Ich hab das mit der Kriegswaffe nicht erfunden .
Aber ich kann ein Zitat aus dem neuen Waffengesetzt von 01.04.08 posten:
"Verstöße gegen das verbotene Führen nach §42a stuft das Gesetz als Ordnungswidrigkeit ein.
Anscheinwaffen: Der Begriff orientiert sich nicht mehr am Erscheinungsbild von Kriegswaffen, sondern allgemein am Gesamterscheinungsbild von Feuerwaffen. Die
Definition erfaßt auch das Erscheinungsbild von Pistolen, Revolvern oder klassischen Jagdwaffen."
Und wenn dann halt eine Anscheinwaffe das verliert, dann ist diese Waffe nicht mehr frei und daher gilt diese dann als illegale Kriegswaff, wenn diese nicht zum Beschussamt geschickt wird und abgenommen wird. So stand das in der Quelle die ich mal gelesen hatte. Ich versuche die mal wieder zufinden und dann poste ich die mal hier rein;). Aber soweit ich mich noch erinnern kann, war die Quelle von einem Beschussamt als PDF zum download geschrieben. Ich finde das persönlich hart formuliert mit der Kriegswaffe aber naja.