Beiträge von RugerBlackhawk

    Zitat

    Original von pupsnase
    Wirklich stark ist keine der normalen Pistolenarmbrüste. Die Energie liegt i.d.R. unter 7,5 Joule.....

    Na, dann rechne mal, was bei so einer Armbrust, wie sie in den Links von A|ucard beschrieben sind, bei einem normalen Bolzen (ca 30 g) und 150 lbs Zug für eine Energie rauskommt. Da liegen wir aber deutlich über den 7,5 Joule!

    Zitat

    Original von BackUp...
    meine wohnung ist "befriedetes besitztum" (sogar obwohl ich sie nicht besitze) und trotzdem gibt es die MÖGLICHKEIT das die polizei diese kontrollieren kann. warum sollte die polizei mein kfz nicht kontrollieren können nur weil es mein "befriedetes besitztum" ist?...

    Natürlich besitzt du die Wohnung, auch eine Mietwohnung ist befriedetes Besitztum, du bist lediglich nicht der Eigentümer (das Gesetz unterscheidet nunmal zwischen Besitz und Eigentum).
    Und eine Wohnung (egal ob Eigentum oder Miete) ist befriedetes Besitztum, darf nicht so ohne weiteres Kontrolliert werden (Stichwort Unverletzlichkeit deiner Privatsphäre). Wenn dein Auto einer Wohnung gleichgestellt WÄRE, dann wäre eine stinknormale Verkehrskontrolle ohne Gefahr im Verzug oder richterlichem Beschluß nicht möglich. Darum geht´s hier.

    Zitat

    Original von pupsnase
    In deine Wohnung darf die Polizei nur auf richterliche Anordnung oder wenn Gefahr im Vollzug ist...

    Gefahr im Vollzug ist cool, heißt das dann, die Gefahr ist schon da, sprich "aktiv"?

    Hmm, "Abwrack-Prämie"...
    Also wenn das wie beim Auto läuft, dann krieg ich die Prämie doch nur bei einer Neuanschaffung, oder? *kopfkratz*

    Aber mal Spaß beiseite, in meinen Augen ist das doch genau so eine Bauernfängerei, um an Daten zu kommen, wie irgendwelche "Gewinnspiele", wo garantiert nie ein Gewinn ausgegeben wird, irgend so ein Werbeunternehmen aber auf einen Schlag zigtausende neue "Kundenadressen" hat. Und auch wenn´s Amnestie gibt, also Straffreiheit: Es ist und bleibt in meinen Augen eine Selbstanzeige. Es glaubt doch niemand ernsthaft, daß die Daten, die dabei erhoben werden, NUR zu "Verrechnungszwecken" gespeichert bleiben?
    Und wenn´s tatsächlich so liefe, daß es eine garantierte Möglichkeit der anonymen Abgabe gäbe (dann natürlich ohne "Prämie"), und der edle Spender tatsächlich straffrei bleibt, dann kann ich, sollte ich wirklich meine illegale Waffe loswerden wollen, sie genausogut mit der Flex bearbeiten, bis nix mehr übrig ist, und den Rest im Schrott entsorgen.

    Zitat

    Original von Motorbiker
    ... Wobei die Messingpatronen fürs MG 3 sicher deutlich stärker waren, zum einen lauter und darüber hinaus funktionierten die im G 3 auch ohne Bargeld... ;)

    Btw, der Grund für den höheren Gasdruck der Messing-Platzer war nicht der, daß sie für´s MG waren, sonder ursprünglich zum abfeuern von Gewehrgranaten gedacht waren (im Prinzip genauso, wie alle SSW im Sylvestereinsatz). Man hat sie halt dann irgendwann zweckentfremdet und weiter bezogen/produzieren lassen.

    Zitat

    Original von Kentucky
    So nen Tonfa ist ja genaugenommen auch nur ein asymetrisches 3/4 Radkreuz.
    Als vorn, hinten und am Griff eine 19er Nuss angeschraubt und schon hat man ein Kunststoffradkreuz mit Sonderfunktion. *lol*


    Gruß K.

    Hm, ich befürchte, daß das dann zu einem wirklich "verbotenem Gegenstand" wird, denn das ist dann ein Waffe, die mit Dingen des (naja, nicht ganz aber faßt) täglichen gebrauch "verkleidet" sind.

    Zitat

    Original von worlddownfall
    ...
    Weiß noch als ich die erste SSW zu Silvester auspackte....plötzlich begann das Nase rümpfen und die "hat der sie noch alle?" Gesichtsausdrücke machte die Runde.

    Erinnert mich an Sylvester ´97-98:
    Ich hatte meine Freunde mit meiner gesammten Artillerie ausgestattet, so daß wir zu fünt oder sechst recht kräftig loslegen konnten. Den Nachbarkids hats imponiert, die Eltern fanden´s weniger gut: "Vorsicht, die schießen mit Leuchtspurmunition!"
    Klar, daß die Kids ihre extra großen Wunderkerzen plötzlich nicht mehr so spektakulär fanden.

    Zitat

    Original von M. Hartman
    ...- wenngleich der gute Prengel dann nicht mehr munter hin & her rollen kann (:)

    Ob das der Cop akzeptiert??
    "Das ist kein Tonfa-Griff, das ist eine Vorrichtung, die ein unkontrolliertes Herumrollen im Fahrzeugraum verhindert - dient also quasi der Verkehrssicherheit!"

    Geb ich grad auch noch meinen Senf dazu:
    Grundsätzlich sollten wir Waffenliebhaber (egal, welcher Coleur) tatsächlich etwas zurückhaltender sein. Ist zwar traurig, denn das, was gegen uns läuft ist eigentlich eine Diskriminierung sondersgleichen, ist aber die einzige Möglichkeit, nicht nochweiter wegen unseres Hobbys zerrissen zu werden.
    Zum anderen denke ich aber, daß in einem Forum durchaus etwas mehr Tolleranz zu erwarten sein sollte, vor allem könnte der Admin/Mod seine Entscheidung auch begründen, und wenn´s nur ein Verweis auf die Forenregeln ist.
    Themaverfehlung ist das eine, Tolleranz das andere.

    Mal zum Thema "Messer, das man noch führen darf" eine Frage:
    Mir ist neulich zu Ohren gekommen, daß es wohl mittlerweile eine Definition oder BKA-Bescheid dazu gibt, was ein "Einhandmesser" im Sinne des Gesetzes ist. Derjenige, der mir das gesagt hat, meinte, es hinge mit dem Vorhandensein einer Fingeröse oder eines Öffnungs"Knubbels" zusammen. Seine Abwesenheit würde ein aretierbares Messer dieser Vorschrift entziehen.
    Weiß da jemand genaueres dazu?
    Bis zum Inkrafttreten dieses ominösen Gesetzes habe ich nämlich bei allen möglichen Gelegenheiten ein Winchesterklappmesser am Gürtel gehabt, das zwar arretierbar, aber ohne jegliche Öffnungshilfe versehen war. Da die Öffnung der Klinge aber recht leichtgängig war, und man es mit ein bischen Übung eben auch einhändig öffnen und einrasten konnte, habe ich es erst mal nicht mehr mit mir geführt. Denn der Gesetzestext lautet halt "einhändig zu öffnen und zu arretieren". Wenn mir also ein geschickter Cop vorführen könnte, daß er ein Schweizer Messer mit einer Hand öffnen und arretieren kann, bin ich es los.
    Weiß da jemand was darüber?

    So ungefähr sa es aus (Klingenform etwas anders)
    http://www.bluegrasscutlery.com/bluegrasscutle…ges/lb220ss.jpg

    Zitat

    Original von Takuan...
    Ich überlege gerade, ob sich z.B. eine Sportwaffe von einer Kriegswaffe vom Zweck
    her dadurch unterscheidet, daß die "Bearbeitung" des Zieles sozusagen einseitig
    erfolgt ...

    Ich denke mal, daß es bei SchußWAFFEN vollkommen egal ist, ob es Jagd-, Sport- oder Kriegswaffen sind, da Schußwaffen in ihrem ursprünglichen Zweck nie zu etwas anderem als zum Töten gedacht waren. Daß daraus dann Sportgeräte bzw Spielzeuge (Softair) wurden, ist nur noch nebensächlich. Die "Evulution" ging hier vom Tötungs-Gedanken aus, und hat sich nach und nach friedlicheren Zwecken gewandelt, bei Klingenwaffen war´s andersrum, der Fauskeil war ursprünglich tatsächlich ein Werkzeug, bis man halt irgenwann festgestellt hat, daß diese "Klinge" auch dazugeeignet war, anderen Schmerzen zuzufügen, um sein Hab und Gut zu verteidigen oder zu vermehren.
    Klar waren da schon die Übergänge vom Werkzeug zur Waffe fließend bzw eine Abgrenzung ziemlich unscharf. Erst in der Weiterentwicklung hat sich das dann gesplittet, als man anfing, diese Teile dem jew. Zweck anzupassen und zu optimieren.

    Zitat

    Original von Floppyk
    Wiederladen kann man im Prinzip alles. Es steht und fällt mit dem Aufwand. Bei den Kartuschen dürfte die nötige Spezialherstellung die Wirtschaftlichkeit in Frage stellen....

    Gehen wir mal davon aus, daß man als Sportschütze auch Wiederlader ist, und über die nötigen Vorraussetzungen (technisch und juristisch) verfügt.
    Warum sollten dann Kartuschen nicht wiederzuladen sein?
    Ich könnte mir vorstellen, daß man auf diese Weise endlich wieder an Kartuschen kommt, die eben bei älteren SSW für volle Funktionalität sorgen (ausreichender Gasdruck).

    Zitat

    Original von Kentucky
    ...
    Warum ist noch keiner drauf gekommen Griffschalen mit Flaschenöffneraussparung herzustellen, Gürtelschnallen gibts schon.


    Gruß K.


    Weil Bier und Waffen nicht zusammenpassen.

    Klar kann man das machen, aber warum, an einer Waffe sind genug Ecken, mit denen man einen Kronkorken aufkriegt (ich weiß, ist nicht schön, geht aber).

    Zitat

    Original von aandykf
    Nein, es ist nicht möglich 9mm PAK wiederzuladen.

    Gruß
    andy

    Warum denn nicht, mal die Beschaffungsschwierigkeit der Plastikkappen außer acht gelassen? Eine entsprechende Matritze ließe sich mit etwas handwerklichem Geschick und einer Drehbank sicher anfertigen.

    Gibt´s da irgendwelche technischen Probleme?

    Ich weiß noch, daß wir bei DAG im Labor zu Testzwecken unsere 9mm PAK-Kartuschen selber laboriert haben. Klar, dort hat man sich aus der Fertigung die Hülsen und die Kappen kommen lassen, und die Matritzen stammten aus der Lehrwerkstatt.
    Die Fertigung war aber Handarbeit, mit einer stinknormalen Ladepresse.

    Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, daß das Strafrecht bei der Beurteilung einer Körperverletzung unterscheidet, ob es mit oder ohne Hilfsmittel geschehen ist. Ohne Hilfsmittel wäre der z. B, klassische Kinnhaken, hier kommt es auf die Folgen an, ob es als leichte oder schwere KV gilt, während bei der Verwendung von irgendwelchen Gegenständen grundsätzlich erst mal von schwerer KV ausgegangen wird, da hier Waffen (egal, ob Schwert, Telefonhörer oder eine Zeitung) verwendet wurden.

    Die Definition "Waffe" richtet sich erst einmal nach dem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Bei missbräuchlichem Gebrauch wird dann ganz schnell aus einem Werkzeug eine Waffe (z. B. Beil oder Küchenmesser).
    Leider funktioniert das andersrum nicht, eine Pistole bleibt eine Waffe, auch wenn ich sie ausschließlich zum Bierflaschenöffnen verwenden würde.

    Zitat

    Original von Ducky
    Phyton von Umarex :laugh:...

    Was ist daran so witzig?
    Fakt ist, daß es ein Revolver mit - rel. - langem Lauf ist.
    Daß die Qualität nicht wirklich der Brüller ist, steht auf einem anderen Blatt.
    Wobei dieser Schießprügel technisch noch nicht mal so übel ist, Fallsicherung, wenn ich mich nicht irre, rel. originalgetreue Ausführung (Schloss, Laufschiene...). Ok, die Verarbeitung ist Murks, aber sonst. Genaus so, wie der P38 Nachbau von ME. Technisch eine Katastrophe, aber optisch so gut, daß sie einmal sogar bei der BW unbemerkt gegen eine P1 ausgetauscht wurde.

    Zitat

    Original von BadBoy1910
    .... obwohl vorerst wird es wohl ärger geben bis geklärt ist das die Patronen Deko ist.... :crazy3: :new16:

    Genau das ist der Knackpunkt: Du hast diese Murmel irgendwo dabei, wirst irgendwie kontrolliert und man weiß erst mal nicht, ob das Ding scharf ist, oder nicht.
    -->Wird beschlagnamt
    -->Wo eins ist, ist noch mehr --> Hausdurchsuchung
    -->Beschlagnahme sämmtlicher verdächtiger Gegenstände (SSW, Softair,...das volle Programm)
    -->Vorladung zur Stellungnahme....
    -->
    -->

    und irgendwann stellt sich das alles als harmlos raus.
    Dann wird das wieder rückgängig gemacht, aber der Ärger bleibt.

    Wir haben damals bei DAG auch pfundweise Deko-Mun hergestellt, hier haben wir aber die ZH komplett weggelassen bzw den Amboss aufgebohrt.
    War meist das kleinere Übel, als eine Querbohrung, denn diese Deko-Mumpeln werden meist auf den Patronenboden gestellt, und dann sieht man das Loch nicht.

    Zitat

    Original von serko...
    Und irgentwie wenn ich richtig geschaut habe hat sie 3 hebel ok einer ist die sicherung der andere zum auseinander bauen.
    Bleibt aber noch einer übrig??...

    Zerlegehebel, Entspanndrücker (wenn´s halbwegs originalgetreu sein soll, die P225 hat keinen direkten Sicherungshebel), und Schlittenfang.

    Was die Kniffte taugt... Keine Ahnung.

    btw, das Pendant von Geco heißt P225, nicht P256 ;)

    Zitat

    Original von BadBoy1910
    Hallo liebe Co2air gemeinde,

    Welche Dekopatronen passen in die Walther P99 oder Röhm CP1 die 9mm Luger, wären bestimmt zu groß würden .45 ACP passen?

    Sollte nur für die Deko in das Magazin


    Danke schonmal

    Nur mal so zu Waffentechnik (stark vereinfacht):

    "deutsche" Kaliberangaben sind meist Milimeterangaben für den Rohrdurchmesser (ich weiß, stimmt nicht so ganz, aber ausreichend).

    "amerikanische" Kaliberangaben geben den Laufdurchmesser in Inch (~Zoll) an, eine Patronen Kal. .45 hat also 0,45 Inch.

    1 Inch = 25,4 mm

    0,45 Inch sind demzufolge....na??

    So, und jetzt überleg mal, ob eine .45er in das Magazin einer P99 oder CP1 passen könnten? ;)