorhandenen und wie diese aufbewahrt werden....
wird wohl sehr unterschiedlich gehandhabt.
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Was man dir nun raten kann ist:
- Eine, mit einem Anwalt erstellte, modifizierte Unterlassungserklärung abzusenden
- Auf die Störereigenschaft hinweisen
- Schadensersatz gibt's nicht
- Zahlung deren Anwaltskosten (ca. 100 - 200 €) anbieten
Das wird das sein, was dir der Fachanwalt den du ja aufsuchen willst, auch raten wird....
Achja:
wenn es darum geht tatsächlich schadensersatz zu leisten, würde ich die noch zur Herausgabe folgender Informationen auffordern:
- Welcher Tracker aus dem Torrent Netzwerk
- Welcher Film (Name)
- der Nachweis wie hochder tatsächlich entstandene Schaden istIch kann ja nich einfach mal pauschal 1.500€ annehmen. Es kann generell nur der Schaden ersetzt werden, der auch entstanden ist. Naja, es ist halt, die wohl erste, Massenabmahnwelle 2010...
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also bis jetzt kommt an den rg 99n nichts heran...
aber vielen dank!!!
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optisch irgendwas in die richtung wäre ganz nett:
kommt dem rg 99n ganz schön nahe. nur wuchtiger...