Beiträge von Oliver74

    Hallo

    Zitat

    Original von Der_Bär
    Und man muss schon ein Künstler sein um mit einem Jet Protector DS-201
    wirklich ins Ziel treffen zu können.
    ...
    Wer anderer Meinung ist, soll mal versuchen mit einem Jet Protector DS-201
    aus 2 Meter Entfernung ein Ziel in Größe eines Kopfes zu treffen.

    Habe es ausprobiert...Auf 3,5 Metern!

    Ergebnis sieht man im Youtube Link und in Bildanhang.

    Jet Protector Schuss

    Ich denke, es hätte gelangt!

    Viele Grüße,

    Oliver

    Hallo

    Zitat

    Original von Jagdzeit
    ...
    ich meine das so:
    Wir könnten ja jetzt Erfahrungen/Tricks posten, wie man den Pfeil
    lauter macht? :nuts:
    Gibts da noch irgendwelche Tricks? - wenn möglich sollte der Pfeil auch zielgenau bleiben!

    Im Mittelalter gab es die "Singenden Pfeile":

    "Bei singenden Pfeilen hat die bauchige Pfeilspitze einen oder mehrere Kanäle oder Löcher, durch die der Flugwind hindurchstreichen und dabei pfeifende Töne erzeugen kann, die auch aus einiger Entfernung noch gut zu hören sind. Solche Pfeile können z.B. als Warnsignal eingesetzt werden, oder aber um den Gegner einzuschüchtern. Auch Nachrichten werden gern so verschossen, damit der Pfeil die Aufmerksamkeit des Empfängers erregt. Im einfachsten Fall ist das Geräusch ein Pfeifen, aber es gibt auch allerlei andere Varianten. Von einem tiefen Brummen bis zu mehrstimmigen Klängen gibt es die ausgefallensten Sachen"

    http://www.medievalsteel.de/Seiten/Waffen/Pfeile.htm

    Viele Grüße,

    Oliver

    Zitat

    ...
    Die wollten die Frau ja "nur" vergewaltigen und bedroht wurde sie ja nur vom ersten Täter (mit einem Messer), also war es Notwehrüberschreitung, den anderen auch zu erschießen.

    Kommt drauf an:

    Gibt es Zeugen/Videosaufnahmen? Wenn der Staatsanwalt nur eine Geschichte hört... :lol:

    Und selbst mit Video:

    Zwei Männer überfallen bewaffnet eine Frau. Diese befindet sich ohne jede Fluchtmöglichkeit in der hintersten Ecke eine U-Bahn. Da läßt sich ein Schusswaffengebrauch sicherlich als Notwehr bezeichnen.

    Den Schuss auf dem Komplizen sehe ich als intensiven Notwehrexzess:
    "...Überschreitet der Verteidiger das Maß der Notwehr, mithin die Erforderlichkeit seiner Abwehrhandlung, so liegt ein intensiver Notwehrexzess vor.Der Verteidiger handelt in diesem Fall rechtswidrig, kann aber dennoch straflos bleiben, wenn er aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken handelte"

    Viele Grüße,

    Oliver

    Hallo

    Zitat

    Original von germi
    Das ist nämlich das Problem, wenn du dich auskennst mit irgendwelchen Kampfsportarten dann bist du schon halb im Knast nach so einer Situation weil du den Gegner verletzt hast.

    Ich frage mich, woher Richter und Staatsanwalt von ausgeübten Kampfsportarten erfahren? Es gibt ja zum Glück kein Zentralregister dafür und bei jedem Verein im Umkreis von 50KM die Mitgliedslisten zu durchforsten erscheint mir ebenfalls unwahrscheinlich. ???

    Viele Grüße,

    Oliver