Beiträge von Gunman77

    Rein als Info;

    Von 1994 bis 2004 gab es in den USA ein bundesweites Verbot von kriegswaffenähnlichen halbautomatischen Feuerwaffen den sog. Federal Assault Weapons Ban (AWB)

    Hier ein Auszug aus dem englischen Wikipedia-Artikel;

    "Criminologists and other researchers found that the ban had little to no effect on firearm deaths or the lethality of gun crimes. Studies have found that the overwhelming majority of gun crimes are committed with weapons which are not covered by the AWB, and that assault weapons are less likely to be used in homicides than other weapons. There is tentative evidence that the frequency of mass shootings may have slightly decreased while the ban was in effect, but research is inconclusive, with independent researchers finding conflicting results."


    Übersetzung;

    Kriminologen und andere Forscher stellten fest, dass das Verbot wenig bis gar keine Auswirkungen auf die Todesfälle durch Schusswaffen oder die Tödlichkeit von Waffenverbrechen hatte. Studien haben ergeben, dass die überwältigende Mehrheit der Waffenverbrechen mit Waffen begangen werden, die nicht unter die AWB fallen, und dass Angriffswaffen weniger wahrscheinlich bei Tötungsdelikten eingesetzt werden als andere Waffen. Es gibt vorläufige Beweise dafür, dass die Häufigkeit von Massenerschießungen während des Verbots leicht zurückgegangen sein könnte, aber die Forschung ist nicht schlüssig, da unabhängige Forscher zu widersprüchlichen Ergebnissen kommen.

    Einen Nutzen für die innere Sicherheit hat es wohl nicht wirklich gegeben..

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    Wer jemals wirklich geglaubt hat, der öffentlich rechtliche (zwangsfinanzierte) Rundfunk würde "neutral" und "ausgewogen" berichten, so wie es sein gesetzlicher Auftrag wäre, der möge bitte diesen Beitrag anschauen..

    Hey zusammen,

    ich lese schon ewig mit und möchte dieses Thema nutzen um "Hallo" zu sagen und eine Frage an das "Fachpublikum" zu stellen;

    Wie verhält es sich denn, wenn ich zum Geltungszeitpunkt des aktuell noch gültigen WaffG meine güne WBK einreiche, mit der Bitte um Voreintrag für eine halbautomatische Langwaffe (Verein und Verband haben das Bedürfnis bestätigt). Nun braucht die Ordungsbehörde ewig für die Bearbeitung und es tritt zwischenzeitlich das neue, schärfere WaffG in Kraft, in welchem halbautomatische Langwaffen verboten sind (Altbestand darf bleiben). Bekomme ich noch einen Voreintrag und kann "auf den letzten Drücker", weil nach alter, aber damals geltender Rechtslage der Antrag gestellt wurde, oder nicht ?

    Hintergrund; Ich bin seit 01.10.22 im BDS und darf zum 01.02.23 dort ein Bedürfnis beantragen.

    Mein OSM hat mir heute die unterschriebene Bedürfnisbestätigung übergeben, damit ich diese zum 01.02. an den Verband schicken kann. Ein AR-15 habe ich auch schon gekauft/bezahlt, welches der Händler für mich kostenlos aufhebt, bis ich den Voreintrag in meiner grünen WBK habe. Ich schätze, dass der Verband bis zu 4 Wochen für die Rücksendung braucht. Dann wäre es Anfang März, wenn ich mit dem bestätigten Bedürfnis bei der Ordnungsbehörde meine WBK zwecks Voreintrag abgebe. Meine Ordnungsbehörde hat es schon geschafft, für eine Bearbeitung bis zu 3 Monate zu brauchen. Ich habe etwas muffensausen, dass ich quasi zu spät drann sein könnte, weil bis dahin das neue, strengere WaffG in Kraft ist.

    Was meint ihr ?

    Grüße

    Michael