Beiträge von Dr.Mulder

    Nur wen ich den Weg mit dem F gehe (sieht dann ja nach Einzelzulassung aus) kann ich mir den ganzen Aufwand mit zerlegen usw. ja eh sparen.

    Wie wäre dann wohl diese Lösung: Die ION zum Transport mit Frame, Abzug usw lassen wie sie ist (also originalzustand) und dazu eben separat transportiert (also in einem anderem Koffer/Tasche/was auch immer) das modifizierte Softair-Gehäuse? Der Umabu würde dann vielleicht jeweils 30 Minuten dauern.

    Also als Markierer soll eine Ion herhalten. Vom Original-Markierer würde dann eben das Frame (an dem auch der Abzug und der Regulator zur Druckeinstellung befestigt ist) und der plastik-Schutzüberzug wegfallen. Sonst gäbe es keine Veränderung am eigentlichem Markierer.

    Die Softair wird Leergeräumt und hätte dann halt die Aufanahme für die Teile (der markierer wird normalerweise mit 3 Schrauben am Frame befestigt, diese Befestigungslöcher sollen wieder benutzt werden), ein Loch für das Feed (Paintzufuhr), den Abzug mit steckbarem Kabel (zur Verbindung mit dem Board des Markierers) und einen neuen Regulator zur Druckeinstellung.

    Zur Reinigung des Markierers (z.B. nach einem Chop) müsste man die Teile des Markierers noch weiter zerlegen.

    Hallo,

    ich habe folgendes vor: Ich möchte gerne das Innenleben eines in Deutschland zugelassenen Paintball-Markierers (F im Fünfeck vorhanden) in das leere Gehäuse einer Softair-Waffe verbauen. Ich denke, dass der komplett zusammengebaute "neue" Markierer in Deutschland ein Problem wäre, zumindest ohne Waffenbesitzkarte. Jedoch würde ich das Softair-Gehäuse und die Teile des Paintballmarkierers getrennt voneinander aufbewahren und transportieren. Keines der beiden Teile wäre ohne den anderen funktionsfähig, dem Gehäuse würde alles fehlen, die Paintball-Teile besäßen dann z.B. keine Abzugseinheit und kein sogenanntes "Frame", auf dem die Teile montiert werden. Zusammengebaut würde das ganze Ding nur im Ausland werden.

    Jedoch wäre der Frame der Teil des Originalen Paintball-Markierers, der die notwendigen Stempel der Zulassung trägt. Ich würde also nur Teile eines Markierers transportieren (und besitzen).

    Wie sähe es dabei nun mit der Rechtslage aus?