Beiträge von HaraldPM

    Ez nem jo,Gabor!!!!

    Und Die wollen noch 2004 in der EU beitretten!!!!

    Zitat

    Original von Stefan2
    Hallo

    Mich würde interesieren was der zur Zeit größte Schreckschußrevolver ist. Am besten vernickelt.

    Ich bedanke mich schon mal für die Antworten.

    SB

    Hi,

    bei eGun findest du einen Western Remington New Army!Das Teil ist nicht vernickelt aber scheint ziemlich groß zu sein :nuts: und TEUER :cry:
    Übrigens,wird der noch im Handel angeboten???

    Gruß,
    Harald

    "Hier noch eine Waffe die zwar WBK pflichtig ist aber kein Bedürfnis erfordert......PTB 47."

    Hallo Leute!

    Das verstehe ich nicht!PTB-Nr. und trotzdem braucht man dafür eine WBK!??????Ich dachte das ALLE PTB-Nr. Waffen frei sind!!!!!???????????

    Gruß,
    Harald.

    Hallo Leute!!!

    Ich besitze eine HW45 und wurde gerne einen Anschlagschaft(Frankonia???) dranschrauben!Und ein Red Dot auch noch dazu!Der soll nicht zu teuer
    sein und leicht montierbar!Ist es egal ob man den gleichen Red Dot auf einer Pistole oder auf einem Gewehr benützt?Wie sieht es aus mit dem Abstand zum Auge????? :crazy3:
    Was könnt Ihr mir empfehlen? Ist das überhaupt sinnvoll was ich da machen will? :confused2:

    Danke!

    Gruß,
    Harald

    Hallo Leute,

    habe heute bei einen Waffenhändler eine Diana 35
    gesehen!Im gebrauchten Zustand,ein paar Kratzer
    auf dem Schaft....,sonsten alles ok!Der will daür 120¤
    haben!Wie findet Ihr den Preiss??????????Mit wieviel
    m/s schießt diese Waffe?Auf wieviel meter ist sie noch
    treffsicher(....im neuen Zustand!)??????????Hat die
    Power???


    Gruß,
    Harald

    Frage:bleiben ab den 01.01.2003 Gas,-/Schreckschuß-Waffen frei Erwerblich (ab 18 J. )???
    Ja oder Nein?????


    Gas-Waffen und Schreckschuß-Waffen fallen, wie scharfe Waffen unter das Waffen-Gesetz.

    Sie sind ab dem 01.01.2003 von der Waffen-Schein und Waffenbesitzkartenpflicht nicht mehr entbunden, dies bedeutet, daß für eine solche Waffe der "kleine Waffenschein" bei der zuständigen Behörde ( Polizei ) beantragt werden muss . Dies gilt für den Erwerb, den Besitz und das Führen dieser Waffen.. Mindestalter für den Erwerb ist weiterhin 18 Jahre.

    ???


    5. Regelungen für Gas- und Signalwaffen

    5.1. Der Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen, die der zugelassenen

    Bauart nach § 8 Beschussgesetz entsprechen und ein PTBZulassungszeichen

    tragen, ist weiterhin erlaubnisfrei ab 18 Jahren.

    5.2. Diejenigen, die solche Waffen in der Öffentlichkeit führen wollen, bedürfen

    einer behördlichen Erlaubnis – kleiner Waffenschein – ( § 10 Abs. 4 Satz 4

    i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1). Bei der Erteilung

    des kleinen Waffenscheins wird von der Behörde die Zuverlässigkeit ( § 5

    WaffG) und die persönliche Eignung (§ 6 WaffG) überprüft.

    5.3. Darüber hinaus muss ein Waffenhändler bei der Veräußerung von Gas- und

    Signalwaffen den Käufer auf die Strafbarkeit des Führens ohne kleinen

    Waffenschein hinweisen und die Erfüllung dieser Hinweispflicht

    protokollieren ( § 35 Abs. 2 Satz 2 WaffG).


    Das sind jetzt zwei Sachen die sich meiner Meinung nach wiedersprechen!Oder?????Was meint Ihr dazu?

    Vielen Dank!
    MfG
    Harald