Also
1.
Die Sachkundeprüfungen sind deutschlandweit hauptsächlich auf Feuerwaffen abgestimmt. Langwaffe, Kurzwaffe, Kleinkaliber, Großkaliber, Wiederlader bzw. auch Vorderlader.
Eine FT bzw. Luftgewehrsachkundeprüfung nur für Luftgewehr gibt es nicht.
Die Sachkundeprüfung ist einheitlich mit Theorie und Praxis geregelt.
Die Verwirrungen bestehen darin, das die dafür zuständigen Stellen DSB, BDS mit den untergeordneten Landes- und Bezirksverbänden nicht so genau wußten wie der praktische Teil umgesetzt werden sollte. bzw. war es unklar wieviel Praxis denn nun erforderlich ist.
Einige Verbände auf Landes oder Bezirksebene taten sich da schwerer als andere. Da der Teufel im Detail liegt und die Verwaltungsvorschriften auf sich warten ließen fuhren einige den "nur machen was muß Weg" und andere den "mehr machen als nötig Weg".
2.
Den meisten Ordnungsämtern ist der Sachkundeprüfung vom DSB bekannt und annerkannt. Die meisten Beamten haben damit keine Probleme die Sachkunde vom DSB z.B. auch für BDS Field Target anzuerkennen. Und solange es nicht anderslautend klingt sollte man daran auch nichts ändern wollen ODER. Selbstverständlich sollte man sich beim Ordnungsamt vorher erkundigen. Volker Blüm, der die Sachkundeprüfung für BDS-FT abnimmt ist dem örtlichen Ordnungsämtern in NRW sehr bekannt. Aber als Niedersachse ist man mehr damit beschäftigt die FT Disziplin den Beamten zu erklären als über die Gültigkeit der DSB Sachkundeprüfung für eine BDS Disziplin zu diskutieren.
3. Die Aufsicht ist immer davon Abhängig in welcher Schießstätte du bist. Auf einer Schießstätte, die hauptsächlich DSB anhängig ist, ist die DSB Sachkundeprüfung erforderlich für die Aufsicht als Unterstützung der Schießsportleitung. Für Training in einem DSB Verein (auch wenn man wie wir Field Target schießt) wie im BSV Cloppenburg ist die DSB Sachkunde bzw. die DSB Schießsportleiterlizenz maßgebend. Der BSV Cloppenburg als hauptsächlich DSB anhängender Verein ist dem BDS als Verein beigetreten. Trotzdessen legt der BSV Cloppenburg wert auf die DSB Lizenz. Das hat weniger mit dem Ordnungsamt zu tun als mit der Verantwortungsorganisation des Vereins. Der Verein muß sicherstellen, das die Aufsicht von geeigneten Personen stattfindet und die Daten für das Ordnungsamt bereithalten und melden. Aber die Aufsichten müßen nicht für jeden Schießtag neu beim Ordungsamt gemeldet werden sondern nur das die betreffende Person die Lizenz hat oder nicht. Der Verantwortliche Schießleiter über den gesamten Schießbetrieb trägt hier zusammen mit dem Vorsitzenden des Vereins die Verantwortung.
Das gilt für eine BDS anhängenden Schießstätte genauso.
4. Die Schießsportleiterlizenz steht auch im Zusammenhang der Vereinszugehörigkeit im Dachverband. Also im DSB Verein die DSB Schießsportleiterlizenz und beim BDS Verein die entsprechende Prüfung. Beim DSB ist die Schießsportleiterlizenz schon auf Vereinsebene zwingend erforderlich für die Aufsicht der gesamten Schießstätte und bei den einzelnen Disziplinen die räumlich getrennt geschoßen werden, bei Training und Wettkampf. Beim BDS ist der Schießleiter "nur" (in Anführungsstriche), bei einer Aufsicht über den Schießbetrieb einer Deutschen Meisterschaft zwingend erforderlich. Auf Vereinsebene erkennt der BDS die BDS Sachkundeprüfung auch als geeignet an. Für den normalen Schießbetrieb im BDS Verein sogar auf Landesmeisterschaftsebene. Da die Sachkunde deutschlandweit eigentlich als einheitlich geregelt gilt, sind viele BDS Dachverbände bzw. Vereine auch mit DSB Sachkundeprüfungen zufrieden. Das liegt aber natürlich wieder in der Verantwortung der Vereine und Dachverbände auf Landes und Bezirksebene.
gruß Jürgen