Ich muss ein Schwerverbrecher sein. Ich habe mal vor etwa 2 Jahren (um auf den Mindestbestellwert zu kommen) 6 x 1 Liter Gebinde Waffenöl (Armistol) gekauft.
Wenn DAS hier gefunden wird, muss dann Bombenräumkommando anrücken....
Beiträge von Vanguard
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Aua...da kann man echt gar nicht so doof denken, wie die handeln.
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Ich glaube, die BG'en sind in erster Linie damit beschäftigt die seit einiger Zeit beitragspflichtigen Pächter zu erfassen und zur Kasse zu bitten...
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Wahrscheinlich ist kein Stoßboden aus Metall eingebaut.
Edit: es muss lauten "kein zusätzlicher Stoßboden"...
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Zitat
Was ich aber schlimmer fand war das sehr dünne Zinkgehäuse, was schnell zu Rissen neigt.
Meines hat Risse bekommen, und mir waren 2 weitere bekannt wo das passiert ist.
Nicht nur das. Ich habe Bilder von Auktionen gesehen, wo an der EGG der Spannhebel gebrochen war. Und auch schon das Schwestermodell in .22 lr
hatte ich ohne diesen Zinkgnubbel in den Händen. -
Zitat
habe so etwas bei noch keiner anderen Pistole scharf oder Platz gesehen und bin daher äußerst skeptisch was die Funktion anbelangt.
Die 1911 in 22 lr HV von Sig Sauer hat auch eine geteilte Zuführrampe. Tut der reibungslosen Funktion keinen Abbruch....
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Sehr schöne Teile....
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Nein, andere Disziplin als Begründung für eine 3. KW reicht nicht. Alles was über das Grundkontingent hinausgeht setzt Teilnahme an Wettbewerben voraus.
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Zitat
Wenn ich als Sportschütze zwei KW in 9mm und .22lfB besitze, ist das grundkontingent ja ausgeschöpft. Wenn man dann noch einen Jagdschein macht, und noch ne .357 für die Jagdausübung "braucht", wäre das über dem Kontingent, oder?
Bei mir existieren diese beiden Bedürfnisse nebeneinander. Hat mein SB auch so bestätigt damals. In dieser Konstellation sind also sogar 4 KW möglich. Die KW für das zweite Bedürfnis sind auch auf separater WBK eingetragen worden.
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Es gibt die Möglichkeit eine dritte KW genehmigt zu bekommen. Beispielsweise als Nachsuchenführer.
Aber das wird dein Bekannter wohl auch nicht sein.
Ehrlich gesagt reichen zwei Stück (mir zumindest) aber auch, wird ja mindestens eine Großkaliber bereits dabei sein. -
Zitat
Zudem wäre es KW Nummer 3.
Das ist die - bisher von dir nicht erwähnte - wichtigste Info in dem Fall. Sonst wäre meine Antwort anders ausgefallen.
Dann hat er in der Tat ein Problem.... -
Da läuft gleich mehreres falsch.
Man benötigt keinen "Nachweis für aktive Fallenjagd". Bestenfalls den Nachweis eines erfolgreich absolvierten Lehrgangs zur Erlangung des "Fallenscheins".
Man muss ja auch (noch) nicht nachweisen das man aktiv die Jagd ausübt, wenn man sich auf Jagdschein eine Büchse kauft und eintragen lassen will.
Und wenn der SB zickt soll sich der Bekannte die HK im größten Kaliber zulegen und eintragen lassen. Die Wechselläufe bzw. Systeme im kleineren Kaliber kann er dann quasi "einfach so nachkaufen" und eintragen lassen. -
Ich bezog mich auf diesen Satz:
ZitatDeswegen darf jeder auf seinem Grundstück Wild mit der Falle bejagen, wenn er einen Sachkundenachweis hat und das Wild mit der Falle bejagt werden darf.
Demnach wären ja bei den als vorhanden angenommenen Kriterien:
-Eigenes Grundstück,
-Fallenschein (ggf. auch Jagdschein) vorhanden,
-entsprechendes Wild ist "Frei",
-befriedetes Besitztum.eine Fallenjagd im Hausgarten zulässig (oder nicht?).
Wie/womit darf dort das gefangene Tier getötet werden..? -
Ich Frage mich da immer, wie derart gefangenes Raubwild getötet werden kann ( oder überhaupt darf). Man kann ja schlecht die KK aus dem Schrank holen und in der Reihenhaussiedlung schiessen...??
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Es werden in meiner Jägerschaft jedenfalls (auch prozentual gesehen) kontinuierlich jedes Jahr mehr. In jedem Vorbereitungskurs sind "anderthalb Handvoll" dabei.
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Bei einem Jäger der seinen Lappen wegen Trunkenheit verliert werden die Waffen nicht "vorsorglich" eingezogen, sondern ganz einfach weil er seine Zuverlässigkeit nicht mehr besitzt. Das ist klar geregelt, dieses Geschwurbel mit den Reichsdeppen eher nicht.
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Bevor hier mal wieder wegen "Nazi" dicht gemacht wird: Es wundert mich überhaupt nicht das der Weisse Ring was dagegen hat. Letzten Endes stehen z.B. Versicherungen bzw. Spendeneinnahmen u.auch Zuführungen von Bussgeldern dahinter um finanziell Opfern von Straftaten helfen die nicht auf andere Weise vom Täter entschädigt werden können. Es geht also mal wieder nur um.....richtig. Zaster. Da passt für die natürlich die Gleichung mehr geführte Waffen im Umlauf = mehr mögliche Straftaten.
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Naja, da sind wohl Not und Elend aufeinander getroffen. Der Eine trägt so einen Käse in die Karte ein und der Andere läuft dann damit auch noch in einen Laden...
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Das ist zumindest dann schlüssig wenn du auf die Anfrage des SB (Wie im ersten Post geschildert) reagiert hast und erlaubnisfreie Waffen als in deinem Besitz befindlich angegeben hast. Was nix daran ändert das der SB offensichtlich die Gebühren nicht wert ist die es dich gekostet hat. (Vgl. Die Ausführungen von Floppyk)