Beiträge von Croaton

    Hi,
    danke erstmal über die Beiträge :lol:

    Aber auch hier gehen die Meinungen auseinander ;)

    Ich werde entweder einen KWS beantragen oder unverbindlich bei der Behörde mal anrufen. Wusste es ehrlichgesagt nicht, das zwischen waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persöhnliche Eignung unterschieden wird (naja, bin ja noch in dieser Hinsicht ein "Greenhorn").

    Eins noch: Muss ich für den KWS einen Beleg für eine SSW vorlegen, damit die auch sehen, das ich sowas besitze?

    Werde das Ergebnis auf jeden Fall hier reinschreiben.

    Mfg

    Hi,
    bin neu hier und interessiere mich erst seit ein paar Wochen für Schusswaffen (CO2, Luftdruck aber auch scharfe).

    Wollte nun meinem neuen Hobby intensiver nachgehen und mich bei einem Schützenverein in meiner Nähe anmelden und später eine WBK beantragen.

    Jedoch gibt es hierbei folgendes Problem: Bin Vorbestraft (Alkohol am Steuer mit anschließendem Crash [Sachschaden], war 21 Jahre alt, bin mittlerweile 24 Jahre, Verurteilung 40 Tagessätze á 10 Euro) --> Ich weiss, nicht gerade eine Glanzleistung :new16:
    Und schliesslich wird ja bei einer Beantragung ein unbeschränkter Auszug aus dem Bundeszentralregister verlangt.

    Hab im Internet nachgeschaut, was es hierüber an Infos gibt und bin dadurch ziehmlich verwirrt. Die einen sagen, das es noch möglich ist, die anderen sagen klipp und klar nein.

    Gibt es hier jemand in der Runde, der darüber besser bescheid weiss oder mir einen vernünftigen Link senden kann?

    Bin über jeden Beitrag dankbar.

    Mfg