Beiträge von crossbowman

    Zitat

    Original von Longbow-One
    Vorsicht mit der Armbrust, die ist per Definition eine Schußwaffe! Wenn einer Anstoß nimmt, warst Du mit einer Schußwaffe unterwegs, nicht mit einem Sportgerät. Frei erhältlich hin oder her.

    Hallo,
    die Armbrust ist nach dem WaffG eine Schusswaffe, darf aber frei erworben werden und grundsätzlich ist auch das führen einer Armbrust ohne Waffenschein erlaubt, wenn auch nicht zu empfehlen.
    Was man nicht darf ist mit einer Armbrust auf irgendeinem Acker schiessen. Eine Armbrust darf nur auf befriedetem Grund benutzt werden und zudem muss sichergestellt sein das der Bolzen das Grundstück nicht verläßt. Der Besitzer des Grundstückes muss vorher seine Einwilligung gegeben haben.
    Also Klartext es darf während des Scheissens niemand Zugang zum Grundstück haben um nicht versehentlich in einen Bolzen zu laufen. Und der Bolzen darf nicht das Grundstück verlassen weil man auf fremden Grundstücken schlicht nicht sicherstellen kann das neimand getroffen wird.
    Ich vermute das ähnliches auch für einen Bogen gilt, wenn nicht so ist es doch zumindest empfehlenswert so zu verfahren. Ein Verfahren wg. versuchten oder durchgeführten Totschlages ist nicht wirklich berauschend und zu dem wird man einige Jahre aus dem Verkehr gezogen.

    Grüße an alle da draussen