Beiträge von Zaph

    Problem ist nur, die Waffe mit dem "F" wurde vor ein paar Tagen konfisziert.
    (eben weil das "F" drauf war).
    Jetzt hab ich bei der Polizei angerufen, und die haben gemeint, die Mündungsenergie der Waffe wird getestet ??? , und danach wird entschieden ob ein Straftatsbestand besteht oder nicht.

    Testen die echt bei jeder Softair die Mündungsenergie? Hart =)

    Natürlich würde das den Tatbestand den ich im Thread "Beamtenwillkür" vorgeworfen bekommen habe komplett nichtig machen :new11:

    Hallo,

    ich mach hierfür jetzt mal nen neuen Thread auf, weil ich mit meiner Frage irgendwie nicht zu Potte komme.

    Ich hab ne G36 (Spring) von Umarex, die ist schon etwas älter.
    Auf dem Gehäuse ist dieses [F] Zeichen, allerdings steht daneben
    "Max 0.5J", was ja letztlich bedeuten würde, dass das [F] Zeichen zu unrecht drauf ist und die Waffe frei geführt werden kann.

    Ist nun die Kennzeichnung ungültig da sich die Gesetzeslage geändert hat (Anhebung von 0,08J auf 0,5J) oder ist es nach wie vor verboten die Waffe zu führen?

    Meine Frage wäre nur:
    Wenn der Polizist mich jetzt des unerlaubten Führens der G36 bezichtigt, und ich bringe meine Gegendarstellung, dann kriegt doch eh der Polizist recht, egal ob ich jetzt im Recht bin oder nicht, oder ???

    Mal ganz abgesehen davon ob er jetzt zu einer Straftat aufgefordert hat oder nicht, die Tatsache dass sich die Waffe nicht in meiner Gewalt befand bleibt bestehen.

    Nein, eine solche Aussage gab es nicht.
    Abgesehen davon geht es mir auch hauptsächlich darum, wie mir das Führen der Waffe vorgeworfen werden kann, wenn diese sich zu keiner Zeit in meiner Nähe befunden hat.

    Im Endeffekt gehts mir ja auch nicht darum, was für Genehmigungen etc. wir uns alle hätten holen müssen, es geht nur darum dass meiner Meinung nach der Vorwurf des "Führens" einer Waffe in MEINEM Fall wohl haltlos ist.

    Und naja, private Rechtsberatung? Ich hab Euch ja nur nach Eurer Meinung gefragt. :confused2:

    Ehrlich gesagt, kann der Polizist noch so viel Beamter sein, wenn mehrere Zeugen den Sachverhalt anders darlegen hat der wohl Pech gehabt.

    Deswegen kommen Polizisten normalerweise immer zu zweit...

    Wenn ein Ermittlungserfahren im Gange ist, helfen die Aussagen nichts mehr? Ich dachte, ich darf mich noch äußern, und wenn ich den Sachverhalt darstelle so wie ich ihn euch beschrieben habe sollte doch eigentlich Einstellung folgen?

    Mal so nebenbei, ich habe für den Sachverhalt 8 Zeugen mit Anschrift und Geburtsdatum, und der Polizist war alleine.

    Nochmal,


    1. ICH habe sie nicht geholt
    2. ICH habe es nicht veranlasst, dass sie geholt wird
    3. ein ANDERER hat die Weisung des Polizisten befolgt


    Wo spiele ich denn in der ganzen Geschichte eine Rolle?

    Hallo Leute, vielleicht könnt Ihr mir helfen.

    Folgende Sachlage:

    Ich drehe grade mit Freunden an einem Actionfilm. Die Schauspieler (zu denen ich nicht gehöre) wollten ursprünglich Softairs benutzen, wir waren uns aber nicht ganz sicher wie sich das Ganze rechtlich darstellt, haben die Softairs erstmal in der Wohnung eines Freundes gelassen und die Polizei angerufen, ob wir mit den Dingern drehen dürfen (auf allgemeinem Gelände).
    Die Polizei hat uns darauf hin einen einzelnen Polizisten geschickt, der auch zum Drehort gestiefelt kam. Ich war gerade am Schminken der Darsteller (bin Maskenbildner bei dem Projekt).

    Leider (und das war ein Fehler) hatte einer meiner Kumpels ne Umarex P8 dabei, die der Polizist gleich konfisziert hat (soweit alles ok...)

    Dann meinte der Polizist, er will die restlichen Waffen auch noch sehen, mit denen wir drehen wollen. Also wurde ein anderer Darsteller angerufen, der grad beim Essen war, er soll die DInger aus der Wohnung mitbringen (zwei G36 von Umarex (eine davon gehört mir) und ne Deagle). 5 Minuten später war er da. Der Polizist schaut sich die Waffen an, sagt, es handelt sich hier um unerlaubtes Führen, und fragt, wem die Waffen gehören.
    Ich sage, eine davon gehört mir, und zeige auf die am Boden liegende G36 von Umarex, die grad erst gebracht wurde.
    Was macht der Typ? Er schreibt ne Anzeige gegen mich wegen unerlaubten Führens einer Schusswaffe.

    HALLO????????

    Sonst gehts noch?

    Ich hatte die Waffe weder in der Hand, noch wollte ich überhaupt dass die zum Drehort gebracht wird!

    Naja, meine Frage wäre nun, wie ich mich da am besten zur Wehr setze.
    Könnt Ihr mir helfen?
    Nur mal so am Rande: DIe G36 war nicht mehr schussfähig da kaputt, Munititon war auch keine drin, aber ich denke das tut eh nix zur Sache.