Beiträge von Kentucky

    Na ja, wenn man sich mal ernsthaft überlegt, wozu so ein Gerät gebraucht werden könnte, denke ich nicht als erstes an völlig verstrahlte Landstriche oder apokalyptische Szenarien :)

    Aber um z.b. Nahrungsmittel oder andere Gegenstände auf Strahlung zu prüfen, dürfte es durchaus hilfreich sein.

    Ich hab mir vor Jahren ein gebrauchtes Armeegerät mit russischer Pancake-Sonde gekauft und damit schlägt das Ding auch bei manchen Pilzen aus.

    Ich finde das Thema einfach interessant und hab mich damit weniger aus Vorsorgegründen als aus Faszination an der Technik beschäftigt.

    Gruß K.

    Batteriemessgerät hab ich natürlich.

    Allerdings nützt das nicht viel, wenn man die Batterien in Originalverpackung im Vertrauen auf die Haltbarkeitszeit aufbewahrt.

    Bei manchen Verpackungen sieht man die Batterien, aber es gibt auch welche aus Pappkarton, die keinen Blick auf die Batterien zulassen. Und da kann anscheinend auch bei Markenbatterien fröhlich alles auslaufen bis man sie mal braucht und dann ein böses Erwachen hat..

    Ich pack ab jetzt alle Batterien aus und bewahr sie so auf daß man sie ab und an begutachten kann.

    Gruß K.

    Und immer mal die Batterien optisch kontrollieren. Auch in der Verpackung!

    Ich hab gestern zufällig entdeckt, daß in einer 24er Packung AAA von Varta drei Batterien ausgelaufen sind.

    Originalverpackt und laut Aufdruck noch 5 Jahre haltbar.

    Sowas enttäuscht mich wirklich, da ich das bei Markenbatterien nicht erwarte.

    Gruß K.

    Moment mal..

    Aus dem Post bei Waffen Online:

    "Mit dem AZ 1 Rb 36 Ss 146/20 gibt es ein eingestelltes Verfahren vor dem AG Bruchsal..."

    Da steht, es ist ein eingestelltes Verfahren. Wie kann da ein Urteil erfolgt sein?

    Eingestellt heißt für mich, es wurde nicht weiter verfolgt, ggf gegen Auflagen.

    Ein eindeutiges Urteil klingt für mich anders.

    Das mit dem Bogen bzw. daß er nicht im Waffengesetz erwähnt wird, stimmt zwar, aber genau das nimmt ihn eben erst mal vom Waffengesetz aus.

    Nun kann man schauen ob man die Vorrichtung "Bogen" irgendwo anders durch diverse Merkmale reguliert bekommt.

    Und da dürfte es schwierig werden.

    Ein Bogen,, eine Vorrichtung oder was auch immer, dessen Energie auch nur minimalst durch Muskelkraft gehalten werden muss, besitzt keine Speicherung von Energie, die nicht durch Muskelkraft aufrecht erhalten werden muss.

    Wenn man schon so ein in Teilen dämliches Waffengesetz hat, sollte man es sich nicht auch noch selber unnötig schwer machen und von sich aus den Grundsatz "Alles was nicht per Definition verboten ist, ist erlaubt" über Bord werfen.

    Ich versteh eine gewisse Vorsicht, aber ich halte es da wie ein Herr Sprave, der auch immer wieder aneckt mit der Ausreizung der Grenzen.

    Durch seine Bekanntheit steht er sicher ziemlich im Fokus der Behöreden, und trotzdem geht er an Grenzen, überschreitet sie aber nicht.

    Wäre er auch immer einen Schritt von der gesetzlichen Grenze zurückgeblieben um auf Nummer Sicher zu gehen, wären einige Innovationen nie entwickelt und zur Marktreife gebracht worden.

    Und wenn z.B. ein Druckluftbetriebenes Pfeilabschussgerät in Pistolenform, das weit über 60 Joule bringt, plötzlich eine Harpune sein kann und deshalb weiter frei verkauft und auch geführt werden kann, dann würde ich mal sagen, ein Bogen mit einer komplizierten Spannmechanik, dessen Energie aber nicht selbständig gehalten wird, ist auch keine Armbrust mehr : )

    Gruß K.

    Natürlich ist es möglich, daß der eine oder andere Richter versuchen wird, das so darzustellen.

    Allerdings müssen sich auch Richter an einen eindeutigen Gesetzestext halten und in dem Fall gibts eben wegen der eindeutigen Definition nicht viel zu deuten.

    Außer der Richter erklärt im gleichen Atemzug jeden Bogen zu einer Armbrust. Und das dürfte schon allein deshalb nicht möglich sein, weil ein Bogen per Definition wiederum als Sportgerät von allen Regelungen des WaffG. ausgenommen sind.

    Und sollte man das mal ändern, kann man gleich das Anpflanzen von Haselnusssträuchern verbieten und den Besitz von Sehnengarn altersbeschränken, da sich jeder Bub im Kindesalter einen Bogen baut.

    Leerschuss

    Dort steht aber, daß das Verfahren wegen des Böker Plus XS nach Rechtsbeschwerde eingestellt wurde.

    Das heißt für mich, es gibt zwar die Meinung dieses Gerichts und es wollte auch so entscheiden, aber es gibt letztendlich kein rechtsgültiges Urteil in diese Richtung.


    Gruß K.

    Leerschuss

    In dem entsprechenden Beitrag wird ja das selbe Urteil verlinkt. Da geht es um ein Messer, das zusätzlich eine Verriegelungsmöglichkeit neben dem Slip Joint hat.

    Bisher hab ich noch kein Urteil oder einen Bescheid gesehen, in dem ein Messer, dessen Klinge nur über Federdruck gehalten wird, als Feststellbar gilt.

    wenn dem so wäre, dann wäre auch jedes Schweizer Taschenmesser feststellbar.

    Genau diese Messer werden aber (auch von offizieller Seite) immer als Beispiel herangezogen, wenn es um nicht feststellbare Messer geht.

    Und zur Armbrust:

    Wie gesagt, wenn ein Festhalten von etwas als Verriegeln gelten würde, dann müsste auch jeder Compoundbogen mit Release plötzlich eine Armbrust sein.

    Eine Adder, die auf Spannung gehalten werden muss, ist im Prinzip nichts anderes als ein Bogen mit einer Pfeilführungsschiene dran.

    Andersrum gesagt, aus einem Bogen, an den ich mir eine Schiene schraube, auf der der Pfeil beim Abschuss aufliegt, wird auch keine Armbrust, solange die Sehne nicht ohne Muskelkraft gespannt bleibt.

    Nur weil die Adder eine etwas kompliziertere Mechanik hat, bleibt eben immer noch die Sache mit der Energieaufrechterhaltung durch Muskelkraft und darauf kommt es bei der rechtlichen Beurteilung an.

    Gruß K.

    Danke, aber das Messer, um das es hier geht, hat nicht nur einen Slipjoint, sondern eine zusätzliche Verriegelung, die dann die Klinge tatsächlich feststellt.

    Wenn nicht noch ein anderes Urteil kommt, bleibe ich dabei daß ein Slipjoint allein nicht als festellbar gilt, auch wenn er kräftig ist.

    Und um beim Thema zu bleiben, auch eine minimale Kraftaufwendung zum Aufrechterhalten der Energie bedeutet keine Speicherung.

    Compoundbögen sind im vollen Auszug auch relativ leicht zu halten und mit Release hat man auch eine Sperrvorrichtung mit Auslöser.

    Ob da noch eine Schiene als Pfeilführung vorhanden ist, spielt rechtlich keine Rolle, da nicht definiert.

    Nicht alles was ungewöhnlich erscheint, ist verboten. Zumindest noch nicht.

    Gruß K.

    Analog dazu haben wir ja nun auch Urteile aus dem Messerbereich, die ein starkes Slipjoint als "feststellbar" definieren.

    Ist zwar kurz OT, aber das würde mich interessieren.

    Wenn du das weißt, hast du sicher auch eine Quelle dazu?

    Hab ich nämlich noch nie gelesen.

    Und was "zu stark" ist, müsste ja dann auch definiert sein.

    Wieviel Gramm Widerstand ist denn "zu stark"?

    Jeder dürfte das anders empfinden und eine solche Aussage halte ich deshalb für eine Falschinformation bis ich eine Quelle oder das entsprechende Urteil dazu vorgelegt bekomme.

    Gruß K.

    Wenn der Griff festgehalten werden muss, damit die Energie aufrecht erhalten bleibt, dann gibts daran nichts zu deuten.

    Ein Compoundbogen mit Release ist ja auch keine Armbrust, nur weil die Sehne in eine Sperrvorrichtung eingehakt wird.

    Ich find diese Lösung hervorragend und rechtlich ist die Definition der Energiespeicherung nicht mehr gegeben.

    Als Fausteregel kann man sagen, wenn etwas gespannt ist, man es weglegen kann und es dabei gespannt bleibt, ist eine Energiespeicherung vorhanden.

    Muss man etwas festhalten um die Energie zu erhalten, trifft das nicht mehr zu.

    Gruß K.

    Dazu kann ich leider nix sagen und das dürfte mangels historischer Aufzeichnungen eher schwierig werden.

    Ich hab mir jedenfalls grad einen Laser an den Whipshot gebaut und das macht ja mal noch um einiges mehr Laune ^^

    Natürlich alles Gesetzeskonform, also keine Montage an der Picatinny Schiene.

    Gruß K.

    edwin2

    Mit herkömmlichem Bogenschießen hat das hier nichts zu tun.

    Ich bin traditioneller Bogenschütze, am liebsten nutze ich einen Holmegaard-Bogen aus Esche.

    Damit zu schießen, ist etwas ganz Anderes als so ein Gerät und das sollte man keinesfalls in die selbe Liga stecken.

    Wer das Bogenschießen mit Whipshot oder Fenris erlernt, der wird ganz einfach nicht Bogenschießen können.

    Durch Führungsschiene und Abzug werden viele Fehler, die man mit normalen Bögen machen kann, ganz einfach ausgeblendet.

    Deshalb ist das aber nicht weniger spaßig, im Gegenteil.

    Mir macht die schnelle Schussfolge einfach Spaß und dafür sind halt andere Bögen wiederum nicht geeignet.

    Also jeder wie er will und ohne daß irgendwer auf irgendwen runterblickt.


    Gruß K.

    Ich meinte damit, sie haben sich was dabei gedacht, daß das Magazin nicht an einem stärkeren Bogen montierbar ist wenn die Haltekralle aus Kunststoff ist.

    Das Magazin besteht, bis auf die Schiene und den Rollenhalter komplett aus Kunststoff, was den relativ günstigen Preis ermöglicht.

    Da müssen halt dann Abstriche bezüglich der maximalen Haltekraft der Teile gemacht werden.

    Ich persönlich bin kein Zugkraft-Fetischist und mir macht der Whipshot mit etwa 30 Pfund am meisten Spaß, weil da sehr schnell und zielgenau geschossen werden kann ohne groß aus dem Ziel zu kommen beim repetierten.

    Gruß K.

    Ich bin glücklicher Besitzer eines Whipshot und kann vielleicht die Erklärung für die maximal 50lbs liefern.

    Da fast alles, inclusive der Haltekralle im Abzugsystem aus Kunststoff ist, dürfte das ganze System einfach darauf ausgelegt sein und deshalb nicht mehr Zugkraft zulassen.

    dafür spricht auch, daß das Magazin auch wirklich nur auf den mitgelieferten Bogen, Modell Anvil montiert werden kann.

    Eine besondere Form im Rollenhalter macht eine Montage an einem anderen, eventuell zu starken Bogen unmöglich.

    Die von EK haben sich da schon was dabei gedacht.

    Gruß K.

    Einmal ohne Munition in der Trommel reicht. Jedes weitere Abdrücken kann es dann noch minimal schlimmer machen.

    Begrenzt wird das nur durch die Fläche, auf die der Hahn hinten auftrifft.

    Je nachdem wie da der Hahn aufgefangen wird, können die Abdrücke an der Trommel schon sehr deutlich sein.

    Bei Kleinkaliber bzw. Randzünder sollte man kein einziges Mal ohne Munition abdrücken.

    Gruß K.

    Ich bin echt schwer beeindruckt von diesem Handschmeichler.

    Das Durchladen mittels des Schiebers hinten ist genau so ungewöhnlich wie genial ^^

    Und daß dann die Klappe aufspringt, ist auch geil :)

    Und vor Allem hab ich festgestellt, daß man sie trotz innenliegendem Hahn mit Kartusche im Lager entspannen kann und so den ersten Schuss mit DA auslösen kann.

    Ist zwar eigentlich nicht vorgesehen, aber es geht.

    Schlitten öffnen, Patrone ins Lager, Schlitten langsam wieder bis zu dem Punkt an dem der Hahn auslöst nach vorn gleiten lassen und abdrücken.

    Der Schlitten ist dann weit genug von der Patrone weg daß der Schlagbolzen sie nicht erreicht und der Hahn ist anschließend entspannt wenn der Schlitten ganz geschlossen wird.

    Somit kann per DA der erste Schuss gezündet werden.

    Wer ganz vorsichtig sein will, kann beim Abschlagen auch einen Blechstreifen zwischen Stoßboden und Patrone schieben, dann kann absolut nix passieren :)

    Gruß K.