Hi Gamo,
danke für die schnelle Antwort. Ich schieße derzeit mit einer HW40 auf 7m, durch den Wohnungsflur (damit kommt die Sorge über Rechtsfragen eigentlich zu spät, ich weiß ;)), jedoch hat sich noch kein Nachbar beschwert.
Mein Vermieter ist eine Baugenossenschaft. Insofern keine Einzelperson, mit der ich mein Anliegen verhandeln kann, sondern ein "Unternehmen", welches sich (vermutlich) erst bei Problemen für mich interessiert. Ich möchte eigentlich vermeiden, dass irgendwer außerhalb meiner 4 Wände davon erfährt (außer wenn es halt zwingend notwendig ist) aufgrund besagter Hysterie.
Lärmschutz ist so die Sache. Habe mir einen Kugelfang mit Handtüchern gebaut. Insofern ist das einzige Geräusch, was zu vernehmen ist, der "Knall" der Waffe. Der Kugelfang ist auch ausreichend groß dimensioniert, um Beschädigungen in der Wohnung (z.B. durch Fehlschuss) zu vermeiden.
Gibt es eigentlich hierzu eine gesetzliche Regelung, die explizit den "Einsatz" eines solchen Sportgerätes in der Wohnung regelt?
MfG
Ralph