Beiträge von azzy

    Zitat

    Original von Eifelyeti
    Leute Leute,
    wenn's wirklich so wäre hätte das ganze längst bekannt sein müssen.

    Unsere Regierung ist zwar langsam aber nicht so langsam das sie am Heilig Abend ein Gesetz verkündet, welches verbietet Weihnachtsbäume aufzustellen.
    Auserdem machts keinen Sinn das die Pyroartikel verkauft werden dürfen wenn man sie nicht abbrennen darf.

    Meint ihr nicht das DWJ, Caliber oder eben Visier hätten hiervon längst Wind bekommen wenn was dran wäre?
    Herr Eichstätt, sie haben das Wort.

    Und deswegen bin ich STINKSAUER!! Es ist ein Schrieb zur Vollzugspraxis für Polizeibeamte, der aber weder öffentlich irgendwo steht noch sonstwas. Eine Schweinerei denn der Bürger ist nicht vollends aufgeklärt über seine Rechte.

    Fakt ist: Sollte einer ankommen und dich belangen wollen, kann er es streng rechtlich machen. Man kann jetzt auf die Toleranz der Behörden hoffen, rein rechtlich kann man keinem mehr kommen....

    Warum net gleich so? Hab ich gesagt und du anscheinend auch erkannt. Ich wollte, KONNTE aber net direkt. Die Angst, dass mein Vater dafür belangt wird ist größer, als die, dass mir hier wer nicht glaub, soviel ist sicher....
    So....wer gibt mir Webspace? Ich bin so außer mir, hab meinen Vater gebeten direkt zu scannen. Kommt gleich. Achtet besonders auf die letzte Seite.
    Noch eine Anmerkung von ihm: Der Brief bezieht sich auf das Waffenrecht von 2003, ist aber 2004 datiert und jetzt wieder neu herausgegeben worden (als eine Art Notiz). Nicht das ihr euch über die Daten wundert.

    Folgendes:

    Das Schreiben ist von meinem Vater. Er ist Polizeibeamter. Wollte das net an die Glocke hängen da ich net wußte ob er es rausgeben darf. Verständlich oder? Ich habe ihn gefragt und er scannt es spätestens morgen ein und ich stelle es online.

    Zufrieden? Geierwallis. Ihr glaub nix, wenn ihr es net seht.

    Ich habe noch mit ihm geredet, wie er selbst in Zukunft handeln wird: Er selbst meint, dass die Polizei, wenn sie direkt davon Wind bekommt, eingreifen soll, es meist aber nicht unbedingt tut. Entscheidungssache, Aufwand, Geringfügigkeit etc.. Der Innenminister MUSS aber eine klare Stellung dazu einnehmen.
    Falls ihr also an einen Sheriff kommt, ist die Knarre weg.

    Ehrlich gesagt finde ich es aber sehr seltsam, dass sich euer Hass auf die Behörden in erster Linie auf mich entlädt aka Panikmacher.

    Zitat

    Original von Pyromane87
    Panikmache?
    HA!
    Die welt kann doch soooo schön sein! ;) :ngrins: *lol*

    Mal ganz ehrlich: Bevor du irgend eine Peilung hast, sei erstmal still und informiere dich ruhig selber. Ich meine das durchaus ernst und rege mich gerade tierisch auf über so eine scheisse. Hab mir sowas schon gedacht.

    Zitat

    Original von ALFHA1802

    Also nichts Neues!! (ausser Deiner Panikmache vielleicht, man achte darauf dass es sich lediglich um eine Erneuerung des Erlasses von vor 2 Jahren handelt


    Und was steht dort genau, nicht das was Du daraus abliest sondern Fakten?

    Boah...locker und net so aggressiv! Das ist ein Schreiben von 3 Seiten und wenn ich das abscanne bekomme ich einen Heidenärger. Kapierst du das net? Sei froh das ich die Info gebe. Es ist eine Auslegung des Innenministers bezüglich des Gesetzestextes. Sowas bekommen Polizeibehörden zur Vollzugspraxis.

    Letzte Seite:
    "In der Vollzugspraxis zu beachten:

    - Das Schießen (mit Kartuschenmunition, pyrotechnische Munition) ohne einen erforderlichen Erlaubnisschein nach § 10 Abs. 5 WaffG stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 WaffG dar."


    Und weißt du wo du deine Quelle herbekommst? Geh zur Polizei, schreib ne Mail oder so. Ich wette mit dir, dass du deine Auskunft bekommen wirst. Von mir aus schreib doch eine Mail an das Innenministerium.

    Und wißt ihr was? Ich habe gedacht ich tue hier euch nen Gefallen die Infos reinzustellen. Anstatt eure Wut auf mich zu entladen, fragt erst nach bevor ihr an die Decke geht. Danke.

    Also....jetzt mal abregen...puh...und jetzt lese ich das mal hier ab....

    also:

    "Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen

    Innenministerium NRW, 40190 Düsseldorf

    Alle Polizeibehörden


    Thema: Waffenrecht - Schießen an Silvester

    Erster Satz: "Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin, dass die von mir im RdErl. vom 16.12.2003 - 44.33- 2600 (neu) § 10/12 - getroffenen Aussagen zum Schiessen an Silvester weiterhin bestand haben."

    blavlalba und dann was ich euch erzählt habe.
    Stempel: Innenministerium - Kanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen


    Also wohl Nrw. Weiß net ob die anderen Länder ähnliche Schriebe bekommen haben, geplant ist es aber laut meiner Quelle.

    Und nochwas: Ich bescheiß hier bestimmt keinen. Es ist mir toternst denn ich wollte mir gerade auch eine kaufen...

    Könnt ihr euch mal für eure Länder informieren??!! Bitte!

    Es ist definitiv die absolute Frechheit!

    Weiteres: Um gesetzeskonform die Pyromunition an Silvester abschießen zu dürfen, muss ein Erlaubnisschein nach § 10 Abs. 5 WaffG ausgestellt werden.

    Übrigens muss dann hier mal der Thread zum Waffenrecht dringend überarbeitet werden!

    !! Achtung !!

    Heute ist nochmal ein aktueller Erlass vom Innenminister herausgekommen. Den Schrieb habe ich von einem bekannten Polizeibeamten und wurde allen Polizeidienststellen ausgehändigt.. Aus akutellem Anlass erinnert er nochmal an die Vorschriften zur Silvesternacht.

    Was soll ich sagen außer: Scheisse, scheisse, scheisse...!!!!!!!

    Da steht drin, dass das Verschießen von Pyromunition aus Schreckschußwaffen zu Silvester nach erneuter Prüfung definitiv VERBOTEN ist und eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Geldstrafe und Einzug der Waffe sind die Folge. Die Thematik dreht sich darum, dass mit der Waffe bei alkoholisierten Leuten schnell Verletzungen auftreten können und die Verwendungssicherheit NICHT das bloße senkrechte Ausrichten der Waffe bedeutet. Die Geschoße würden nämlich, aufgrund der Steighöhe, auf benachbarten Grundstücken runterkommen. Die Verwendungssicherheit KANN somit nicht sichergestellt werden und jedes abschießen von Pyrotechnischer Munition stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

    Also: Schreckschußwaffen mit Pyromunition zu Silvester sind ab sofort definitiv verboten laut neuem Erlaß, wie man die Munition auch abschießt oder nicht. Der Erlaß ist deswegen nochmal rausgegeben worden, um die stille Duldung der bisherigen Jahre aufzuheben und stärker zu beanstanden.

    Soviel dazu die Polizei...

    Und dabei war die Bestellung gerade fertig....MIST!