Die Waffenverbote haben die oft selbst nicht auf dem Schirm.
Möglicherweise helfen Analogien weiter um die Reichweite und stellenweise die Absurdität unseres Waffengesetzes zu illustrieren [Folgende Absätze haben mich schon lange in den Fingern gejuckt. Jetzt habe ich es einfach mal aufgeschrieben. Kann gerne ergänzt werden!].
Hunde zu besitzen ist illegal, es sei denn man besitzt eine Erlaubnis. Um eine Erlaubnis zu beantragen muss man:
- mindestens ein Jahr Mitglied in einem Hundesportverein sein,
- eine Schulung zum Umgang mit Hunden absolviert haben und einen
- Nachweis über die artgerechte Tierhaltung an den jeweiligen Wohnorten erbringen. Es muss sichergestellt werden, dass der Hund das befriedete Eigentum nicht verlassen kann. Die artgerechte Tierhaltung kann jederzeit und ohne Vorankündigung von den Behörden kontrolliert werden.
Der Antrag auf Besitz wird, in dieser Reihenfolge,
- vom Hundesportverein bestätigt,
- anschließend vom entsprechenden Landesverband befürwortet und
- von der örtlichen Tierschutzbehörde genehmigt.
Nach positiver Rückmeldung aller bundesdeutschen Nachrichtendienste, dem NaBu und PETA wird von der Tierschutzbehörde eine Wauwaubesitzkarte (WBK) ausgestellt. Mit dieser WBK darf man von zugelassenen Züchtern Hunde erwerben. Die Hunderasse muss in der vom Umweltbundesamt genehmigten Sportordnung für die jeweilige Sportdisziplion zugelassen sein. Kampf- und Wachhundtraining und sind generell verboten!
Pro Halbjahr darf ein Hund erworben werden. Der Erwerb ist innerhalb von 14 Tagen der Tierschutzbehörde anzuzeigen. Jeder unberechtigte Erwerb führt zum sofortigen und lebenslangen Verlust der WBK.
Jedem Hundesportler stehen insgesamt 5 Hunde zu; die Beurteilung erfolgt nach Widerristhöhe. Der Regelbedarf sind 2 Kleinhunde (unter 30 cm) und drei Großhunde (bis 60 cm).
Hunde sind vom Hundesport ausgeschlossen sind wenn sie
- kleiner als 7,62 cm sind oder
- ihr Aussehen den Anschein von Kampfhunden erweckt und sie
- eine Widerristhöhe von 40 cm überschreiten oder
- kupierte Ohren/Schwänze haben oder
- ihre Zähne länger als 40 mm sind.
Bei Abweichungen vom vorigen Absatz kann das Umweltbundesamt eine Sonderbeschau veranlassen. Generell ist darzulegen warum ein weiterer Hund erworben werden soll. Es ist darüber hinaus die Teilnahme an Wettkämpfen und mindestens monatliches Training (ersatzweise 18 Trainings pro Jahr) für den Erwerb erforderlich. Wer nicht mehr mit den Hunden trainiert muss damit rechnen, dass die WBK entzogen wird.
Die WBK berechtigt nicht zum Führen eines Hundes in der Öffentlichkeit, sondern ausschließlich auf zugelassenen Sportstätten. Innerhalb des befriedeten Eigentum greift das Führverbot nicht. Während des Transports zur Sportstätte, Tierarzt oder ähnlichen Orten dürfen Unberechtigte nicht auf den Hund zugreifen können. Es sind ensprechend verschlossene Transportboxen oder, bei mehreren Hunden, vergitterte Kofferraumbereiche in Kraftwagen vorzuhalten. Ein abgeschlossener Maulkorb (welcher nur Teile des Hundes bedeckt) ist nicht zulässig. Hundefutter muss während des Transports vom Hund räumlich getrennt werden.
Das Hundefutter ist ausschließlich bei zugelassenen Züchtern zu erwerben. Die Selbstherstellung von Hundefutter benötigt eine Sondergenehmigung, die erst nach einer bestandenen Schulung, dem Nachweis hygienischer Herstellungs- und Aufbewahrungsmöglichkeiten und erneuter Abfrage aller Nachrichtendienste, dem NaBu und PETA erteilt wird.