Das "nur" bezieht sich wohl auf das "gleichwertigem Behältnis" und die Festigkeit des alternativen Materials, im Vergleich zu einem Stahlblech, bspw. Kunststoffe etc.
D.h., dass die Festigkeit/Widerstandskraft des Behältnisses der eines Behältnisses aus Stahlblech entsprechen muss.Die Aufbewahrung von Munition in einem mit A oder B klassifizierten Behältnis ist zulässig. In den meisten Waffentresoren findet sich ja auch ein zusätzliches Munitionsfach.
Du darfst in einem A oder B Schrank sogar Waffen und Munition zusammen lagern, sofern diese nicht miteinander kompatibel sind (Überkreuzlagerung).
Danke für die Antwort. Mh jetzt wo du es sachst...deutsche Sprache schwere Sprache
Kunstoff wäre mir neu, könnte man ja quasi mit nem Feuerzeug aufbrennen ....
Notfalls min. ne Stahlblech Munikiste verwenden und diese dann mit Schloss verschlossen und zusätzlich nochmal zb. an Heizungsrohren gegens wegtragen gesichert. Erscheint mir zumindest stabiler als Ikea Blech Kisten.
Überkreuzlagerung bringt mir selber nix da ich nur .22lr KW und LW habe.