Beiträge von Sparky

    Die unbarmherzige Realität bestimmt unser Handeln.

    Die Bevölkerung ist nicht bereit in Zeiten rigorosen, politikgezwungenen Verzichts und ständigen staatlichen Zahlungsaufforderungen, auf das letzte bißchen Freiheit, Selbstbestimmung und persönliches Umfeld zu verzichten und benutzt immer mehr die Ellenbogen um zum letzten Rest Recht zu kommen, der noch geblieben ist!
    Wer bei diesem, eigentlich miesen Spiel nicht mitmacht, bleibt auf der Strecke.

    Das habe ich noch nie gemacht: Ein Komplettzitat.

    Besser hätte wohl kaum ein anderer Realist die Situation analysieren können. Respekt. Traurig aber wahr.

    Ja, so traurig wie es ist. Man muss wohl mittlerweile sagen, wer sich nicht von Illusionen verabschiedet und Grundsätzen der Erziehung was Fairplay anbelangt, der wird immer den Kürzeren ziehen, weil ihm seine Anständigkeit zum Nachteil gereicht. Ehrlichkeit und Anstand sind in unserer Zeit wohl nicht mehr gefragt. Traurig aber wahr.

    Auf alle Fälle werde ich jedoch VOR Zahlung an den Boten oder bei Abholung prüfen, ob es die bestellte und einwandfreie Ware
    oder ein Ziegelstein ist...
    Das Recht steht mir zu... ODER wie sind da euere Erfahrungen ?

    Ja, sollte man meinen. So sähe wenigstens der gesunde Menschenverstand aus, aber das machen keine der Zusteller. Ich würde dies halt durch Entschlossenheit und gar keine Möglichkeit zum Widerspruch oder Protest in die richtigen Bahnen lenken. Taschenmesser raus, Packet öffnen und Du kannst sicher sein, es würde Dir niemand in den Arm fallen. Nicht wegen dem Messer, sondern einfach so. Muss man visualisieren und wissen wie Menschen reagieren oder nicht.

    Ich würde Tatsachen schaffen. Zeuge wäre er allemal. Wäre so mein Vorschlag.

    Der Zusteller wird dann das geöffnete Paket einfach vor Ort stehen lassen, aber den Zeugen hast Du trotzdem. Entschuldige Dich einfach und mach ihm die Situation klar. Dann hat er auch keinen Grund Mist zu erzählen.

    Na Nummer 1 was denn sonst? Aber es kann schon verwirrend sein. Aber nachdem heute eigentlich KEINER mehr weiss was er tut, damit meine ich jetzt etwas ironisch aber nicht uns, sind wir ins bester Gesellschaft. :huh:

    Zu mir hat vor vielen Jahren mal jemand gesagt: Die Deutschen sind ein träges Volk. Und das stimmt leider.

    Es gibt so viele Waffeninteressierte in Deutschland aber dafür, dass es wenigstens so bleibt wie es ist, tun die wenigsten etwas. Muss wohl auch damit zusammenhängen, dass die bisherigen Verschärfungen noch moderat abgelaufen sind. Das waren aber nicht einzeln geplante Verschärfungen, obwohl anlassbezogen, aber es gehört zu einem längeren Vorhaben. Nämlich den legalen Waffenbesitz zu beenden. Ich denke so muss man das wohl sehen.

    LG, Andreas :)

    Zu meiner Überraschung habe ich herausgefunden, dass es auch Knöchelholster gibt. Es handelt sich also um Holster, die knapp über dem Fußknöchel am Bein angebracht werden. Diese diskrete Befestigungsmöglichkeit am Bein finde ich für (m)eine Notwehrwaffe sehr gelungen, zumal der HW 88 sehr leicht ist und auch dort angenehm zu tragen sein sollte.

    Hat schon jemand Erfahrungen mit einem Knöchelholster in (bestenfalls) Kombination mit dem HW 88 gemacht und kann gegebenenfalls ein Modell empfehlen oder – wenn es nicht praxistauglich ist – abraten?

    Hi, verabschiede Dich von dem Gedanken. Ich habe genau DIES mal vor einigen Jahren probiert, quasi als Test und der war vernichtend. Eine Waffe dort zu tragen macht nur kurzzeitig Sinn und das sicher nur für Jemand der absolut keine andere Möglichkeit mehr hat.

    Es stört beim Laufen, Du musst es extrem fest ziehen, dass es kaum, Betonung auf kaum, dreht. Es schlackert unangenehm beim Gehen. Man kann nicht damit rennen und wenn Du die Waffe wirklich mal brauchen sollte, bedankt sich der Angreifer, denn eine bessere Möglichkeit Dir einen Fusstritt ins Gesicht zu verpassen kriegt er nie wieder.

    LG, Andreas :)

    Bei solchen Schilderungen stellt sich halt immer die Frage was stimmt und was nicht? Vollständig ist die Geschichte eh nie, weil alles subjektive Geschehen fehlt.

    Man wird also gezwungen, mit keinem Aussenstehenden über sein Hobby zu reden, und seine Waffen hinter zugezogenen Gardinen zu reinigen oder anzuschauen - (So mache ich das) - um nicht in ungerechtfertigter Weise belangt zu werden.

    ja, leider ist das aber nicht der richtige Weg. Wir müssen für unser Hobby einstehen, sonst haben wir bald keins mehr. Wenn wir uns auch noch verstecken… aber ich weiss natürlich was Du meinst. Eigentlich unterliegen wir bei dieser Hysterie einem Sachzwang dem man sich fast nicht entziehen kann.

    Wie oft ich schon in Polizeigewahrsam hätte sein müssen.

    Fabian, Fabian… *lol* :direx: Co2air-Häftling Fabian ab in den :knast: Ich kann mir schon vorstellen… DU kämst vermutlich gar nicht mehr raus. :nuts:

    Stimmt, die Anzahl hatte ich überlesen. Aber Du meinst sicher Landfriedensbruch.

    Landfriedensbruch ist etwas ganz anderes.

    Wer sich an einzelne Passagen im Gesetz hält, läßt allzu leicht andere, verknüpfte Vorschriften ausser acht und verfrachtet sich schnell selber in teufels Küche.

    genau so ist es. Nicht alles was nach dem WaffenG erlaubt wäre, wäre auch straf- oder konsequenzenlos. Konsequenzen deshalb, weil auch die Polizei zur Gefahrenabwehr Waffen beschlagnahmen darf. Auch wenn es keinen zu ahndenden Gesetzesverstoß darstellt, weil die Entscheidung noch im Bereich der Ordnungswidrigkeit liegt und somit das pflichtmäßige Ermessen des Beamten greift. Es ist einfach so, dass verschiedene Gesetze miteinander konkurrieren. Das muss man wissen. Im Straftenor kann es von gesetzlichen Vorschriften dann so aussehen: StGB, WaffenG, Ordnungswidrigkeitengesetz. Nur mal als Beispiel. Wird in der Wertigkeit der Straftaten von oben nach unten geführt. Ich sage es auch schon seit Jahren, dass nicht alles was nach einem Gesetz möglich wäre auch von anderen Gesetzen folgenlos bleibt.

    LG, Andreas :)

    Es wurde ja mit Sicherheit nicht nur ein Wischtest gemacht, sondern auch Blut abgenommen.
    THC wird nämlich zu THC-COOH abgebaut. Auf Grund der Menge des im Blut vorkommenden Abbaustoffes THC-COOH, der noch

    Wenn es zehn oder vierzehn Tage her ist? Du hast ja selbst die Frist genannt in der es noch gerichtsfest wäre. Und das ist genau die Frist, die für eine Verweigerung genommen wird, da die Verweigerung bei Widerspruch auch begründet werden muss.

    Sind diese EU-Verordnungen tatsächlich so bindend?
    Ich weiß, dass man bei EU-Normen mit Begründung abweichen kann, geht das bei so einer Verordnung auch?

    Nein, sind sie nicht. Grundsätzlich sind sie binden, aber die Mitgliedstaaten müssen sie nicht umsetzen. Hier in Deutschland bedarf es sowieso erst mal eines regulären Gesetzgebungsverfahrens. Kann ja mal jeder nachlesen, aber nicht nur die Hälfte, sonst hört sich das anders an. Und es gibt einen Unterschied zwischen Richtlinien und Verordnungen. Ich sehe das noch nicht so schwarz.

    Sie müssen von den EU-Mitgliedstaaten nicht in nationales Recht umgesetzt werden („Durchgriffswirkung“). Modifikationen der vorgegebenen Regelungen durch die einzelnen Mitgliedstaaten sind grundsätzlich nicht möglich („Umsetzungsverbot“). Allerdings können auch die Verordnungen einzelne Artikel enthalten, die ausdrücklich Anpassungen an nationales Recht vorschreiben oder gestatten.[1]
    Durch die Durchgriffswirkung unterscheiden sich die Verordnungen von den Richtlinien. Richtlinien haben keine unmittelbare Geltung in einem Mitgliedstaat, können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen unmittelbar anwendbar sein.

    Und da fängt es genau an. Besitz habe ich z.b nicht. Nur mitgezogen bei jemanden.

    Um es konsumieren zu können muss Du es ja erst mal in die Finger nehmen. Damit hast Du es erworben. Es geht nicht um das Kaufen oder bunkern. Sondern wenn Du es konsumieren willst, dann erwirbst Du es auch vorher. Kein Konsum ohne Erwerb.

    Wenn Du des öfteren Drogenspezifisch kontrolliert wurdest, mit was hängt das Deiner Meinung nach zusammen? Das ist kein Zufall würde ich mal sagen, da kam etwas über die Datenstation heraus, denke ich mal.

    Ob jemand abhängig ist, oder nicht… Ich habe keinen Drogenabhängigen kennen gelernt, der nicht dachte, er wäre nicht abhängig. Es gibt schon Gründe warum der Gesetzgeber eine Grenze ziehen möchte.

    Ab wann bin ich den als Abhängigkeit einzustufen was diesen test rechtfertigen würde?

    Es geht nur einerseits um eine bestehende Abhängigkeitsproblematik. Hinzukommen ja auch noch die Betäubungsmittelverstöße hinsichtlich des Erwerbs. Die BTM-Vertstöße sind für zehn Jahre in den entsprechenden Dateien hinterlegt. Eine mögliche Abhängigkeit wird zusätzlich geklärt.

    Wie siehts dann mit WBK aus?

    Man weiss heute, dass Schmerzpatienten nicht abhängig werden im Sinne der Definition. Der Körper gewöhnt sich an einen Stoff, keine Frage, aber der Stoff wird nicht gesteigert und schon gar nicht genommen um sich wohl zu fühlen sondern um Schmerzfreiheit zu erreichen. Für einen Schmerzpatienten ist eine Opiat-Therapie kein Versagungsgrund. Wäre auch sehr ungerecht, denn dies ist eine der wenigen Sportarten die vielleicht noch interessant für ihn sind. Mikado ist nicht so prickelnd. ;^)

    Kopien dienen nicht dazu um sich auszuweisen. Ein kopierter Fahrzeugschein galt in dem Fall als Fälschung.
    Obwohl oder weil in dem Fall die Kopien nicht manipuliert waren.

    absolut richtig. Kopien sind keine Originale und die müssen vorgelegt werden. Aber bei dem Urteil wird ein bisschen falsch wieder gegeben. Eine Fälschung kann es nicht sein, Vorsatz als solches auch nicht erforderlich. Kopie ist einfach Kopie und hat keinen Rechtscharakter und wenn die Kopie durch Institution nicht zur Aussage im Rechtsverkehr bestimmt ist (ist eine Kopie nicht) kann es nie eine Urkundenfälschung sein.

    Allerdings ganz klar: Eine Kopie ist kein Original. Man will auch sicherstellen dass das Dokument als solches noch existiert.

    Ein Polizeibeamter darf die Kopien nicht zur Identitätsfeststellung verwenden und muss die betreffenden Personen auf der Wache
    kontrollieren.

    Er dürfte es nach Ermessen schon, wenn die Identität dadurch und andere Maßnahmen sicher geklärt werden kann. Aber er wird es in den seltensten Fälle tun, jemanden nach Hause zu begleiten und die Identität zu prüfen ist ja kein Problem. Wohnt er weiter weg, dann wird er zur Personalienfeststellung so lange festgehalten, bis die Heimatdienststelle oder anderes die Identität geklärt haben.

    @ maluhi: Dann hast Du halt recht und ich meine Ruhe.