Zunächst einmal währe Abzuklären ob Armbrustbolzen Geschosse im Sinne des Gesetzes sind. Das erscheint mir nicht ganz einfach das das WaffG sagt:
3. Geschosse im Sinne dieses Gesetzes sind als Waffen oder für Schusswaffen
3.1 feste Körper,
3.2 gasförmige, flüssige oder feste Stoffe in Umhüllungen.
Somit muß ein Geschoss nicht zwingend für eine Schusswaffe vorgesehen sein, wenn es selber eine Waffe darstellt. (Wurfgeschosse sind z.B. Geschosse im Sinne des Waffengesetzes).
Da würde ich im Zweifel auf der sichereren Seite bleiben un davon ausgehen das Armbrustbolzen zumindest für den Polizisten vor Ort Geschosse sind. Damit würde gelten das:
1.5.1 Geschosse mit Betäubungsstoffen, die zu Angriffs- oder Verteidigungszwecken bestimmt sind;
1.5.2 Geschosse [..] mit Reizstoffen, die zu Angriffs- oder Verteidigungszwecken bestimmt sind ohne amtliches Prüfzeichen zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit;
auch als Armbrustbolzen verboten sind.
Sprengstoffbasteleien z.B. fallen dann wieder unter das Sprengstoffgesetz, für Radioaktive Geschosse gibt es sicher auch genaue Regelungen usw.