Zitat
Damit dürfte klar sein, eine Airsoft ist kein originalgetreuer Nachbau!!!
Das sehe ich anders...
Zitat
Als getreue Nachbildung einer Schußwaffe im Sinne des Waffengesetzes gelten diese nur, wenn sie in ihrem äußeren und inneren Erscheinungsbild [Vorhandensein baulicher Komponenten einer solchen Schußwaffe bis in ihre inneren Komponenten hinein,
Mal schauen...
Magazin: anwesend!
beweglicher Schlitten: auch da...
Lauf: joah...
Griffstück: selbstverständlich! ![wink ;)](https://www.co2air.de/wcf/images/smilies/emojione/1f609.png)
Also bis jetzt ist alles da, was auch eine scharfe ausmacht.
Zitat
z.B. durch einen Lademechanismus für Patronen oder patronenähnliche Gegenstände)
Ja, Kugel wird aus Magazin in ein "Patronenlager" befördert und von dort aus durch ein Rohr verschossen.
Betrachtet man mal ein paar der "besseren" GBBs dann fällt einem auf, daß diese sogar die jeweiligen Verschlusssysteme (Browning, rotating Barrel...) recht gut imitieren.
Zitat
sowie ihren Maßen nach einer echten, erlaubnispflichtigen Schußwaffe täuschend ähnlich sehen.
Das wäre meines Erachtens nach der einzige Grund, den man glaubhaft anbringen kann.
ABER:
Zitat
Nicht erforderlich ist, daß es sich um eine originalgetreue Nachahmung eines bestimmten existierenden Modells einer erlaubnispflichtigen Schußwaffe handelt.
Und genau das ist der springende Punkt! Die Airsoft muss ja nur einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe "ähneln", was meiner Auffassung nach bedeutet, daß alles was irgendwie nach Schusswaffe aussieht (keiner kann ALLE scharfen Modelle kennen um das objektiv zu beurteilen) erstmal auch als Waffe betrachtet wird.
Um diesen Punkt bei der Bewertung als Spielzeug gänzlich auszuschliessen dürfte die "Waffe" eben nicht nach Waffe aussehen (vgl. die freien "Space"-Airsofts bei Fungun.de)...
Man möge mich korrigieren, wenn meine Auffassung falsch ist aber jede Airsoft pauschal als nichtgetreue Replik im Sinne des WaffG abzustempeln halte ich für falsch und gefährlich.
Gruß
matt-x