Vielen Dank euch Allen.
Jetzt weiß ich schon wesentlich mehr.
Werde mir un Ruhe mal die ganzen Links und Empfehlungen durchsehen und mich nochmals hier melden.
Eine Frage wäre da noch.
Darf man solche Waffen eigentlich mitführen (Wenn ja, wo? Im Holster? Nur in einer Verpackung? Also im ungeladenen Zustand meine ich. Und was muss man dabei rechtlich gesehen sonst noch beachten.
Das Waffengesetzt soll doch verschärft werden, und ich möchte mich ungern ahnungslos strafbar machen.
Gruß
Sebastian