sachkundeprüfung

Es gibt 25 Antworten in diesem Thema, welches 2.410 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. Juni 2003 um 01:38) ist von Astanase.

  • hi asta,

    bedeudet das dann, dass bei der allgemein gehaltenen sachkundeprüfung alles beim alten bleibt ?

    cz75

  • Zitat

    Original von cz75
    hi asta,

    bedeudet das dann, dass bei der allgemein gehaltenen sachkundeprüfung alles beim alten bleibt ?

    cz75

    Zur Zeit ist Fakt, das KEINE Sachkundeprüfung, die nach dem 01.04. abgelegt wurde, anerkannt wird. Da keiner weiss, wie diese Sachkundeprüfung auszusehen hat.

  • hm,
    ich hab meine ja schon seit ein paar jahren.

    kann es also doch sein, das ich für ne neue waffenrechtliche erlaubnis, eine neue sachkundeprüfung brauche, oder bleibt die alte gültig.
    oder ist da auch noch nicht das letzte wort gesprochen ?

    cz75

  • cz75:
    Hast du bereits deine / eine WBK? Dann hast du damit kein Problem.
    Ansonsten musst du erstmal davon ausgehen, das man dir deine alte Prüfung z. Z. nicht anerkennen wird.

  • nicht aktuell sondern gegenwärtig muss der angriff sein
    die wesentlichen teile
    sind:
    lauf/ patronenlager/ verschluss/ abzugseinrichtung mit griffstück

    geräte die das ziel beleuchten sind nicht legal in deutschland
    sprich irgendwelche laserpointer oder taschenlampen die an der waffe angebracht sind

    warum sollte diese prüfung nur für einzelladerwaffen ausgerichtet sein??

    es geht hier um alle wesentlichen arten von waffen
    büchsen/flinten
    einzellader fliinten und büchsen
    repetierflinten und büchsen
    selbstladeflinten und büchsen
    sowie pistolen und revolver
    ein revolver ist übrigens eine halbautomatische waffe im sinne des waffengesetzes jedoch nicht im waffentechnischen sinne

    eine repetierwaffe ist eine bei der die waffe durch eine spezielle tätigkeit des schützen (zb repetieren) die waffe wieder schussbereit ist

    eine einzellade waffe ist eine bei der nach jedem schuss eine neue patrone von hand nachgeladen werden muss oder nicht ein zweiter schuss ohne diese aktion durch nochmaliges abziehen des abzuges durch den selben lauf abgefeuert werdenkann (für mehrläufige oder kombinierte waffen)

    eine selbstlade waffe ist im sinne des waffengesetzes eine solche wo durch nochmaliges abziehen des abzuges ein zweiter schuss durch den selben lauf abgefeuert werden kann ohne nach dem ersten schuss die waffe neu zu laden
    (im waffentechnischen sinne nur solche wo eine neue patrone durch gasdruck in die patronenkammer geschoben wird
    da eine relvolvertrommel patronenkammer und magazin gleichzeitig ist und durch nochmaliges abziehen des abzuges ein 2ter schuss durch den selben lauf abgegeben werden kann ist auch dieser als selbstladewaffe anzusehen

    und es würde mich mal interessieren welche zusätzlichen kenntnisse ich haben muss damit ich mir einen kar98 normal kaufen kann anstatt einen der auf einzellader umgebaut ist
    die reichweite bleibt die gleiche und die wesentliche funktion auch bis auf das ich jden schuss einzeln nachladen muss

    so wie ich das mitbekommen habe gilt die alte nach wie vor sonst müssten ja auch die alten leute bei uns die prüfung neu machen

    Einmal editiert, zuletzt von Baeumer (2. Juni 2003 um 01:05)

  • Zitat

    Original von Baeumer
    ....so wie ich das mitbekommen habe gilt die alte nach wie vor sonst müssten ja auch die alten leute bei uns die prüfung neu machen

    Darum geht es auch nicht.

    Es geht speziell um die zukünftigen WBK's für Neulinge in Verbindung mit den dann notwendigen Nachweisen der Sachkunde gem. § 7 WaffG.
    In diesem Fall stehen noch die Rechtsverordnungen aus.

    Nochmal: Alle die noch keine WBK und bisher nur eine Sachkundeprüfung abgelegt haben, wissen z. Z. nicht, ob diese Prüfung bei WBK-Antragstellung anerkannt wird.
    Sollte dann ggf. diese Prüfung nicht den noch unbekannten Voraussetzungen entsprechen, dürfen die Antragsteller ihre Sachkunde erneut ablegen.