nach den neuesten Bankbedingungen wird die Übereinstimmung des Namens mit dem Kontoinhaber nicht mehr verglichen.
Beiträge von kurlekurl
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so ein Umbau ist doch Murks und läßt die Waffe sche...... aussehen.
Lieber mehrere Magazine kaufen und gleaden an Sylvester in die Tasche stekcne (Zumal für den Umbau ja auch 2 Magazine kaputt gemacht werden müssen.
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solche Geschäfte außerhalb von egun sind bei egun verpönt und werden in der Regel bei Bekanntwerden durch Sperre belegt.
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die Anträge enthalten zum Teil folgende Fragen
3. Angaben zur persönlichen Zuverlässigkeit und Eignung
Ich besitze die zum Umgang mit Schusswaffen erforderliche körperliche Eignung
Mögliche Einschränkungen: (z. B.: nicht korr.-bare Sehschwäche, Nachtblindheit, Hirnverletzungen,
schwere Herz-/Kreislauferkrankungen, Anfallsleiden, Geisteskrankheit, Amputation, Lähmungen usw.)
Ich besitze folgende Einschränkungen:
Ich bin nicht Mitglied in einem Verein, der unanfechtbar verboten wurde,
nicht Mitglied einer Partei, deren Verfassungswidrigkeit das BVG festgestellt hat,
nicht innerhalb der letzten 5 Jahre mehr als einmal wegen Gewalttätigkeit mit richterlicher
Genehmigung in polizeilichem Präventivgewahrsam gewesen,
nicht in meiner Geschäftsfähigkeit beschränkt oder geschäftsunfähig,
nicht abhängig von Alkohol und Drogen und auch nicht psychisch krank oder labil. -
gerade eben gefunden:
Auch eine evtl. Ablehnung des Antrages (auf KWS) ist gebührenpflichtig
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Zitat
Original von Black_Cobra
Was für eine Waffe ist es denn?
Die Miami 93F hat ja auch eine Laufverlängerung...
Diese ist meines Wissens nach geschlitzt, was man aber auf Foto´s meist nicht wirklich erkennen kann.Mauser HSC 90
2605399
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Zitat aus einem egun-Angebot
Weiterhin besitzt die Waffe eine Laufverlängerung, die sich natürlich wie der Abschussbecher rein- und rausschrauben lässt.
Ist so eine Laufverlängerung (wie ein Abschußbecher erlaubt) oder ein Verstoß, da keine Ausgleichsbohrungen vorhanden sind?
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ein Tropfen Sekundenkleber und gut ist es.
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Die Genehmigung oder Verweigerung des KWS ist rechtlich gesehen ein Verwaltungsakt.
Auf dem Ablehnungsbescheid steht eine Wiederspruchsbelehrung von 4 Wochen .
Falls dem Wiederspruch von der Behörde nicht stattgegeben wird hat man dann wiederum 4 Wochen Zeit eine Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einzureichen.
Eine Ablehnung ohne Begründung und Wiederspruchsbelehrung ist eigentlich nicht denkbar.
Hier sollte nochmals genau das Schreiben angeschaut werden.
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Thekenglanz ist aber ganz schön giftig
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Autosol oder Stahlfix
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bei egun gibts doch ab und zu noch Revolver in dem Kaliber.
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Zaubern kann Nevr Dull wohl auch nicht,
ich denke mit anderen Mitteln kommt man auch zum Ziel
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es gibt keine .22 mehr, da da scharfe 22er reinpassen
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ja aber dann muß aber doch Lauf und Verschluß nummerngleich sein.
Sonst kann der Verschluß doch auch aus einem scharfen Gewehr stammen. -
na ja, man kann auch das Gras wachsen hören.
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Zitat
Original von pak9
@ Johnnyb:der Lauf der PP, PTB Nr. 620, hat einen Aussendurchmesser von 11,3 und einen Innendurchmesser von 8,2 mm. Ca. 1-2 mm nach hinten versetzt beginnt das Gewinde fuer den Pyrobecher, derGewinde-Innendurchmesser 6 mm.
Diese Ausfuehrung ist zuverlaessig und hat eine "scharfe" Muendung. Auf jeden Fall empfehlenswert. Habe eine schwarze und eine vernickelte, funktionieren einwandfrei, wuerde beide wieder kaufen.
Falls Du die PTB 620 nicht im Handel bekommst, suche bei egun. Da sind meist welche, auch in gutem Erhaltungszustand, drin.Die PP mit der PTB Nr. 765 hat den Strohhalmlauf -> fuerchterliche Muendungsansicht! Vergiss sie!
Viel Erfolg
pak9die Umstellung auf andere Läufe kann auch von den veränderten PTB-Bestimmungen herrühren, die im Laufe der Jahre immer mehr verschärft wurden.
Man darf dabei nicht vergessen, daß die Firmen die Umstellung auf andere Gußformen sehr viel Geld kostet.
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Zitat von egun
Bei Salutwaffen MUSS der Lauf mit dem Gehäuse fest verbunden sein. Der Salut“verschluss“ verliert seine Freistellung bei nicht bestimmungsgemäßer Entnahme. Das heißt, ein Entnahme- Zeitraum, der über das übliche Maß einer z.B. Reinigung herausgeht, bedingt bereits, das der alleine „liegende“ Verschluss zum wesentlichen Bestandteil einer Schusswaffe wird, und dadurch der EWB/WBK-Pflicht unterfällt. Aus diesem Grunde GIBT es auch keine SALUTVERSCHLÜSSE, oder SALUTLÄUFE (die so schon des Öfteren angeboten wurden). Beides stellt eine Straftat dar, da durch deren Trennung von der Einheit die Freistellung vom Waffengesetz erloschen ist.)
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Kleinteile bei Umarex (Röhm) für 5.-
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wie hat das funktioneirt.
Bei Röhm waren da doch noch Betriebsferien.
Hat man da die Mitarbeiter aus den Ferien zurückgerufen?