Beiträge von Piktor

    Hallo Hans,

    über "Logik" brauchen wir, was das Waffengesetz angeht nicht zu dikutieren *lach- da sind wir uns einig, alle wie wir hier schreiben. Denke jedenfalls ich. Die meisten Straftaten gibt es mit dem Küchenmesser.
    Ich schlage vor, in jedem Ort ein Schneidwerkzeug an eine dicke Kette zu legen- dies unter Bewachung eines SEK kommandos mit SSGs.
    War hoffentlich ersichtlich ironisch gemeint.

    @Oldcrow: Jep, kann passieren. Man installiert bei einem Polizeikommisar seine Wohnung und wird als Belohnung nach Feierabend auf dem "Nach Hause Weg" festgenommen und das Mordwerkzeug beschlagnahmt.
    Hmmmm- nach einer Woche wird er Schwierigkeiten haben noch einen Elektriker zu finden. Das gleiche bei Gas Wasser Sch.......e, beim Tapezierer, Maler Küchenbauer, Bodenleger usw.

    Gruß aus dem Taunus Harald

    Hallo und guten Abend an alle hier,

    tja- wenn denn mal feststünde, welches Messer als Einhandmesser gesehen wird. Ich war früher auch immer der Ansicht, daß nur die Messer mit dem Ausschnitt oder Loch- als auch die mit dem Stift als Einhandmesser angesehen wird. Doch die Hessische Polizei sieht dies offensichtlich anders. Zu mir sagte ein Polizist, daß dann, wenn ein Messer leicht zu öffnen wäre dies nein Einhandmesser wäre. Das besagte Messer war ein Kabelmesser von Würth- für mich ein unentbehrliches Werkzeug. Ich hatte es jedoch nach der Arbeit auf der Fahrt nach Hause bei mir.
    Ich persönlich kann fast jedes Messer mit etwas Übung mit einer Hand öffnen. Also frage ich mich was er unter leicht öffnen versteht. Aber es wird langsam für jeden Handwerker die Luft dünn, wenn jetzt schon Teppichmesser als Einhandmesser unter das Fürverbot fällt. Wenn dies ja sooooo gefährlich ist, empfehle ich alle Arbeiten, bei denen man ein Messer braucht zu verweigern. Eine schöne Augabe für Betriebsräte und Gewerkschaften.
    Zum Führen empfehle ich das, was ein Französischer Waffenfreund mit härteren Vorschriften im zusammenhang mit Messern gemacht hat: Man nehme einen Dreikantschaber (reines Werkzeug) und schärfe diesen Rasiermesserscharf. Bei so einer Wunde hat der Arzt nicht genug Tücher um die Blutung zu stillen. Er hatte eine wunderschöne Lederscheide hierfür genäht. Und tatsächlich kam er rechtlich damit durch.

    Gruß aus dem Taunus Harald

    Hallo und einen schönen Sonntagmorgen an alle,

    nun interessiert mich aber etwas, welches mich auch beruflich betrifft. ich habe mehrere feststellbare Taschenmesser mit normaler Klingenrille, welche ich jedoch auch mit viel Übung einhändig betätigen kann. Alle Messer unter 12cm Klingenlänge. Bei einer Kontrolle in FFM meinte ein Polizist, mein Kabelmesser von Würth- als solches auch von Würth vertrieben- hätte eine zu leicht zu öffnende Klinge und er müßte diese "eigentlich" einziehen! Hat er jedoch nicht gemacht. Ok, ich kann mir jedoch keinen Verstoß gegen das Waffengesetz erlauben und möchte nicht in einen rechtlichen Konflikt geraten. Ich frage deshalb, weil Du Play gemeint hast die Aldimesser würden eingezogen. Wenn diese doch keine 12cm Klingenlänge haben, wären diese aus meiner Sicht unbedenklich zu führen. Ich kann fast jedes meiner Messer mit etwas Übung mit einer Hand öffnen lol. Befinde ich mich nun im Straftatbestand oder wie seht ihr das, ist das etwas, welches ein Polizist eigenhändig entscheiden kann? Zumindest die Beschlagnahme?

    Gruß aus dem Taunus
    Harald