Bei solchen Schilderungen stellt sich halt immer die Frage was stimmt und was nicht? Vollständig ist die Geschichte eh nie, weil alles subjektive Geschehen fehlt.
Man wird also gezwungen, mit keinem Aussenstehenden über sein Hobby zu reden, und seine Waffen hinter zugezogenen Gardinen zu reinigen oder anzuschauen - (So mache ich das) - um nicht in ungerechtfertigter Weise belangt zu werden.
ja, leider ist das aber nicht der richtige Weg. Wir müssen für unser Hobby einstehen, sonst haben wir bald keins mehr. Wenn wir uns auch noch verstecken… aber ich weiss natürlich was Du meinst. Eigentlich unterliegen wir bei dieser Hysterie einem Sachzwang dem man sich fast nicht entziehen kann.
Wie oft ich schon in Polizeigewahrsam hätte sein müssen.
Fabian, Fabian… Co2air-Häftling Fabian ab in den Ich kann mir schon vorstellen… DU kämst vermutlich gar nicht mehr raus.
Stimmt, die Anzahl hatte ich überlesen. Aber Du meinst sicher Landfriedensbruch.
Landfriedensbruch ist etwas ganz anderes.
Wer sich an einzelne Passagen im Gesetz hält, läßt allzu leicht andere, verknüpfte Vorschriften ausser acht und verfrachtet sich schnell selber in teufels Küche.
genau so ist es. Nicht alles was nach dem WaffenG erlaubt wäre, wäre auch straf- oder konsequenzenlos. Konsequenzen deshalb, weil auch die Polizei zur Gefahrenabwehr Waffen beschlagnahmen darf. Auch wenn es keinen zu ahndenden Gesetzesverstoß darstellt, weil die Entscheidung noch im Bereich der Ordnungswidrigkeit liegt und somit das pflichtmäßige Ermessen des Beamten greift. Es ist einfach so, dass verschiedene Gesetze miteinander konkurrieren. Das muss man wissen. Im Straftenor kann es von gesetzlichen Vorschriften dann so aussehen: StGB, WaffenG, Ordnungswidrigkeitengesetz. Nur mal als Beispiel. Wird in der Wertigkeit der Straftaten von oben nach unten geführt. Ich sage es auch schon seit Jahren, dass nicht alles was nach einem Gesetz möglich wäre auch von anderen Gesetzen folgenlos bleibt.
LG, Andreas