Besonderer Antrag auf "führen" von Waffen... Softairgun 27. Juni 2004 um 20:25 Also ich denk schon, dass es auf einem Weinachtsmarkt oder etc. mitnehmen darf, des ist doch kein Unterschied ob es Vorksfest ist oder etwas anderes.Aber über was für eine Stelle du redest weiß ich auch nicht.